Stärkungspakt NRW

Stärkungspakt NRW

Mit dem Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen - gemeinsam gegen Armut der Landesregierung können Bürger*innen , die sich aktuell in einer finanziell schwierigen Situation befinden, unterstützt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat für einen bestimmten Düsseldorfer Personenkreis dazu verschiedene Programme aus dem Stärkungspakt entwickelt. Hierdurch sollen besondere soziale Härten und Ausgrenzung abgemildert werden. Sie können im Zeitraum 1. Juni bis 31. Dezember 2023 genutzt werden.

Einschulungshilfe

Einschulungshilfe

Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen reichen die Mittel aus Bildung und Teilhabe für die Erstausstattung bei der Einschulung in die 1. Klasse in der Regel nicht aus. Für Erstklässler*innen kann daher eine Einschulungshilfe in Höhe von maximal 100 Euro beantragt werden.

Wer wird unterstützt?
Es werden Kinder von Inhaber*innen des Düsselpasses profitieren. Wer ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe hat, kann den Düsselpass ebenfalls erhalten und hier beantragen.

Wie kann der Antrag gestellt werden?
Die Anträge werden in den Schulen ausgegeben oder können direkt von dieser Seite heruntergeladen werden. Sie können bis 31. Oktober 2023 vorzugsweise per Mail an die Bürgerstiftung Düsseldorf gerichtet werden. Es ist aber auch möglich, sie per Post zu schicken.

Auch wenn bereits Schultornister oder ähnliches angeschafft wurden, ist eine Erstattung noch möglich.

Mobilitätsprogramm Fahrrad

Mobilitätsprogramm Fahrrad

Mit diesem Programm soll die Mobilität von Kindern gefördert werden. Ein nicht mehr verkehrssicheres Fahrrad kann repariert oder ausgetauscht werden. Sollte kein Fahrrad vorhanden oder das bisherige Fahrrad zu klein geworden sein, kann auch ein neues Fahrrad zur Verfügung gestellt werden.

Wer wird unterstützt?
Es werden Schulen in Quartieren mit sozialem Handlungsbedarf ausgewählt. Die Schulen sowie die Eltern werden über das Programm direkt informiert. Es können Kinder von Personen profitieren, die bereits folgende Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Finanzielle Unterstützung nach dem AsylbLG
  • Wohngeld
  • BaföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Außerdem Inhaber*innen des Düsselpasses. Wer ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe hat, kann den Düsselpass ebenfalls erhalten und hier beantragen.

Austausch von Elektrogeräten

Austausch von Elektrogeräten

Mit den Mitteln aus dem Stärkungspakt ist ein Austausch energieineffizienter Elektrogräte im Haushalt gegen energiesparende Modelle geplant. Dies gilt für Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wäschetrockner. Die Kosten für die Lieferung und der Anschluss der neuen Geräte werden im Bedarfsfall ebenfalls übernommen.

Wer wird unterstützt?
Es profitieren Personen, die bereits folgende Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Finanzielle Unterstützung nach dem AsylbLG
  • Wohngeld
  • BaföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Außerdem Inhaber*innen des Düsselpasses. Wer ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe hat, kann den Düsselpass ebenfalls erhalten und hier beantragen.

Wo kann der Bedarf für den Austausch von Elektrogeräten angemeldet werden?
Der Bedarf kann bei verschiedenen Institutionen oder in den Schuldnerberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände angemeldet werden.

 

Unterstützungsfonds für Seniorinnen und Senioren

Unterstützungsfonds für Seniorinnen und Senioren

Ältere Menschen mit geringem Einkommen können aufgrund der aktuellen Situation ihren täglichen Bedarf kaum bis gar nicht sicherstellen. Mit dem Unterstützungsfonds für Seniorinnen und Senioren sollen kleinere dringende Anschaffungen, Reparaturen etc. sowie Hilfen zur sozialen Teilhabe finanziert werden. So sollen Seniorinnen und Senioren mit geringen Einkommen, die oftmals alleinstehend sind, nicht durch die Krise ausgegrenzt werden.
 

Wer wird untersützt?
Es profitieren Personen ab 55 Jahren, die bereits folgende Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Finanzielle Unterstützung nach dem AsylbLG
  • Wohngeld
  • Außerdem Inhaber*innen des Düsselpasses. Wer ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe hat, kann den Düsselpass ebenfalls erhalten und hier beantragen.

Wo kann der Bedarf angemeldet werden?
Die Bedarfe können in einem "zentrum plus" im eigenen Stadtbezirk angemeldet werden.

Schwimmbäder

Schwimmbäder

Freier Eintritt und Schwimmkurse

Durch den Stärkungspakt erhalten bestimmte Personengruppen freien Eintritt in Düsseldorfer Schwimmbädern. Kinder unter 12 Jahren der berechtigten Personengruppen können zudem kostenlos von einer erwachsenen Person begleitet werden. Außerdem können Kinder und Jugendliche kostenlos einen Schwimmkurs besuchen.

Wer wird unterstützt?
Es profitieren Personen, die bereits folgende Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • Finanzielle Unterstützung nach dem AsylbLG
  • Wohngeld
  • BaföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Außerdem Inhaber*innen des Düsselpasses. Wer ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe hat, kann den Düsselpass ebenfalls erhalten und hier beantragen.

Wie ist der Ablauf?
Der freie Eintritt wird direkt an der Kasse gewährt. Eine Online-Buchung ist leider nicht möglich.
Die Schwimmkurse können über die Internetseite der Bädergesellschaft Düsseldorf reserviert werden.

Bitte mitbringen:

  • Kopie des Leistungsbescheides
  • Lichtbildausweis
  • Kopie oder ein Foto des Lichtbildausweises des Leistungsempfangenden, wenn Kinder alleine das Schwimmbad besuchen

 

Härtefallfonds Energie

Härtefallfonds Energie

Sie haben Stromschulden bei Ihrem Energieversorger?
Ihnen droht die Absperrung Ihres Stroms?

Die BürgerStiftung Düsseldorf hat einen Härtefallfonds aufgelegt, an dem sich auch die Stadtwerke Düsseldorf und die Landeshauptstadt Düsseldorf beteiligt haben. Mit diesem Härtefallfonds sollen Personen unterstützt werden, denen eine Stromsperre droht.

Finanzielle Mittel aus dem Härtefallfonds können Personen erhalten,

  • die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen,
  • die Leistungen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) erhalten,
  • die Wohngeld ab dem 1. Januar 2023 beantragt haben, aber noch keine Leistungen erhalten,
  • die sich mit ihrem geringen Einkommen in einer schwierigen finanziellen Situation befinden oder
  • die bereits verschuldet sind und zusätzlich hohe Stromkosten zahlen müssen.

Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und von den Stadtwerken Düsseldorf Ihren Strom beziehen, wenden Sie sich bitte zuerst an die Stadtwerke, um zu klären, ob dort eine Ratenzahlung möglich ist.
Aus dieser Beratung ergibt sich das weitere Verfahren, um eine Stromsperre zu vermeiden.

Sollten Sie Ihren Strom von einem anderen Energieversorger beziehen, wenden Sie sich bitte an die Servicenummer des Amtes für Soziales und Jugend: 0211 899 899 9 (Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr).

Wenn Sie bereits monatliche Leistungen vom Jobcenter, vom Amt für Migration und Integration oder vom Amt für Soziales und Jugend erhalten, informiert Sie Ihre Sachbearbeitung über mögliche Hilfen. Wenden Sie sich daher zuerst dorthin.