Rentenantrag und Rentenbeginn

Rentenantrag und Rentenbeginn

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt die Renten nicht automatisch. Die Berechtigten müssen selbst tätig werden und einen Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger oder beim Versicherungsamt stellen.

Die Anträge liegen beim Versicherungsamt vor und können dort gemeinsam ausgefüllt werden. Die Deutsche Rentenversicherung bietet diese auch online an.

Grundsätzlich gilt:
Frühester Rentenanspruch ist der Erste des Monats, zu dessen Beginn sämtliche Voraussetzungen für den Rentenanspruch erfüllt sind.

Beispiel:

Ist für den Beginn der Rente eine bestimmte Altersgrenze maßgebend, beginnt die Rente mit dem ersten Tag des Monats nach Vollendung dieser Altersgrenze.

Die Rente wird rückwirkend gezahlt, wenn der Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach diesem Stichtag gestellt wird. Sollte der Antrag später eingehen, wird die Rente erst ab dem Antragsmonat ausgezahlt.

Kontakt

  • Versicherungsamt
    Telefon 0211 89-93540,
    0211 89-92059, 0211 89-96839,
    0211 89-23543
  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz