Handlungsfeld Qualität und Zukunftsfähigkeit im Neubau schaffen und sichern

Handlungsfeld Qualität und Zukunftsfähigkeit im Neubau schaffen und sichern

Eine Vielzahl an (formellen und informellen) Instrumenten werden angewendet, um zeitnah an der Nachfrage orientierten aber auch zukunftsfähigen Neubau zu schaffen und die Chancen auf dem Wohnungsmarkt auch für nicht finanzkräftige Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Außerdem wird dadurch die vielfältige Wirtschaftsstruktur in der Stadt gesichert sowie negative Auswirkungen von Neubauvorhaben auf Klima und Ökologie und bestehende Nachbarschaften vermieden und verringert.

In diesem Handlungsfeld werden als Schwerpunkt die Bausteine zum Thema Quotierung und Beschleunigung unter Berücksichtigung der Düsseldorfer Prozess- sowie Baukultur betrachtet.

Quotierungsregelung städtische Grundstücke

Bereits das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF mit den Inhalten des Ergänzungsantrages in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 6. Juni 2013 legte fest, dass für Projektentwicklungen, die auf Grundstücken der Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgen oder für die städtische Grundstücke veräußert werden sollen, die Quotierung als Zielwert für das Jahresmittel aller für wohnbauliche Nutzung veräußerten Grundstücke, gemittelt über Dreijahreszeiträume gilt.

Mit Ratsbeschlusses vom 13. Dezember 2018 wurden die Vorgaben zum Wohnungsbau auf städtischen Liegenschaften angepasst. Städtische Liegenschaften durften in der Regel (Ausnahmen nur im Einzelfall bei größeren Wohnbauvorhaben) lediglich für öffentlich geförderte Wohnungen (Regelanteil mindestens 40 %), preisgedämpfte Wohnungen oder Wohnungen, denen ein besonderes Nutzungskonzept für besondere Zielgruppen zugrunde liegt (beispielsweise Seniorinnen und Senioren, Auszubildende, Baugruppen, u. a.) vergeben werden.

Mittlerweile gilt: Auf städtischen Flächen und solchen, die bei städtischen Tochterunternehmen eingelegt werden, wird konsequent 100 % bezahlbarer Wohnungsbau realisiert. Dazu gehören öffentlich geförderter Wohnungsbau mit einem Anteil von mindestens 60%, aber auch Bau- und Wohngruppen, Senioren-, Azubi- und Studierendenwohnheime sowie weitere innovative, das Gemeinwohl fördernde Wohnformen. Die Bausteine werden jeweils individuell von den Gremien im Zuge der Grundstücksvergabe beschlossen. Ferner sollen bei Konzeptvergaben Gemeinwohleinrichtungen, wie Kindertagesstätten, Berücksichtigung finden. Auch ein untergeordneter Anteil frei finanzierter Wohnungsbau bildet einen wichtigen Baustein für eine vielfältige Mischung im Quartier (siehe Förderrichtlinien des Landes NRW) und ein Angebot für den „mittleren Einkommensbereich“. Hier ist daher eine Deckelung der Mieten vorgesehen, um auch in diesem Segment bezahlbaren Wohnraum zu schaffen – unter Berücksichtigung von Lage und Quartier.

Auch Innovationsprojekte, wie z. B. die Überbauung von Straßen oder Brücken, bieten sich ebenfalls an.

Verknüpft mit Kooperation mit der SWD, Kooperation mit der gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft, Grundstücksvergabe mit Erbpacht, Konzeptvergabe städtischer Liegenschaften
Zuständig Liegenschaftsamt
Art Weiterentwicklung der Maßnahme

