Formelles Planverfahren

Östlich Walzwerkstraße

Anlass

Das Stadtteilzentrum Henkelstraße im Stadtteil Reisholz ist gemäß Rahmenplan Einzelhandel der Landeshauptstadt Düsseldorf als kleines Stadtteilzentrum eingestuft. Seine Versorgungsaufgabe bezieht sich primär auf die südlich der Henkelstraße angrenzenden Wohngebiete, strahlt jedoch auch auf die benachbarten Stadtteile (insbesondere Hassels) aus.

Zu Stärkung und langfristigen Sicherung der Versorgungsfunktion des kleinen Stadtteilzentrums Henkelstraße soll eine Umstrukturierung und Erweiterung des Einzelhandelsangebotes planungsrechtlich ermöglicht werden. Dies beinhaltet vornehmlich die Verlagerung und Erweiterung des bereits vorhandenen Lebensmitteldiscounters sowie die Ansiedlung eines Drogeriemarkes.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Reisholz im Stadtbezirk 9. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 2,1 ha.

Im Süden wird das Plangebiet durch die rückwärtigen Grenzen der Grundstücke (Wohn- und Geschäftshäuser) an der Henkelstraße, im Westen durch die Walzwerkstraße begrenzt. Nördlich des Plangebietes schließen unmittelbar die Gewerbegrundstücke an der Reisholzer Bahnstraße an. Die östliche Grenze des Plangebietes bilden die Inkmannstraße beziehungsweise die hieran angrenzenden Gewerbegrundstücke.

Luftbild mit Umring
Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023

Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 09/020 „Östlich Walzwerkstraße“

Das planerische Konzept sieht die Verlagerung des bestehenden Lebensmitteldiscounters in das Erdgeschoss der ehemaligen Leitz-Fabrik im Westen des Plangebietes vor. Dazu sollen vorwiegend Flächen der eingeschossigen Hallenbebauung im Innenhof und auch einzelne Bestandteile im Osten des U‑förmigen Gebäudekomplexes genutzt werden. Die Gebäudehülle soll dabei bis auf die Ein- und Ausgänge und die Anlieferzone baulich nicht verändert werden.

Die Verkaufsfläche des Lebensmitteldiscounters soll von bisher 800 m² auf 1.300 m² erweitert werden. Damit soll der Magnetbetrieb eine sehr leistungsfähige Größenordnung erhalten.

Das bestehende Gebäude des Lebensmitteldiscounters soll abrissen werden. Dafür ist südlich dessen der Neubau eines eingeschossigen Marktgebäudes mit Flachdach angrenzend an die rückwärtigen Gebäudeteile der Bebauung entlang der Henkelstraße vorgesehen. Hier ist die Ansiedlung eines Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von 620 m² geplant. Am ehemaligen Standort des Lebensmitteldiscounters soll in Zukunft die Stellplatzanlage für den Lebensmitteldiscounter und den Drogeriemarkt entstehen. Der bestehende Getränkemarkt im Nordosten des Plangebietes soll in seiner bisherigen Form bestehen bleiben. Auf diese Weise kann das kleine Stadtteilzentrum Henkelstraße langfristig gestärkt und aufgewertet werden.

Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines Kerngebietes (MK) gemäß § 7 BauNVO im westlichen Teil des Plangebiets vorgesehen. Auf diese Weise wird eine dem zentralen Standort angemessene Nutzungsmischung einschließlich der geplanten Einrichtung eines großflächigen Lebensmitteldiscounters ermöglicht. Für den östlichen Abschnitt des Plangebietes ist voraussichtlich die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) nach § 8 BauNVO angedacht, um weiterhin eine hinreichende Flexibilität für die perspektivische gewerbliche Weiterentwicklung zu sichern. Die Ansiedlung von nicht großflächigem Einzelhandel (entsprechend der Lage im zentralen Versorgungsbereich Henkelstraße gemäß Rahmenplan Einzelhandel der Stadt Düsseldorf) soll auf diese Weise ebenfalls weiterhin ermöglicht werden.

Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden im weiteren Verfahren ausgearbeitet. Hierüber soll eine hohe städtebauliche und gestalterische Qualität im Plangebiet sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz sichergestellt werden.

FNP-Änderung Nr. 202 „Nördlich Henkelstraße“ (Parallelverfahren)

Mit der 202. Änderung des Flächennutzungsplans – Nördlich Henkelstraße –, die parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09/020 erfolgen soll, soll der westliche Teil des vorliegenden Bebauungsplangebietes künftig als Kerngebiet (MK) dargestellt werden.

3. Änderung des Rahmenplan Einzelhandel 2016 (Parallelverfahren)

Der östliche Abschnitt des Plangebietes (aktueller Standort des Lebensmitteldiscounters und des Getränkemarktes) liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, nicht jedoch der westliche Teil (ehemalige Leitz-Fabrik). Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 09/020 ist daher eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches um diese Flächen und somit eine Änderung des Rahmenplanes Einzelhandel erforderlich.