Formelles Planverfahren

Südlich Paulsmühlenstraße

Anlass

Östlich des attraktiven Benrather Zentrums lagen entlang der Paulsmühlenstraße und der Telleringstraße ehemals industriell genutzte Flächen weitgehend brach. Um der städtebaulichen Entwicklung in Benrath und insbesondere des Stadtteilquartiers "Paulsmühle" neue Impulse zu geben, sollten diese Flächen einer neuen städtebaulichen Nutzung zugeführt werden.

Zunächst wurde 2012 ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt. Der Siegerentwurf diente als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09/001.

Plangebiet

Das zur städtebaulichen Neuordnung zur Verfügung stehende Gebiet ist in die Plangebiete „Nördlich Paulsmühlenstraße“ und „Südlich Paulsmühlenstraße“ unterteilt. Das ca. 5 ha große Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Benrath in einer zentralen Lage im Stadtteil. Das Gebiet wird durch die Paulsmühlenstraße im Norden, die Telleringstraße im Osten, die Hildener Straße im Süden und durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG im Westen begrenzt.

Luftbild mit Umring
Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023

Qualitätssicherndes Verfahren

Die Aufgabe der Entwurfteams bestand in einer stadträumlich vernetzten Gesamtkonzeption. Dabei war ein gut gelöster Lärmschutz zu den westlich gelegenen Hochtrassierungen von Bahn und Bundesstraße, sowie zu der nördlich gelegenen Eissporthalle, eine notwendige Voraussetzung für eine städtebauliche Entwicklung mit Qualität.

Es waren zwei alternative Nutzungszonierungen denkbar, die es im Rahmen des Gutachterverfahrens weiter zu untersuchen und auszuarbeiten galt. Neben einer das Wohnen nicht störenden Gewerbeentwicklung im Westen parallel zur Bahntrasse und dem Wohnen im Osten, entlang der Telleringstraße, war auch eine Fokussierung nur auf das Wohnen denkbar. Dabei mussten neue innovative lärmschützende Lösungen nach Westen und Norden mit entsprechend hohen Ansprüchen an die städtebaulich-gestalterischen Qualitäten aufgezeigt werden. Beide denkbare Wege standen im Spannungsfeld der vorbereitenden Entwicklungsdiskussionen in Benrath, der Erkenntnisse der Lärmuntersuchungen aus 2011 und den daraus abgeleiteten Realisierungsempfehlungen bzw. Vorleistungen zur Herstellung gesunder Arbeits- und Wohnqualitäten im Plangebiet.

Die Entwurfsteams mussten mindestens eine der möglichen Lösungen bis zum ersten Zwischenpräsentationstermin mit der Öffentlichkeit ausarbeiten und ihre gestalterisch-funktionale Entscheidung begründen. Dabei war auch auf denkbare Zwischenlösungen unter Beachtung der Lärmprävention hinzuweisen. Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass perspektivisch der gesamte Planungsraum inklusive der heute bestehenden Eissporthalle mit benachbartem Lebensmittel-Discounter und aller privaten Grundstücksanteile einer städtebaulichen Betrachtung und Qualitätssteigerung unterliegen muss.

Für den 1. Platz wurde KERN UND REPPER ARCHITEKTEN PARTNERSCHAFT BLAUWERK, MÜNCHEN MIT GRABNER + HUBER, FREISING prämiert.

Der Entwurf sieht für das Plangebiet vier Blockstrukturen mit jeweils einem großzügigen, grünen Innenhof vor. Zwischen der Blockbebauung entwickeln sich dynamische Erschließungsräume öffentlichen Charakters, die sich in einem kleinen Platz in der Mitte des Gebietes treffen. Dieser Platz lenkt die Wege und schafft ein gemeinsames Zentrum. Die Blöcke stehen mit ihren Konturen versetzt zueinander, um in das Viertel hinein zu leiten und einzelne Zwischenräume zu bilden. Der nordöstliche Block an der Telleringstraße vermittelt mit einem sich aufweitenden Straßenraum zwischen Straße und Gebietseingang. Zum Paulsmühlenviertel nach Osten übernimmt der Entwurf die Höhe der Bestandshäuser an der Telleringstraße mit drei Geschossen, Richtung Westen steigt die Höhe auf fünf Geschosse an. So wird zum einen der nötige Schallschutz gewährleistet, zum anderen wird das neue Quartier in Richtung der Verkehrsachsen und zum Benrather Zentrum sichtbar gemacht. Für einen optimierten Schallschutz sind die Blöcke durch die oberen Geschosse hin zu den Hauptlärmquellen verbunden.

