Hafenentwicklung

Anlass

Bereits 1976 hatte der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf auf der Grundlage eines Hafengutachtens beschlossen, etwa 19 ha des Hafens in zwei Freistellungsphasen umzuwandeln. Seitdem werden Teile des Düsseldorfer Hafens schrittweise umstrukturiert:

Berger Hafen / Zollhafen (Freistellungsphase 1), ca.10 ha. Die Umwandlung ist seit Beginn der 90 er Jahre abgeschlossen.

Zollhof / Kaistraße / Handelshafen (Freistellungsphase 2), ca.9 ha Die bis 2010 geplante Umwandlung zum Medienhafen war bereits 2003 bis auf wenige Projekte abgeschlossen.

Speditionstraße / Franziusstraße (Freistellungsphase 3), ca.11,5ha Die Planung ist bis auf die Projekte auf der Westseite der Speditionstraße weitgehend realisiert.

Freistellungsphase 1: Berger Hafen/Zollhafen

Die Freistellungsphase 1 umfasst ein Gebiet von etwa 10 ha um den Berger Hafen und Zollhafen. Seit Frühjahr des Jahres 1978 wurde von der Stadt Düsseldorf die Konzeption verfolgt, den Bereich um den Berger Hafen als Neubaugebiet für den Landtag freizustellen.

Im Zuge der Umwandlung des Sanierungsgebietes wurden der Berger Hafen zugeschüttet, die Betriebe verlagert und die Gebäude fast vollständig abgebrochen. Nachfolgend entstanden hier der 234 m hohe Rheinturm (1982), das Landtagsgebäude NRW (1988), die WDR-Landesstudios sowie der Yachthafen und der Rheinpark auf der Landzunge entlang des Zollhafens. Die Standortentscheidung für den Landtag war ein entscheidender Entwicklungsimpuls. Denn das Land hatte die Entscheidung für seinen Neubau mit der Bedingung verbunden, die störende Hochstraße vor dem Landtag verschwinden zu lassen und die stark verkehrsbelastete Rheinuferstraße als Tunnel zu planen. 1987 fasste der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf schließlich den Grundsatzbeschluss zur Planung und zum Bau eines rund 2.000 Meter langen Tunnels, der sich zwischen Oberkasseler Brücke im Norden und dem neuen, markanten Stadttor im Süden erstreckt. Der eigentliche Bau des Tunnels erfolgte zwischen 1989 bis 1993.

Für das neu zu gestaltende Rheinufer wurde 1991 ein Ideen- und Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der 1. Preisträger, der Düsseldorfer Architekt Prof. Fritschi, nimmt die historische Situation mit der höhergelegenen Promenade und dem vorgelagerten Rheinwerft auf. Die auf hochwasserfreiem Niveau gelegene, 2 km lange mit Platanen bepflanzte Promenade endet vor dem Landtag und geht in den Bürgerpark Bilk über, der als Landschaftsbrücke weiter bis zum Stadttor geführt wird und den Stadtteil Unterbilk mit dem Rhein verbindet. Durch die attraktive Rheinuferpromenade wurden die Umstrukturierungsgebiete im Hafen hervorragend an die Innenstadt angebunden und gewannen erheblich an Bedeutung.

Freistellungsphase 2: Zollhof/Kaistraße/Handelshafen

1985 fasste der Rat den Beschluss, die Entwicklung des südlich angrenzenden, 9 ha großen Bereiches um die Kaistraße auf Medien auszurichten. 1989 folgte der Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan mit dem Ziel, Kerngebiet auszuweisen, um Medieneinrichtungen, Büros und kreative Nutzungen sowie Freizeitnutzungen, Gastronomie und Hotels zur Belebung des Gebietes anzusiedeln.

