Sondernutzung von Grünanlagen

Sondernutzung von Grünanlagen

Städtische Grünanlagen haben für die Menschen der Großstadt hohe Bedeutung. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder, Rückzugs- und Erholungsraum vom Stadtleben, sind Orte der Begegnung und prägen das Stadtbild. Außerdem sind sie wichtiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Grünanlagen sind aber auch beliebt als Veranstaltungsfläche, als Drehort für Film und Fernsehen oder als Schauplatz für Werbeaufnahmen. Solch eine Sondernutzung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Nicht jede Grünfläche kann zur Verfügung gestellt werden. So stehen zum Beispiel einige Flächen nach dem Landschaftsschutzgesetz unter einem besonderen Schutz. Auf den Friedhöfen ist grundsätzlich die Würde des Ortes zu wahren und in historischen Parkanlagen sind die Bestimmungen des Denkmalschutzes zu beachten.

Kosten

Für eine genehmigte Sondernutzung wird ein Entgelt und eine Bearbeitungspauschale entsprechend der Entgeltordnung des Gartenamtes erhoben.

Weitere Informationen

Erlaubnisfreie Nutzungen

Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen Tribünen, Rednerpulte, Informationsstände, die politischen Zwecken dienen; unberücksichtigt bleibt die Anmeldepflicht nach dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)

So erreichen Sie uns

  • Garten-, Friedhofs- und Forstamt
    Kaiserswerther Straße 390
    40474 Düsseldorf

  • Patrick Hartfil
    Telefon 0211 - 8994882
    Telefax 0211 - 8929058

    E-Mail
  • Öffnungszeiten:
    nach Vereinbarung

  • U 78, U 79, Buslinie 722
    Haltestelle: Nordpark/Aquazoo

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