Kooperative Projektentwicklung inkl. Quotierungsregelung

Planungsverfahren und Neubauprojekte stellen Kommunen vor vielfältige Herausforderungen, insbesondere finanzieller Art (Erschließung, Neubau von Kindertagesstätten etc.). Zudem haben neue Projekte auch immer Auswirkungen auf die bestehenden Nachbarschaften, das Klima und die Umwelt. Städtebauliche Verträge (SBV) sind ein wesentlicher Bestandteil der kooperativen Baulandentwicklung in Düsseldorf. Im Rahmen der Verträge werden zum einen die Umsetzung z. B. wohnungspolitischer Ziele zwischen der Stadt und den Vertragspartnern geregelt. Zum anderen werden den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern im Sinne des BauGB und seiner dort definierten Verträglichkeit Kosten und Leistungen auferlegt, die zum Teil durch die Bodenwertsteigerung aufgrund von neu geschaffenem Planrecht gegenfinanziert werden können. In diesem Kontext wird auch vereinbart, welchen Leistungen zu erbringen sind, die ursächlich dem Vertragsgebiet zuzuordnen sind. Besonders hervorzuheben ist hier das Erstellen von öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungen.

Die von Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern im Rahmen von SBV zu tragenden Kosten bzw. die zu erfüllenden vertraglichen Pflichten können u. a. folgende Bereiche betreffen:

  • öffentliche Erschließung (Verkehrsflächen, Entwässerung und Verkehrsgrün)
  • öffentliche Grünflächen
  • ökologische Ausgleichsmaßnahmen
  • Kindertagesstätten und Grundschulplätze
  • städtebauliche Gestaltung, insbesondere von Fassaden und Materialien
  • Gestaltung von privaten Freiflächen
  • Durchführung von qualitätssichernden Verfahren
  • Bauverpflichtungen und Herstellungsfristen für die endgültige Herstellung und Realisierung des gesamten Bauvorhabens
  • Schaffung von bezahlbarem Wohnungsbau im Rahmen der Quotierungsregelung (Maßnahme des ehemaligen „Handlungskonzeptes für den Wohnungsmarkt“): Bei Wohnungsneubau-Projekten auf privaten Grundstücken durch Bebauungspläne mit städtebaulichem Vertrag bzw. vorhabenbezogene Bebauungspläne mit Durchführungsvertrag muss ein Anteil von mindestens 50 % öffentlich geförderten Wohnraums realisiert werden. Höchstens 50 % können im frei finanzierten Wohnungsbausegment realisiert werden.

Für die Erfüllung der Quotierung gilt die Option, dass die Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger sich mit der Stadt auf eine Teilerfüllung der Verpflichtung durch die Abgabe von Baugrund an die Landeshauptstadt einigen können. Ziel ist eine gemeinwohlorientierte Entwicklung gemischter Quartiere, gesteuert durch die Stadt beispielsweise zur Stärkung der Städtischen Wohnungsgesellschaft und weiterer gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen.

Verknüpft mit Prozess- und Baukultur, Kooperation mit der gemeinwohlorientierten Wohnungswirtschaft, Agentur für Baugemeinschaften und Wohngruppen, Produktive gemischte Quartiere, Effiziente Gewerbegrundstücksnutzung
Zuständig Stadtplanungsamt
Art Laufende Maßnahme

Prozess- und Baukultur

Qualitätvolle Architektur und ganzheitliche Betrachtung des Planungs- und Bauprozesses erfordern das Zusammenwirken aller Beteiligten. Trotz der aktuellen Herausforderung, in kurzer Zeit vielfältigen Raum zum Wohnen und Arbeiten zu schaffen, sollen von Projektbeginn an hohe Qualitäten definiert und festgelegt werden, die im Dialog zwischen den Beteiligten umgesetzt werden.

Unverzichtbar im Planungs- und Vermittlungsprozess sind daher Qualitätssichernde Verfahren als Bestandteil der Baukultur in Düsseldorf. Gemeinsam mit allen Fachämtern und weiteren Beteiligten, sowie regelmäßig auch mit der Öffentlichkeit, werden die Rahmenbedingungen für die Umnutzung, Nachverdichtung oder Neuentwicklung eines Gebietes, z. B. hinsichtlich der Qualität und Nutzung als Grundlage für Wettbewerbe, Gutachter- oder Werkstattverfahren erarbeitet. Die Entwicklung alternativer Planungsansätze durch Architektinnen, Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie die üblicherweise intensive Diskussion mit der Öffentlichkeit sorgen für innovative Ansätze und ermöglichen die Auswahl des besten Konzeptes für das jeweilige Gebiet.

