Formelle Planverfahren

Östlich Ulmenstraße

Anlass

Die Stadt Düsseldorf plant in Zusammenarbeit mit der IDR AG das Großmarktgelände an der Ulmenstraße in Derendorf fortzuentwickeln.

Bislang lässt der im Plangebiet noch geltende Bebauungsplan nur Nutzungen für die Zweckbestimmung des Großhandels zu. Diese Betriebsform dient ausschließlich dem Weiterverkauf von Waren für den gewerblichen Bereich. Klassische gewerbliche Nutzungen – wie Dienstleistungsbetriebe und produzierendes Gewerbe – sind nicht zulässig.

In Zukunft soll eine Neu- und- Umstrukturierung der derzeitigen Hauptnutzung des Großmarktes im Plangebiet erfolgen.

Grundlage für die Planung ist die Entscheidung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die Grundstücke für den gegebenen Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen im Stadtgebiet bereitzustellen.

Plangebiet

Das 11,7 ha große Plangebiet befindet sich im nördlichen Derendorf zwischen Nordfriedhof und dem Mercedes-Benz Werk. Es ist heute im Wesentlichen durch den öffentlich-rechtlich betriebenen Großmarkt geprägt.

Neben dem Großmarkt befinden sich im Plangebiet eine Kfz-Werkstatt sowie eine Bank (Sparkasse). Im Norden des Plangebiets befindet sich eine weitere Gewerbehalle. Aufgrund der zum Teil großflächigen Hallen sowie der für den Großmarkt notwendigen Stellplatz- und Rangierflächen, ist das Plangebiet in hohem Maße versiegelt. Ausschließlich entlang der zur Ulmenstraße ausgerichteten Einfriedung des Geländes sind nennenswerte Gehölzbestände vorhanden.

© Stadt Düsseldorf

Bebauungsplan

Planungsziel ist, die Nachfrage nach gewerblichen Flächen zu decken und gleichzeitig die Ulmenstraße städtebaulich aufzuwerten. Um eine räumliche Einfassung und somit eine städtebauliche Kante zur Ulmenstraße sicherzustellen, wird eine Mindesthöhe von drei Geschossen bis zu acht Geschossen festgesetzt. Im hinteren Bereich des Plangebiets sollen im Übergang zum benachbarten Industriegebiet langfristig bedarfs- und nachfragegerecht auch mittlere und größere Betriebe, unter Berücksichtigung eines möglichen Fortbestandes des Großmarkts, in einem bis zu 175 m tiefen Baufeld angesiedelt werden können, um somit den Gewebestandort Düsseldorf zu stärken.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen sogenannten „Angebotsbebauungsplan“. Dies bedeutet, dass noch nicht alle künftigen Nutzer*innen im Plangebiet feststehen und auf Basis des zu schaffenden Planungsrechts sukzessive angesiedelt werden. Der Bebauungsplan schafft somit die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür, dass städtische oder private Liegenschaften auf Basis des geschaffenen Planungsrechts für ein Gewerbegebiet angesiedelt werden sollen. Dabei ist beabsichtigt, im Zuge der Grundstücksentwicklung für die jeweiligen Liegenschaften entlang des öffentlichen Straßenraums der Ulmenstraße qualitätssichernde Verfahren im Rahmen der Ansiedlung einzelner Betriebe durchzuführen.