Im Gegensatz zur 1. Freistellungsphase, die als Flächensanierung mit Abriss vorhandener Hafengebäude durchgeführt wurde, entschied sich der Rat für eine behutsame Umsetzung unter Beibehaltung des historischen Hafengrundrisses und Angleichung der Neubauten an die vorhandene Struktur. Neben dem Erhalt einiger Lagerhäuser und einiger Gebäude wurde die Gesamtanlage des Handelshafenbeckens als unverändertes Zeugnis der Hafenbautechnik im Jahr 1990 in die Denkmalliste eingetragen.

Bereits 8 Jahre nach Beginn der Umstrukturierung waren schneller als erwartet fast alle geplanten Projekte der Medienmeile realisiert. Es ist gelungen, die erhaltenswerte Bausubstanz zu schützen und kontrastreiche Neubauten, die renommierte Architekten entworfen haben, in die vorhandene Hafenstruktur einzufügen. In dem Gebiet ist eine herausragende, zeitgenössische Architektur mit Nutzungen aus den Bereichen Medien, Mode, Design, Kunst, Werbung und Gastronomie entstanden.

Freistellungsphase 3: Speditionsstraße/Franziusstraße

1992 wurde für die zukünftige Entwicklung des Gesamthafens ein Rahmenkonzept erarbeitet. Dieses Konzept sah Bereiche für eine Standortsicherung und Intensivierung der hafenbezogenen Nutzungen sowie Bereiche für hafenunabhängiges Gewerbe und Kerngebietsnutzung vor.

1993 beschloss der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel in dem 11,5 ha großen Bereich Speditionstraße und Franziusstraße den Medienhafen mit seiner typischen Nutzungsmischung weiterzuentwickeln. 1998 erfolgte die Ausschreibung und Durchführung des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes "Speditionstraße". Auf der Grundlage des 1. und 4. Preises wurde das städtebauliche Konzept erarbeitet. Für die städtebauliche Ausformung der attraktiven Spitze der Speditionstraße wurde im Jahr 2000 ein Bieterverfahren durchgeführt, das die städtebauliche Konzeption vervollständigte. Aufbauend auf dem Konzept wurde ein Bebauungsplan erarbeitet, der die Umsetzung sichern sollte.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Medienhafens und der Diskussionen um die Nutzung der angrenzenden Bereiche beschloss der Rat im Frühjahr 2001, ein Gutachten über die Zukunftsaussichten des Hafens in Auftrag zu geben. Ziel war es, eine Bewertung verschiedener Entwicklungsvarianten des Düsseldorfer Haupthafens aus wirtschaftlicher, städtebaulicher und ökologischer Sicht vorzunehmen und daraus Handlungsempfehlungen für die zukünftige Nutzung abzuleiten. Das Gutachten "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" liegt seit Ende Oktober 2002 vor.

Aufbauend auf den gutachterlichen Untersuchungen wurde in 2003 die Bauleitplanung für den gesamten Bereich des Hafens westlich der Speditionstraße eingeleitet. Dies bedeutete eine Abkehr von einer schrittweisen Entwicklung gerade freiwerdender Areale in den Grenzbereichen. Die Bauleitplanung für den Hafen hat das Ziel, im östlichen Bereich durch die Integration von Wohnnutzung eine lebendige Mischung von Wohnen und Arbeiten zu schaffen und, getrennt durch eine Pufferzone mit weniger störenden Nutzungen, im Wirtschaftshafen die Hafennutzungen zu sichern.

Mit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 03/005 "Speditionstraße West" kann die gewünschte Mischnutzung aus Wohnen und Arbeiten im Medienhafen entstehen. Auf der Halbinsel Kesselstraße ist die Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes vorgesehen. Mit der Entwicklung dieser Halbinsel besteht nicht nur die Möglichkeit der Erweiterung des Medienhafens, sondern gleichzeitig die Aufgabe, einen angemessenen Abschluss gegenüber der sich weiter westlich anschließenden industriellen Hafennutzung zu formulieren. Die Bauvorhaben "Trivago" und "Pier One" im Süden und Norden der Halbinsel Kesselstraße bilden dabei den Auftakt für die weitere Entwicklung der gesamten Halbinsel und sollen in ein Gesamtkonzept eingefügt werden.