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren ist durch das Baugesetzbuch vorgegeben. Um einen größtmöglichen Austausch und Transparenz bei Planungsprozessen zu schaffen, beteiligt die Stadt Düsseldorf alle Interessierten und die „Expertinnen und Experten vor Ort“ neben den formellen Beteiligungsverfahren auch bei so genannten „informellen“ Planungen, wie z. B. dem „Raumwerk D“ oder vorgeschalteten Planungsschritten für die verbindliche Bauleitplanung wie den Qualitätssichernden Verfahren.

Dieser Weg der Zusammenarbeit außerhalb der formellen Planverfahren hat die Akzeptanz von Projekten stark verbessert und ist Ausdruck der Planungs- und Baukultur in Düsseldorf. Die frühzeitige Abstimmung und gemeinsame Entwicklung von Gestaltungs- und Nutzungsqualitäten wirkt sich positiv auf das in der Regel anschließende Bebauungsplanverfahren aus und führt zu dessen Beschleunigung. Klassische Formen der Beteiligung (Information und anschließende Abfrage von Anregungen und Stellungnahmen) wurden dabei in den vergangenen Jahren zunehmend durch Online-Angebote und interaktive Formate, wie Workshops und Planwerkstätten, ergänzt und erweitert. Zusätzlich zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden die internen Prozesse laufend geprüft und verbessert, um die Planverfahren verwaltungsseitig zügig durchzuführen. Hierzu werden auch Überlegungen und Vorschläge zur Effizienzsteigerung und Vereinfachung von Beteiligungen und Qualifizierungsprozessen beitragen.

Über die Möglichkeit, sich an aktuellen Planungen und Projekten zu beteiligen, wird die Öffentlichkeit frühzeitig in der Presse und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Düsseldorf informiert.

Verknüpft mit Kooperative Projektwicklung inkl. Quotierungsregelung, Anforderungsprofile für gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Stadtplanung, Anforderungsprofile für Klimaschutz in der Stadtplanung, Anforderungsprofile für Klimaanpassung in der Stadtplanung
Zuständig Stadtplanungsamt
Art Laufende Maßnahme

Agentur für Baugemeinschaften und Wohngruppen

Die Initiierung von privaten Projektideen wird durch das jährliche Forum „Gemeinsam wohnen“ sowie unterjährige Veranstaltungen z. B.  Vernetzungstreffen unterstützt. In der weiteren Planungsphase eines Projektes berät und begleitet die Agentur Baugemeinschaften, Wohngruppen und Interessierte, die innovative Wohnkonzepte / individuellen Wohnraum gemeinschafts- und gemeinwohlorientiert entwickeln und langfristig selbst nutzen möchten. Darüber hinaus koordiniert sie die für diesen Personenkreis zur Verfügung gestellten städtischen Grundstücksangebote mit Konzept-/Bewerbungsverfahren (Anhandgabeverfahren).

Wohnprojekte lassen sich sowohl als Eigentumsmodell (Baugemeinschaft, Erwerbgemeinschaft) als auch im Mietmodell (Wohngruppe) realisieren.

In der Nutzungsphase der Wohnprojekte dienen unterschiedlich ausgeprägte Unterstützungsnetzwerke der gemeinsamen Lebens- und Alltagsgestaltung. Die kollektive Verantwortung – in den selbstgewählten aktiven Nachbarschaften – bietet Unterstützung, Verlässlichkeit sowie Stabilität und wirkt verbindend sowie belebend, auch in das jeweilige Quartier hinein.

Durch diese Projekte und ihre zumeist generationsübergreifenden Gemeinschaften erfährt die Stadtgesellschaft einen nachhaltigen Mehrwert (u. a. Durchmischung und Stabilisierung der Quartiere) sowie neue Impulse im allgemeinen Wohnungsmarkt (u. a. individuelle Bauherrenmodelle und Gebäudetypologien mit hohen ökologischen Zielsetzungen).

