Formelle Planverfahren

Wickrather Straße

Anlass

Das Lörick-Karree ist ein Nahversorgungsstandort aus den 1960er Jahren. Das Karree hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung verloren. So haben sowohl ein Drogeriemarkt als auch ein Lebensmittelvollsortimenter den Standort verlassen. Dadurch ist für die umliegenden Wohngebiete eine Versorgungslücke für den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs entstanden.

Der Komplex ist gekennzeichnet durch einen unattraktiven Gesamteindruck aufgrund einer nicht mehr zeitgemäßen Gestaltung sowie der Überalterung der baulichen Substanz. Von Nachbar*innen und Kund*innen wurde zudem auf die schwierige Auffindbarkeit und schlechte Wahrnehmbarkeit des Lörick-Karrees hingewiesen. Vor diesem Hintergrund sollten durch ein qualitätssicherndes Verfahren nachhaltige Lösungen für die Problemfelder gefunden und die noch vorhandenen, funktionsfähigen Nutzungen nach Möglichkeit erhalten bleiben und ausgebaut werden.

Plangebiet

Das Plangebiet befindet sich im linksrheinischen Stadtteil Lörick und umfasst eine Fläche von 0,35 ha. Es wird im Norden und Süden von der Wickrather Straße, im Westen von einem zehnstöckigen Wohnhochhaus und im Osten von Geschosswohnungsbau mit großzügigen Grünflächen begrenzt. Das weitere Umfeld wird im Wesentlichen durch überwiegend dreigeschossige, in Teilen auch viergeschossige Wohnungsbauten und verdichteter Einfamilienhausbebauung geprägt.

© Landeshauptstadt Düsseldorf

Über die Wickrather Straße und den Grevenbroicher Weg ist eine direkte Anbindung an die Hansaallee und damit an die Innenstadt sowie an das überörtliche Straßennetz gegeben. Eine gute Anbindung an den ÖPNV ist durch die Haltestellen Lohweg und Seestern sichergestellt.

Für das Plangebiet galt bislang der Bebauungsplan 5179/03 aus dem Jahre 1965.Dieser setzt für das Vorhabengrundstück ein allgemeines Wohngebiet und eine eingeschossige Bebauung mit Läden und zugeordneten Stellplätzen fest. Der Flächennutzungsplan stellt für den Planbereich eine Wohnbaufläche dar.

Qualitätssicherndes Verfahren

Im Vorfeld des Gutachterverfahrens wurde mit den Bürger*innen Löricks, mit Politiker*innen der Landeshauptstadt Düsseldorf, mit den Bestandsmieter*innen sowie Vertreter*innen der Stadtverwaltung im Herbst des Jahres 2014 eine Planungswerkstatt durchgeführt. Hier wurden die wesentlichen Anforderungen formuliert, die im Rahmen des Gutachterverfahrens beantwortet werden sollten.

Zur Auswahl eines qualitätvollen städtebaulichen Konzeptes wurde dann im Jahr 2015 ein Gutachterverfahren durchgeführt. Bewertet wurden die Arbeiten von fünf teilnehmenden Architektur- und Stadtplanungsbüros. In der Jurysitzung vom 11. Juni 2015 wurde die Arbeit des Büros Haas, Cook, Zemmrich / Studio 2050 (Stuttgart) als erster Preisträger bestimmt. Als stimmberechtigte Mitglieder gehörten zur Jury - neben den Fachpreisrichter*innen - auch Vertreter*innen aus Politik, Stadtplanungsamt und der Investorenseite. Initiator des Projektes war die Eisele Real Estate GmbH aus München.

Der im Gutachterverfahren gewählte Entwurf zeichnet sich dadurch aus, dass er für die festgestellten Problemfelder überzeugende Lösungen anbietet. Der Entwurf umfasst zwei getrennte Baukörper mit Einzelhandels- und Gewerbeflächen sowie Wohnnutzungen. Einzelhandel sowie Dienstleistung sollen jeweils im Erdgeschoss entwickelt werden. Im nördlichen Gebäude ist im EG eine gastronomische Nutzung vorgesehen, in den oberen Geschossen sind weitere Dienstleistungsangebote geplant. Im südlichen Gebäude ist ein Lebensmittelmarkt vorgesehen, in den Obergeschossen auch Wohnnutzungen. Durch die Strukturierung des Neubaus in zwei Bauabschnitte können die Bestandsmieter*innen zunächst in ihren derzeitigen Flächen verbleiben und anschließend - in einem Zug - in den ersten der neu errichteten Baukörper umziehen. Damit ist eine durchgehende Funktionsfähigkeit des Quartierszentrums auch in der Bauphase sichergestellt. Die Planung wurde seit dem Abschluss des Gutachterverfahrens weiter präzisiert und im Hinblick auf die Eignung der oberen Geschossebenen für den Wohnungsbau optimiert.

Die beiden geplanten, mehrgeschossigen Baukörper fügen sich konfliktarm in die Umgebung ein. In ihrem Zwischenraum befindet sich ein Freiraum, der als zentraler Quartiersplatz in Zukunft auch soziale Funktionen übernehmen wird. Durch verkehrsberuhigende Maßnahmen wird ein fußgängerorientierter Bereich geschaffen, der sich zu dem zentralen Quartiersplatz hin öffnet. Die geschützte Lage des Platzes bietet ideale Voraussetzungen für Tagesgastronomie mit Außenbestuhlung und auch für temporäre Aktivitäten, wie zum Beispiel Marktstände, Flohmärkte sowie kleinere Quartiersfeste, die den Platz zusätzlich beleben.

Bebauungsplan

Die für das Plangebiet vorgesehene und im Gutachterverfahren präzisierte Bebauung ist nicht mit den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 5179/03 vereinbar. Vor diesem Hintergrund wurde unter dem Namen "Nr. 04/014 - Wickrather Straße -"ein neues Bebauungsplanverfahren gestartet. Aufgrund der konkreten Realisierungsabsichten wird außerdem ein Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Da die vorliegende Planung die Revitalisierung und Wiedernutzbarmachung einer innerstädtischen Fläche zum Ziel hat, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan sichert die planungsrechtliche Umsetzung der Ergebnisse des vorangegangenen Gutachterverfahrens. Aufgrund der Durchführung als vorhabenbezogener Bebauungsplan wird ein eigener Gebietstypus ("Nahversorgungsstandort und Wohnen") definiert. Über zwei Baufenster und detaillierte Festsetzungen zur Höhe wird Lage und Form der geplanten Gebäude präzise definiert. Zahlreiche weitere Details bis hin zu gestalterischen Aspekten können dem ebenfalls zum Bebauungsplan gehörenden Vorhaben- und Erschließungsplan entnommen werden.

Realisierung

Entsprechend den Vorgaben aus dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt "ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF" sollen insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau realisiert werden. Die Realisierung erfolgt nach Rechtskraft des Bebauungsplanes durch einen oder mehrere Bauträger.