 

 

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 09/001 Südlich Paulsmühlenstraße wurde im Normalverfahren aufgestellt. Parallel dazu wurde die Darstellung im Flächennutzungsplan angepasst. Der Bebauungsplan ist seit dem 27.08.2016 rechtsverbindlich.

Der städtebauliche Entwurf ermöglicht eine Nutzung der Flächen, die dem Potential und der besonderen Lage in unmittelbarer Nähe zum Zentrum Benrath und zum Bahnhof Benrath gerecht wird. Es ist vorrangig vorgesehen, qualitätvollen Wohnungsbau unter Einfügung in den baulichen Bestand zu realisieren. Der Bebauungsplan basiert dabei auf fünf große Blockstrukturen mit jeweils einem großzügigen, grünen Innenhof.

Aufgrund der Lärmeinwirkungen der Bahntrasse und der Münchener Straße in Hochlage, der Eissporthalle (u.a. Außenkühlaggregate) und des Einzelhandelsbetriebs (u.a. Anlieferung, Stellplätze) wurde das städtebauliche Konzept einer schalltechnischen Untersuchung unterzogen. Die Baumassenverteilung, die Dichte und die Höhenstaffelung der nördlichen, westlichen und südlichen Blockbebauung berücksichtigen diese Lärmeinwirkungen. Im Zuge dieser schalltechnischen Untersuchung wurde festgestellt, dass in diesen schallbelasteten Bereichen drei Wohnbaublöcke durch die oberen Geschosse verbunden werden müssen, um die dahinterliegende Wohnbebauung und deren Frei- und Aufenthaltsflächen vor Lärmimmissionen zu schützen.

Im Norden des Plangebietes, direkt an der Paulsmühlenstraße gelegen, befindet sich die 1979 eröffnete Eissporthalle Benrath. Das Hallengrundstück und die Nutzung für den Eissport werden in den Bebauungsplan integriert und als Bestand berücksichtigt. Planungsrechtlich ist dieser Bereich als eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) mit Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören, festgesetzt.

Der großflächige Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb (Discounter) an der Ecke Paulsmühlenstraße / Telleringstraße befindet sich gemäß Rahmenplan Einzelhandel der Landeshauptstadt Düsseldorf außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches. Für die östlich angrenzenden Wohngebiete übernimmt jedoch dieser Betrieb die Nahversorgung. Durch die südlich und nördlich angrenzende geplante Wohnbebauung wird sich die Mantelbevölkerung im fußläufigen Einzugsbereich noch erhöhen. Daher ist vorgesehen, die Nahversorgung in diesem Bereich zu stärken. Es erfolgt die Ausweisung als Sondergebiet (SO) - Nahversorgung.

Der südliche Teil des Plangebietes ist geprägt durch ein Ensemble unterschiedlicher Gebäudetypen mit Wohnnutzungen und gewerblichen Nutzungen. Der Bereich wird entsprechend dieser Nutzungsstruktur als Mischgebiet (MI) festgesetzt. Im Gebiet wird unter anderem im Bereich des bestehenden Garagenhofes eine zusätzliche Bebauungsmöglichkeit geschaffen.

Der Straßenraum der Telleringstraße wird durch die erhaltenswerten Bäume und durch die Möglichkeit einer neuen Bebauung räumlich neu definiert. 

Realisierung

Die eingereichten Bauanträge wurden genehmigt. Die Realisierung des Projektes wurde mittlerweile erfolgreich abgeschlossen.