Weitere Informationen zum Thema "Neue Wohnformen"

Verknüpft mit Förderprogramm selbstgenutztes Wohneigentum, Kooperative Projektwicklung inkl. Quotierungsregelung, Quotierungsregelung städtische Grundstücke, Grundstücksvergabe mit Erbpacht, Konzeptvergabe städtischer Liegenschaften
Zuständig Amt für Wohnungswesen, Liegenschaftsamt
Art Laufende Maßnahme

Städtisches Förderprogramm selbstgenutztes Wohneigentum

Das Land Nordrhein-Westfalen förderte in der Vergangenheit für Haushalte, die die Einkommensgrenze für den öffentlich geförderten Wohnungsbau einhielten (Einkommensgruppe A), den Neubau und Erwerb von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen. In Ergänzung dazu unterstützte die Stadt Düsseldorf mit zinsgünstigen Darlehen, Haushalte mit mittlerem Einkommen, nämlich Haushalte, die die Einkommensgrenze um bis zu 60 % überschritten.

Beide Förderprogramme wurden von den Zielgruppen nur marginal angenommen. Seit dem Förderjahr 2023 werden im Rahmen der Landesförderung wieder Haushalte der Einkommensgruppe B, also Haushalte, die die Einkommensgrenze um bis zu 40 % überschreiten, gefördert. Außerdem wurde die Zielgruppe auf Einzelpersonen und Haushalte ohne Kinder oder schwerbehinderte Personen erweitert. Unter Berücksichtigung der erweiterten Zielgruppe und der steigenden Kapitalmarktzinsen wird erwartet, dass die zinsgünstigen Förderprogramme des Landes wieder verstärkt nachgefragt werden.

Es ist beabsichtigt, das städtische Förderprogramm der künftigen Nachfrage entsprechend anzupassen.

Verknüpft mit Agentur für Baugemeinschaften und Wohngruppen, Kooperative Projektwicklung inkl. Quotierungsregelung, Quotierungsregelung städtische Grundstücke
Zuständig Amt für Wohnungswesen
Art Laufende Maßnahme

Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten

Mit dem Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ sollen mit den verfügbaren städtischen Mitteln Anreize zur Umsetzung von Maßnahmen geschaffen werden, die zur Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden beitragen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz im Stadtgebiet geleistet.

Bei Neubauten werden Fördergelder im Bereich der regenerativen Heiztechnik (z. B. Solarthermische Anlagen, Wärmepumpen) und Photovoltaikanlagen vergeben, zudem ist die Errichtung von Passivhäusern Gegenstand der Förderung.

Unterstützt werden Maßnahmen in Wohngebäuden, gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten, sowie Gewerbeimmobilien von Kleinst- und Kleinunternehmen im Stadtgebiet Düsseldorf.

Verknüpft mit Anforderungsprofile für Klimaschutz in der Stadtplanung
Zuständig Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Art Laufende Maßnahme

Möglichkeiten der BauGB-Novelle nutzen

Auf Grundlage des Baulandmobilisierungsgesetzes wurde 2021 eine BauGB-Novelle erlassen, mit den wesentlichen Zielen, verstärkt Bauland aktivieren und bezahlbarem Wohnraum sichern zu können. Die Novelle umfasst u. a. die Lockerung des Einfügungserfordernisses bei Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) sowie die Erleichterungen beim gemeindlichen Vorkaufsrecht, Regelungen zum Mieterschutz und die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten (§ 31 BauGB), auch wenn die Befreiungen den städtebaulichen Zielen widersprechen. Diese Instrumente sollen konsequent und beschleunigend angewandt werden. Letzteres schafft somit auch Erleichterungen bei der Aufstockung von Bestandsgebäuden.

Eine wesentliche Erleichterung für den Wohnungsbau stellt die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten in § 31 BauGB dar. Danach ist es nun weitgehender als bisher möglich, Befreiungen zugunsten des Wohnungsbaus von bestehenden Bebauungsplänen zu erteilen, wodurch eine zeitlich länger dauernde Bebauungsplanänderung vermieden werden kann. Dieses Instrument soll bei qualifizierten Anträgen gut genutzt werden und das Genehmigungsverfahren für Wohnbauvorhaben beschleunigen. Bei größeren Vorhaben (Richtgröße 30 Wohneinheiten) werden auch im Rahmen von Befreiungen in Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahren auf privaten Flächen mindestens 30 % des Wohnungsneubaus im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau errichtet. Dies gilt insbesondere für Befreiungen nach der Bauland-Mobilisierungsverordnung des Landes NRW. Bei Befreiungen nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch beträgt die Quotierung 50 %.

