Formelle Planverfahren

Ulmer Höh

Anlass

Mehr als 100 Jahre war die Jugendvollzugsanstalt (JVA) Ulmer Höh' im Stadtteil Derendorf ansässig und damit - wenn auch als geschlossener und unzugänglicher Bereich - ein prägendes Element in der Stadtstruktur. Nach ihrer Verlagerung von Düsseldorf nach Ratingen im Februar 2012 eröffnete sich erstmals die Möglichkeit, das unzugängliche Stück Stadt im Kontext der gewachsenen, urbanen Strukturen neu zu entwickeln.

 

Zunächst wurde ein kooperativer Wettbewerb durchgeführt, um die städtebaulichen Qualitäten des Areals zu sichern. Ziel des Wettbewerbs und dem anschließenden Bebauungsplanverfahren ist die Entwicklung neuer Wohnbauflächen für unterschiedliche Wohnformen und Wohntypologien im qualifizierten Geschosswohnungsbau.

Nach einer Trennung des Areals Ulmer Höh´ in Nordteil (B-Plan Nr. 01/011) und Südteil (B-Plan Nr. 01/010) wurden die Plangebiete getrennt voneinander planungsrechtlich gesichert. Der Masterplan des Siegerentwurfs liegt jedoch beiden Verfahren zu Grunde.

Qualitätssicherndes Verfahren

Um die Potentiale dieses offenen Stadtbausteines unter Mitwirkung der Öffentlichkeit herauszuarbeiten und ein qualitätvolles Konzept der städtebaulichen Neuordnung entwickeln zu können, wurde 2012 ein kooperatives Wettbewerbsverfahren durchgeführt.

Das gesamte Wettbewerbsgebiet der Ulmer Höh' (bestehend aus heutigem Nord- und Südteil) unter Einbeziehung weiterer, unmittelbar angrenzender Flächen auf benachbarten Grundstücken umfasst etwa 4,9 ha.

Der Siegerentwurf stammt von dem Büro bdp.khandekar aus Rotterdam. Dieser als Masterplan entwickelte Entwurf, diente als Grundlage für die anschließenden Bebauungsplanverfahren.

Bebauungsplan Ulmer Höh

Nachdem der Siegerentwurf des Wettbewerbs fest stand, wurde das Bebauungsplanverfahren Ulmer Höh´ B-Plan Nr. 01/004 eingeleitet.

Eine Gesamtentwicklung des Gebietes war jedoch aufgrund verschiedener Anforderungen der Eigentümer zeitgleich nicht möglich, so dass eine Unterteilung in zwei Bebauungsplangebiete notwendig wurde.
Die Trennung des Bebauungsplangebietes Ulmer Höh` (B-Plan Nr. 01/004) in Ulmer Höh` Nordteil (B-Plan Nr. 01/011) und Ulmer Höh` Südteil (B-Plan Nr. 01/010) wurde im Mai 2015 im APS beschlossen.

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Bebauungsplan Ulmer Höh Südteil

Nach der Teilung des Gebietes wurde das Verfahren für den Südteil weitergeführt, während der Nordteil einige Zeit ruhte.  

Plangebiet

Das Plangebiet „Ulmer Höh' - Südteil“, gelegen im Stadtteil Derendorf, Stadtbezirk 1, umfasst eine Größe von etwa 4,1 ha.

Es wird im Norden durch die ehemaligen Flächen der Justizvollzugsanstalt (JVA) „Ulmer Höh'“ und somit durch den B-Plan Nr. 01/011 Ulmer Höh´- Nordteil begrenzt. Im Osten wird das Plangebiet durch die Metzer Straße, im Süden durch den Spichernplatz und im Westen durch die Ulmenstraße begrenzt.

Für die neue Nutzung musste neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden. Vor der Änderung wurde das Plangebiet im FNP überwiegend als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Jugendheim/ Jugendherberge und öffentliche Verwaltung dargestellt. Im südlichen Bereich angrenzend an den Spichernplatz wurden Wohnbauflächen dargestellt. Mit der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ulmer Höh' - wird für das gesamte Plangebiet nun Wohnbaufläche dargestellt.

Der Bebauungsplan Ulmer Höh – Südteil (B-Plan Nr. 01/010) setzt ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Es wird Planungsrecht für bis zu 215 Wohneinheiten geschaffen. Das Handlungskonzept Wohnen kommt vollumfänglich (20/20) zur Anwendung.

Unter dem Namen "Ulmer Höh-Südteil“ (01/010) wurde am 24. März 2018 der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Baubeginn war im Sommer 2018. 

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Bebauungsplan Ulmer Höh Nordteil

Nach der Teilung des Gebietes wurde das Verfahren für den Nordteil zunächst nicht weitergeführt. Dieses Verfahren wurde im Januar 2018 nach Verkauf der Fläche an den aktuellen Eigentümer wieder aufgenommen.

 

Der Bebauungsplan schafft Planungsrecht für Büronutzungen und Wohnen. Im Bereich entlang der Ulmenstraße wird ein Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Entlang der Metzer Straße und angrenzend an den südlichen Bebauungsplan Ulmer Höh´- Südteil (B-Plan Nr. 01/010) wird ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Der Bebauungsplan schafft Planungsrecht für bis zu 550 Wohneinheiten. Die Wohnungen werden in diversen Segmenten angeboten: Freifinanziert, öffentlich geförderter Wohnungsbau sowie studentisches Wohnen. 

 

Der Bebauungsplan Ulmer Höh´- Nordteil (Nr. 01/011) wurde am 14.05.2020 im Rat der Stadt Düsseldorf zur Satzung beschlossen und mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 13.06.2020 erlangte der B-Plan Rechtskraft.

Das Plangebiet

Das Plangebiet „Ulmer Höh' - Nordteil“, gelegen im Stadtteil Derendorf, Stadtbezirk 1, umfasst eine Größe von etwa 4,3 ha. Es wird im Norden durch die Flächen der früheren Rheinmetall-Gelände mit der sogenannten „Halle 29“, die Mode-Showrooms der Fa. Gerry Weber enthält, begrenzt. Im Osten wird das Plangebiet durch die Metzer Straße, im Süden durch das Plangebiet Ulmer Höh´- Südteil und im Westen durch die Ulmenstraße begrenzt.

Das Plangebiet wurde im Flächennutzungsplan als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung JVA ausgewiesen. Mit der 120. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ulmer Höh' - werden für das Plangebiet nun Wohnbauflächen und Mischgebiete dargestellt.

Realsierung

Der Bebauungsplan weist ein Mischgebiet (MI) sowie ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus.

Es wird Planungsrecht für bis zu 550 Wohneinheiten geschaffen.

Das Handlungskonzept Wohnen kommt, nach einem politischen Beschluss im Mai 2015, nicht vollumfänglich zur Anwendung. Es wird kein preisgedämpfter Wohnungsbau errichtet, jedoch 50 % öffentlich gefördert. Von den 50 % werden mind. 30 % als studentisches Wohnen errichtet.

Rechtskraft erlangte der Bebauungsplan am 13.06.2020.

Baubeginn wird voraussichtlich im 3. Quartal 2020 sein.  

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