Kosten der Lernförderung
Aktuell können maximal die folgenden Höchstbeträge pro 60 Minuten Unterrichtszeit anerkannt werden.
Die Beträge können sich je nach Qualifikation der eingesetzten Lehrkräfte unterscheiden.
Höchstbeträge für LernförderungEinzelunterricht durch Schülerinnen, Schüler und Studierende | 16 Euro |
Einzelunterricht durch Lehrende mit abgeschlossenem Hochschulstudium | 30 Euro |
Einzelunterricht durch Vereine | 21 Euro |
Einzelunterricht durch gewerbliche Anbieter | 30 Euro |
Gruppenunterricht durch Vereine oder gewerbliche Anbieter | 15 Euro |