Eine weitere Neuerung ist der „sektorale Bebauungsplan für den Wohnungsbau (§ 9 Abs. 2d BauGB)“. Sektorale Bebauungspläne können in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen im Sinne des § 34 BauGB aufgestellt werden. Im Unterschied zum § 34 BauGB kann durch sektorale Bebauungspläne die Entwicklung der entsprechenden Gebiete verstärkt auf bezahlbaren Wohnungsbau gelegt werden. So kann geregelt werden, dass die Errichtung von Wohnbebauung nur zulässig ist, wenn die Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für eine Förderung mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung erfüllen oder wenn sich die Vorhabentragenden dazu verpflichten, geltende Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere Miet- und Belegungsbindung, einzuhalten. Die Möglichkeit, sektorale Bebauungspläne zu nutzen, ist bis zum 31. Dezember 2024 (Aufstellungsbeschluss) befristet, der Satzungsbeschluss der entsprechenden Pläne muss bis spätestens zum 31. Dezember 2026 erfolgt sein. Derzeit werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft und Flächen im Stadtgebiet identifiziert, die sich grundsätzlich für die Anwendung von sektoralen Bebauungsplänen räumlich und inhaltlich eignen könnten. Bereits jetzt ist absehbar, dass es Zielkonflikte im Hinblick auf das Thema Klimaanpassung geben wird, da zum Beispiel keine Dachbegrünung festgesetzt werden kann.

Als Mitglied in den entsprechenden Arbeitskreisen des Städtetags wurde von der Stadt Düsseldorf und anderen fachlich begründet und an die Bundesgesetzebene adressiert angeregt, dass in sektoralen Bebauungsplänen nicht ausschließlich auf die Schaffung sozialen Wohnraums abgestellt wird, sondern auch auf eine klimagerechte Weiterentwicklung des Bestandes und eine Ausgewogenheit von Dichte und Grün.

Die BaulandmobilisierungsVO NRW zu den Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt ist erlassen. Die sich daraus ergebenen Möglichkeiten, wie oben ausgeführt, werden mit Sorgfalt abgewogen und genutzt werden.

Verknüpft mit Vorkaufsrechte
Zuständig Stadtplanungsamt
Art Neue Maßnahme

Effiziente Gewerbegrundstücksnutzung

Die verstärkte Nachfrage nach Bauland führt auch zu Engpässen und Preissteigerungen bei Gewerbegrundstücken. Die Planungsverwaltung prüft deshalb Möglichkeiten zur Intensivierung der Flächennutzung. In Gesprächen mit Entwicklerinnen und Entwicklern, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Handwerkskammer wurden erste Ansätze entwickelt und Flächen für die Umsetzung identifiziert. Im Rahmen des Düsseldorfer Baulandmodells soll diese Planungsaufgabe gestärkt und systematisiert werden.

Mögliche Maßnahmen

  • Auswahl geeigneter Flächen für mehrgeschossige Gewerbe-Immobilien
  • Flächen für mehrgeschossige Gewerbe-Immobilien für handwerks- und produktionsgeprägte Branchen im Rahmen der Bauleitplanung vorsehen
  • Aufstockung von bestehenden Gewerbebauten unterstützen
  • Workshops mit Entwicklerinnen und Entwicklern, Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, Industrie- und Handelskammer (IHK) und Handwerkskammer (HWK) zu mehrgeschossigem Gewerbebau
  • Durchführung eines Modellprojekts im mehrgeschossigen Gewerbebau und Förderung von Community-Projekten
  • Mischkalkulationen in Gebieten mit hohen Bodenpreisen (Büronutzungen/mehrgeschossiger Gewerbebau, Einzelhandel/mehrgeschossiger Gewerbebau, etc.)
  • Flächen- und Kostensparen durch gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und Maschinen, Stapelung von Nutzungen und Überbauung von Park- und Rangierflächen
Verknüpft mit Bauberatung für Investoren moderner und nachhaltiger Industrie- und Gewerbeparks, Kooperative Projektentwicklung inkl. Quotierungsregelung
Zuständig Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderungsamt
Art Weiterentwicklung der Maßnahme

Produktive gemischte Quartiere

In Düsseldorf lässt sich weiterhin eine Verdrängung von kleinteiligem Gewerbe in gemischten Quartieren beobachten; neu geplante Quartiere enthalten häufig nur einen geringen gewerblichen Anteil.

