Anlass und Ziel

2013 hat deshalb der Rat der Stadt Düsseldorf das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF (HKW) in Verbindung mit einem Ergänzungsantrag der Ratsfraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossen. Ziel des Konzeptes ist eine gemeinwohlorientierte Wohnbauentwicklung, die dieses ausgewogenes Wohnraumangebot schafft, ohne das hohe qualitative Niveau in Bezug auf Städtebau und Architektur zu vernachlässigen.

Nach Evaluierung im Jahr 2020 wird das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt derzeit um Themen der Baulandentwicklung und -aktivierung erweitert und zu einem Düsseldorfer Baulandmodell weiterentwickelt.

Inhalt des Konzeptes

Um das Hauptziel einer gemeinwohlorientierten Wohnbauentwicklung zu erreichen, enthält das Handlungskonzept 32 Maßnahmen. Die so genannte "Quotierungsregelung" ist die Kernmaßnahme für den Wohnungsneubau. Einen weiteren wichtigen Teil stellen die Förderprogramme der Stadt dar, beispielsweise zum Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen, zum Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand oder zum klimafreundlichen Wohnen. Das Konzept umfasst auch die umfangreichen Beratungs- und Informationsangebote zum Thema Wohnen der Stadt, wie die Wohnberatung und die Bauberatung. Ein wichtiger Bestandteil von Wohnbauentwicklung ist zudem die Abstimmung und Kooperation mit allen Beteiligten. Hierzu enthält das Konzept Maßnahmen wie den Austausch mit der Wohnungswirtschaft und mit den benachbarten Kommunen. Maßnahmen wie die Wohnungsmarktbeobachtung dienen als Grundlage für die strategische Planung.

Die Quotierungsregelung

Eine wesentliche Maßnahme für den Wohnungsneubau ist die im Handlungskonzept enthaltene Maßnahme 6.1.1, die so genannte "Quotierungsregelung". Sie besagt, dass bei Wohnungsneubauprojekten auf privaten Grundstücken, die über ein Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichem Vertrag (bzw. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag) erfolgen, ein bestimmter Anteil der geplanten Wohnungen in Verbindung mit der Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau und im so genannten „preisgedämpften“ Wohnungsbau – dem Düsseldorfer Mittelstandssegment – realisiert werden muss. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen in der Praxis und geänderter Rahmenbedingungen wurde die Quotierungsregelung mittlerweile mehrmals durch Beschluss des Rates angepasst. Zurzeit umfasst der geforderte Anteil im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau insgesamt 50% der geplanten Wohneinheiten/Wohnfläche, davon mindestens 30% im öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Die letzte Anpassung der Regelung erfolgte mit Ratsbeschluss vom 07.04.2022. Die somit aktuell für die meisten Bebauungsplanverfahren geltenden Vorgaben finden sie hier.

Eine Übersicht über die aktuellen und vorangegangenen Vorgaben findet sich hier.