Regionalplan
Regionalplan
Neben der Landesplanung gibt es für definierte Teilräume Regionalpläne.
Der Regionalplan legt auf Grundlage des Landesentwicklungsplans die regionalen Ziele der Raumordnung für die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Region fest. Der Regionalplan wird von der Regionalplanungsbehörde – der Bezirksregierung Düsseldorf – erarbeitet und vom Regionalrat für den Regierungsbezirk aufgestellt.
Die im Regionalplan festgelegten Ziele der Raumordnung zur Siedlungs-, Freiraum und Infrastruktur sind bindend für die kommunalen Planungen. So legt der Regionalplan beispielsweise die Bereiche für die kommunale Siedlungsentwicklung fest und regelt, wo der Freiraum vor Inanspruchnahmen durch andere Nutzungen oder Versiegelungen zu schützen ist. Jeder Bauleitplan, also Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, muss sich an die Ziele der Raumordnung anpassen.
Der gültige Regionalplan für die Planungsgebiet Düsseldorf ist auf den Internetseiten der Bezirksregierung veröffentlicht. Der räumliche Geltungsbereich dieses Regionalplans umfasst das Gebiet der Kommunen in den Kreisen Kleve, Mettmann, Viersen und dem Rhein-Kreis Neuss sowie das Gebiet der kreisfreien Städte Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal (Planungsgebiet Düsseldorf).