Die „Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen“ beinhaltet erste Ziele für die Sicherung und Entwicklung von produktiven gemischten Quartieren. Im Rahmen des Düsseldorfer Baulandmodells sollen diese durch konkrete Maßnahmen systematisiert und ergänzt werden.

Zielbranchen gemischte Quartiere:

  • Forschung & Entwicklung
  • Urbane Produktion
  • Kultur- und Kreativwirtschaft
  • Unternehmensbezogene und private Dienstleistungen
  • Handwerksbetriebe
  • Gastronomie
  • Micro-Hubs / City-Logistik
  • Kleinflächiger Einzelhandel / Werksverkauf im funktionalem Zusammenhang mit Handwerksbetrieben
  • und weitere

Maßnahmen der Bauleitplanung

  • Festlegung Anteil an Gewerbe in urbanen Gebieten mittels § 6a Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) / Abhängig vom Bestand und der Gebietsstruktur
  • Gliederung Urbane Gebiete mittels §1 Abs. 4 BauNVO
  • Ausschluss von renditeträchtigen gewerblichen Nutzungen, wie z. B. Einzelhandel, über § 1 Abs. 9 BauNVO
  • Festlegung Geschosshöhe (min. 4 Meter)
  • Ausschluss von Wohnen im Erdgeschoss
  • Verkehrliche Fragestellungen möglichst frühzeitig klären

Für die Anwendung der dargestellten Maßnahmen soll ein „Pioniergebiet“ gesucht werden, um dort ein best-practice-Beispiel für Düsseldorf zu entwickeln.

Verknüpft mit Prozess- und Baukultur, Bauberatung für Investoren moderner und nachhaltiger Industrie- und Gewerbeparks, Anforderungsprofile für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Stadtplanung, Anforderungsprofile für Klimaschutz in der Stadtplanung
Zuständig Stadtplanungsamt, Wirtschaftsförderungsamt
Art Weiterentwicklung der Maßnahme

Bauberatung für Investorinnen und Investoren moderner und nachhaltiger Industrie- und Gewerbeparks intensivieren

Investorinnen, Investoren, Projektentwicklerinnen und Projektentwickler sollen bei der nachhaltigen Entwicklung von modernen Industrie- und Gewerbeparks intensiv unterstützt werden. Die zentrale Zusammenstellung von Planungsinformationen verfolgt dabei zwei Ziele:

  • Die Ziele der Stadtplanung und Stadtentwicklung im Bereich Wirtschaftsflächenentwicklung sind mit der „Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen - Gewerbe- und Industriekernzonen“ offen dargelegt und kommuniziert worden. Bei der Weiterentwicklung ist es erforderlich, die Nachfragesituation für bestimmte Bereiche, wie Handwerk, verarbeitende Betriebe oder andere Branchen frühzeitig zu kennen und Interessenten für die spezifische Umsetzung zu gewinnen.
  • Gleichzeitig soll stärker als bisher über Instrumente, wie Investitionsprogramme und Städtebauförderung informiert werden, um Klimaanpassungen und Klimaschutz bei der Realisierung von gewerblich genutzten Gebäuden umzusetzen, z. B. durch nachhaltigen Industrie- und Gewerbebau. Die Vereinheitlichung und gemeinsame Organisation bei der Verwendung nachhaltiger Baustoffe leistet einen wichtigen Beitrag in Richtung Klimaneutralität, ebenso wie Maßnahmen für Klima- und Umweltschutz, wie z. B. Dachbegrünung und Solaranlagen im Bestand wie auch bei Neubauten.
Verknüpft mit Produktive gemischte Quartiere, Effiziente Gewerbeflächennutzung, Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“, Anforderungsprofile für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Stadtplanung, Anforderungsprofile für Klimaschutz in der Stadtplanung, Anforderungsprofile für Klimaanpassung in der Stadtplanung
Zuständig Wirtschaftsförderungsamt
Art Neue Maßnahme

Anforderungsprofile für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse in der Stadtplanung

Der Stadtplanung kommt beim vorsorgenden Umweltschutz eine bedeutende Rolle zu. Um Planen und Bauen einerseits verfahrensmäßig einfach, andererseits umwelt- und nachfragegerecht realisieren zu können, sollen Anforderungskataloge definiert und weiterführende Anwendungsprofile erarbeitet werden. Diese kommen bei der Auslobung von qualitätssichernden Verfahren und in den weiteren Planungs- und Genehmigungsprozessen zum Einsatz.

