Hilfe bei gestiegenen Lebenshaltungskosten

Hilfe bei gestiegenen Lebenshaltungskosten

Sie können Ihre Miete nicht mehr zahlen, weil sich die monatlichen Vorauszahlungen erhöht haben?
Sie haben eine hohe Heiz- und Nebenkostenabrechnung erhalten?
Sie haben Stromschulden?
Sie haben den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren?

Durch die folgenden Angebote können Sie unterstützt werden.

Wohngeld

Wohngeld

Sie können Ihre Miete nicht mehr zahlen?
Sie haben eine Mieterhöhung erhalten?
Sie erhalten keine Leistungen vom Jobcenter oder vom Amt für Soziales und Jugend?

Dann lassen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld beim Amt für Wohnungswesen prüfen.

Es ist möglich, dass Sie seit 1. Januar 2023 durch die Wohngeldreform einen Anspruch auf Wohngeld haben, obwohl Sie bisher kein Wohngeld erhalten haben.
Auch in diesem Fall können Sie sich an das Amt für Wohnungswesen wenden oder Ihren Anspruch selbst über den Wohngeld-Proberechner überprüfen.

Die Übernahme einer erhöhten Heiz- und Nebenkostenabrechnung kann nicht durch das Amt für Wohnungswesen erfolgen.
Wohngeld ist ausschließlich ein Zuschuss zur monatlichen Miete. Heiz- und Nebenkosten werden dabei nicht in tatsächlich gezahlter Höhe berücksichtigt, sondern ausschließlich mit Pauschalbeträgen.

Hohe Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Hohe Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Ihnen fehlen die finanziellen Mittel, um Ihre hohe Neben- oder Heizkostenabrechnung zu bezahlen?
Sie können die erhöhten Abschläge auf Ihre monatlichen Heiz- und Nebenkosten nicht tragen?

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme immer erfüllt sein:

  • Wenn Sie einen Antrag auf Kostenübernahme der Heiz- und Nebenkostenabrechnung stellen, müssen Sie diesen Antrag in dem Monat stellen, in dem die Nachforderung fällig ist. Sie gehört in diesem Monat zu Ihrem Bedarf, so dass gegebenenfalls für einen Monat ein Leistungsanspruch besteht. Später eingereichte Anträge auf die Kostenübernahme können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Im Abrechnungszeitraum müssen alle Vorauszahlungen tatsächlich gezahlt worden sein. Nachforderungen, die auf nicht gezahlten Abschlägen beruhen, stellen Schulden dar und können nicht als Bedarf berücksichtigt werden.

Nachzahlungen, die nicht Ihre aktuelle Wohnung betreffen, können in der Regel nicht übernommen werden.

Je nachdem zu welcher Personengruppe Sie gehören, sind verschiedene Stellen für Sie zuständig:

  • Sie sind zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter und Sie sind erwerbsfähig?
    Dann können Sie sich an das Jobcenter Düsseldorf wenden. Dort wird geprüft, ob Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben.
  • Beziehen Sie bereits eine Rente oder sind Sie nicht erwerbsfähig?
    Dann wenden Sie sich bitte an die Servicenummer des Amtes für Soziales und Jugend: 0211 899 899 9 (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr)

Beim Ausfüllen des erforderlichen Antrags sind Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne behilflich.
Reichen Sie mit dem Antrag bitte folgende Unterlagen ein:

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis oder Pass),
  • Nachweise zu den laufenden Unterkunftskosten und
  • zu Einkünften und Vermögen sowie die
  • aktuelle Neben-oder Heizkostenabrechnung.

Härtefallfonds Energie

Härtefallfonds Energie

Sie haben Stromschulden bei Ihrem Energieversorger?
Ihnen droht die Absperrung Ihres Stroms?

Die BürgerStiftung Düsseldorf hat einen Härtefallfonds aufgelegt, an dem sich auch die Stadtwerke Düsseldorf und die Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt haben. Mit diesem Härtefallfonds sollen Personen unterstützt werden, denen eine Stromsperre droht.

Finanzielle Mittel aus dem Härtefallfonds können Personen erhalten,

  • die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen,
  • die Leistungen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) erhalten,
  • die sich mit ihrem geringen Einkommen in einer schwierigen finanziellen Situation befinden oder
  • die bereits verschuldet sind und zusätzlich hohe Stromkosten zahlen müssen.

Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und von den Stadtwerken Düsseldorf Ihren Strom beziehen, wenden Sie sich bitte zuerst an die Stadtwerke, um zu klären, ob dort eine Ratenzahlung möglich ist.
Aus dieser Beratung ergibt sich das weitere Verfahren, um eine Stromsperre zu vermeiden.

Sollten Sie Ihren Strom von einem anderen Energieversorger beziehen, wenden Sie sich bitte an die Servicenummer des Amtes für Soziales und Jugend: 0211 899 899 9 (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr).

Wenn Sie bereits monatliche Leistungen vom Jobcenter, vom Amt für Migration und Integration oder vom Amt für Soziales und Jugend erhalten, informiert Sie Ihre Sachbearbeitung über mögliche Hilfen. Wenden Sie sich daher zuerst dorthin.

Schulden

Viele Unterlagen liegen auf einem Tisch durcheinander, fotolia©Martin Jakubowski

Schulden

Schulden können viele Ursachen haben, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit. Wenn Ihr Einkommen nach Abzug der Lebenshaltungskosten nicht mehr ausreicht, ist es wichtig, rechtzeitig eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Je früher ein Ausweg gesucht wird, umso besser!
In Düsseldorf haben sich verschiedene Beratungsstellen zu einem Verbund zusammengeschlossen. Sie beraten unterschiedliche Zielgruppen.

Bei Mietschulden und drohendem Verlust der Wohnung sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt zur Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle aufnehmen.

Sollten Sie sich in den aufgeführten Beispielen nicht wiederfinden, wenden Sie sich bitte an die Info-Line der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 0211 89-91.