Neben der Schaffung neuen, bezahlbaren Wohnraums ist die Erhaltung preiswerten Wohnraums eine wichtige Säule der städtischen Wohnungspolitik. Hierzu wird durch den Gesetzgeber das städtebauliche Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (BauGB) bereitgestellt, deren Ziel es ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Im Juni 2020 fasste der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf den Beschluss, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Entscheidungsgrundlage zum Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen in Düsseldorf zu erarbeiten und ein Gebiet im Stadtbezirk 3 zur Satzung vorzuschlagen.
Um Gebiete mit Handlungsdruck zu ermitteln, wurde im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung („gesamtstädtisches Screening“) geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung vorliegen. Auf dieser Grundlage wurde als erstes Gebiet für eine soziale Erhaltungssatzung das Gebiet „Bilk-Mitte“ ausgewählt und durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf am 26. Februar 2025 als Satzung beschlossen. Die Soziale Erhaltungssatzung ist am 13. Mai 2025 in Kraft getreten.
Das Gebiet „Bilk-Mitte“ ist ein beliebter Wohnstandort für verschiedene Bevölkerungsgruppen zwischen Innenstadt und Universität. Es ist zentral gelegen mit einer sehr guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. Außerdem verfügt das Gebiet über eine gute soziale Infrastruktur und vielfältige Einzelhandelsstrukturen. Das urbane, von Mehrfamilienhäusern geprägte und belebte Gebiet zeichnet sich durch eine durchmischte Bevölkerung unterschiedlicher sozialer Schichten aus. In „Bilk-Mitte“ sind Aufwertungstendenzen bereits erkennbar und der Entwicklungsdruck ist deutlich ausgeprägt. Mit dem Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung sollen Verdrängungsprozesse, die durch aufwendige Modernisierungen, Abbruchmaßnahmen oder Nutzungsänderungen entstehen, abgemildert werden.
FAQs Soziale Erhaltungssatzung
FAQs Soziale Erhaltungssatzung
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Soziale Erhaltungssatzung und die Auswirkungen für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie für Mieterinnen und Mieter im Geltungsbereich einer solchen Satzung finden Sie nachfolgend in den