An durch Verkehrstrassen oder gewerblichen Anlagen vorbelasteten Standorten sollten Gebäudestellungen und Grundrisse von Wohngebäuden so konzipiert werden, dass ein wirkungsvoller Schutz vor Luft- und Lärmbelastungen entsteht und/oder gesichert wird. Unter Einbeziehung der Erfahrungen der Wohnbevölkerung sind Schutzvorkehrungen wie auch innovative Maßnahmen zu bewerten und umzusetzen.

Die Niederschlagswasserbeseitigung ist konzeptionell den künftig zu erwartenden Regenereignissen (Starkregen, Hochwasser, Dürre) anzupassen. Darüber hinaus sind auch neue Wege zum Umgang und zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlags in die Gewässer und das Grundwasser zu ermitteln und festzulegen (siehe auch Baustein „Anforderungsprofile für Klimaanpassung").

Brachliegende Flächen sind einer Um- und Neunutzung zuzuführen. Hierbei sind neben Wohn- und gewerblichen Nutzungen auch Grünflächen oder Erholungsflächen für Natur und Mensch zu entwickeln. Methodisch geht es um die Entwicklung von Maßnahmen zur gezielten Flächenentsiegelung und zur Reduktion künftiger Versiegelung, insbesondere bei Eingriffen in schutzwürdige Böden zum Schutz des Grundwassers.

Zur Abstimmung eines Anforderungskatalogs soll eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

Verknüpft mit Prozess- und Baukultur, Produktive gemischte Quartiere, Bauberatung für Investoren moderner und nachhaltiger Industrie- und Gewerbeparks, Anforderungsprofile für Klimaanpassung in der Stadtplanung, Anforderungsprofile für Klimaschutz in der Stadtplanung
Zuständig Stadtplanungsamt, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Art Neue Maßnahme

Anforderungsprofile für Klimaanpassung in der Stadtplanung

In Düsseldorf werden seit Jahren zum Schutz des Außenbereichs innerstädtische Brach- und Konversionsflächen umgenutzt und verdichtet bebaut. Hierdurch intensivieren sich allerdings unerwünschte klimatische Effekte, da Gebäude und Straßen Wärme speichern. Es bedarf deshalb eines möglichst hohen Anteils an Grünflächen für eine kühlende Wirkung durch Bepflanzung und eine Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort.  

Da im innerstädtischen Bereich nur noch wenige freie Flächen für die Schaffung von neuen Grünflächen zur Verfügung stehen, muss bei der Stadtplanung ein besonderer Fokus auf dem Erhalt und der Stärkung vorhandener Grünflächen sowie auf der intensiven Begrünung von Dächern, Fassaden und Innenhöfen liegen. Als erster Schritt wurde im Juli 2020 eine Intensivierung und damit eine höhere Qualität von Dachbegrünung auf Flachdächern bei besonders verdichteten Neubauvorhaben in den innerstädtischen Bereichen politisch beschlossen (siehe APS/069/2020).

Darüber hinaus müssen Versickerungs- und Speichermöglichkeiten für Niederschlagswasser – auch für die immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse – geschaffen werden. Für die Zukunft gilt es deshalb, die Begrünungsmaßnahmen für Neubaumaßnahmen weiter zu qualifizieren und diese so auszugestalten, dass anfallendes Regenwasser aufgenommen und längerfristig zwischengespeichert werden kann. Bei heftigen Starkregenereignissen können Grün-, Spiel- oder Sportflächen als multifunktional genutzte Flächen eine entsprechende Rückhaltefunktion übernehmen. 

