Hinweise
Hinweise
Das Kataster wird fortlaufend aktualisiert. Die Abgrenzungen und Angaben zu den einzelnen Flächen sind jedoch nur Momentaufnahmen und im ständigen Wandel. Die Angaben werden ohne Gewähr auf Richtigkeit gemacht.
Eine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke wird mit dem Hinweis im Potenzialflächenkataster nicht gegeben. Eigentümerinnen und Eigentümer können gegen die Darstellung Ihrer Grundstücke im Potenzialflächenkataster Widerspruch einlegen. Die Veröffentlichung des aktualisierten Baulandkatasters wurde gem. § 200 Abs. 3 BauGB vorab im Amtsblatt der Stadt Düsseldorf, Nr. 35 vom 4. September 2021 öffentlich bekannt gemacht.
Bei näherem Interesse und konkreten Nachfragen geben die unten genannten Kontaktpersonen gerne Auskunft zum aktuellen Entwicklungsstand der jeweiligen Fläche. Konkrete Auskünfte zu Eigentümerinnen und Eigentümern können auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung nicht gegeben werden (Kauf- bzw. Mietinteressen gelten nicht als berechtigtes Interesse).
Eigentümerinnen und Eigentümer von im Potenzialflächenkataster dargestellten Grundstücken können der Veröffentlichung widersprechen (formlos als E-Mail an potenzialflaechenkataster@duesseldorf.de). Der Widerspruch wird bei der nächsten Aktualisierung des Katasters berücksichtigt.