Bürgervertreter*innen gesucht! Wettbewerb „Schloßallee – Heidelberger Straße“
| Wettbewerbe
Mit dem Beschluss des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf am 22.01.2025 wird die Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für das Projekt „Schloßallee-Heidelberger Straße“ in Düsseldorf-Eller eingeleitet. Ziel ist es, den rückwärtigen Teil des rund zwei Hektar großen Grundstücks der Evangelischen Kirche zwischen der Schloßallee und der Heidelberger Straße in Düsseldorf-Eller für den Wohnungsbau im Einklang mit den bestehenden Freiräumen zu entwickeln.
Für den anstehenden Wettbewerb werden zwei Bürgervertreter*innen gesucht. Interessierte und ortskundige Bürger*innen aus dem Stadtteil Eller können sich bis zum 07.02.2025 als beratende Mitglieder im Preisgericht des Wettbewerbs bewerben.
Eine Teilnahme setzt voraus, dass die Bürgervertreter*innen an allen Veranstaltungen des Wettbewerbs teilnehmen können. Die Bewerbungen sind per E-Mail mit Angabe des vollständigen Namen, Anschrift und Telefonnummer an wettbewerb-schlossallee@duesseldorf.de zu richten. Eine paritätische Aufteilung wird dabei sichergestellt. Bei mehr als zwei Bewerbungen erfolgt die Auswahl durch Losung.
Ziel ist, dass zwei Bürger*innen im Preisgericht vertreten sind und so ihre Perspektiven und Ideen in den Wettbewerb einbringen können.
Dies ist eine besondere Gelegenheit, sich direkt in die Stadtentwicklung einzubringen und die Zukunft des Projekts aktiv mitzugestalten.
Terminliste:
Preisrichtervorbesprechung: 14.02.2025, 9:30 - 14:00 Uhr
1. Preisgerichtssitzung: 11.04.2025, 10:00 - 18:00 Uhr
Bürgerbeteiligung: 28.04.2025, 18:30 - 21:00 Uhr
2. Preisgerichtssitzung: 30.06.2025, 10:00 - 18:00 Uhr
Weitere Informationen zum Projekt sowie zum Wettbewerbsverfahren finden Sie unter: Wettbewerb Schloßallee - Heidelberger Straße
Datenschutz
Persönliche Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung der Bewerbungen im Rahmen dieses Verfahrens verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden personenbezogene Daten gelöscht, sofern eine Auswahl als Bürgervertreter*in nicht erfolgte und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.