Bei der Planung und Gestaltung der zu errichtenden Gebäude ist neben einer möglichst hohen Nutzung passiver solarer Gewinne gleichzeitig auch ein ausreichender Schutz vor sommerlicher Überhitzung, z. B. durch bauliche Verschattungselemente, klimasensible Baumaterialien und Farben sowie Begrünungsmaßnahmen, sicherzustellen.

Für den Themenkomplex „Blau-Grüne-Infrastruktur“ (Begrünung / Speicherung von Niederschlagswasser) finden innerhalb der Verwaltung bereits seit längerer Zeit ämterübergreifende Abstimmungsformate statt. Diese gilt es weiter zu intensivieren, möglicherweise noch vorhandene rechtliche Bedenken auszuräumen und gemeinsam abgestimmte Anforderungen zu formulieren, die für eine Neu- und Weiterentwicklung von Anforderungsprofilen für Klimaanpassung in der Stadtplanung erforderlich sind.

Verknüpft mit Prozess- und Baukultur, Bauberatung für Investoren moderner und nachhaltiger Industrie- und Gewerbeparks, Förderprogramm „Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung (DAFIB)“
Zuständig Stadtplanungsamt, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Art Weiterentwicklung der Maßnahme

Anforderungsprofile für Klimaschutz in der Stadtplanung

Eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz in der Stadtplanung ist die Reduktion des Wärmeverbrauchs von Gebäuden. Deshalb wird angestrebt, dass diese im Neubau die Anforderungen des derzeit gültigen KfW-Effizienzhaus-Standards nicht nur erreichen, sondern bestenfalls noch übertreffen. Da der überwiegende Teil der Stadt bereits gebaut ist, muss ein besonderes Augenmerk auf die energetische Sanierung des Gebäudebestands gelegt werden, um auch hier langfristig eine Klimaneutralität erreichen zu können. 

Bei der Entwicklung von neuen Baugebieten sollten die für die erneuerbaren Energien vorhandenen und relevanten Potenziale analysiert, mögliche Restriktionen frühzeitig berücksichtigt, gegebenenfalls optimiert und eine größtmögliche Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien angestrebt werden. Dies kann beispielsweise durch die Implementierung von Photovoltaikanlagen, Solarthermie, Wärmepumpen, Kleinwindkraftanlagen oder auch den verbindlichen Anschluss an das Fernwärmenetz erreicht werden.

Bei einer Deckung des Strom- und Wärmebedarfs durch die Nutzung von Solarenergie ist auf eine optimierte Orientierung, Stellung und Ausrichtung der Gebäude zu achten sowie eine potenzielle Verschattung durch Gebäude und Vegetation zu berücksichtigen. Generell erhöht eine dezentrale, lokale und erneuerbare Energieversorgung auch die Resilienz in Zeiten globaler Krisen, da bei einer Unabhängigkeit von Energieimporten die Daseinsvorsorge weiterhin gewährleistet werden kann.

Grundsätzlich sollte bei der Entwicklung von neuen Baugebieten intensiv geprüft werden, ob statt eines vollständigen Abrisses von Gebäuden nicht auch eine (zumindest teilweise) Umnutzung, Modernisierung oder Sanierung im Bestand möglich ist, da die Reduzierung von Neubauten Emissionen durch Rohstoffabbau, -verarbeitung, -transport und Bauprozesse verringert. Bei der Auswahl von Bauprodukten sollte darüber hinaus auf eine gute Ökobilanz geachtet werden.

Das Stadtplanungsamt strebt einen Prozess für eine Entwicklung von möglichen und sinnvollen Anforderungsprofilen für Klimaschutz in der Stadtplanung an. Da es sich hierbei um einen sehr komplexen Prozess handelt, bedarf es dafür grundsätzlich auch der Expertise und Mitwirkung betroffener Fachämter und kommunaler Unternehmen der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie weiterer Akteure. Hierzu gehört auch die künftig vorgeschriebene kommunale Wärmeplanung.

Verknüpft mit Prozess- und Baukultur, Produktive gemischte Quartiere, Bauberatung für Investoren moderner und nachhaltiger Industrie- und Gewerbeparks, Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“
Zuständig Stadtplanungsamt, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Art Neue Maßnahme