Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren initiiert.
Dieses Städtebauförderungsprogramm zielt darauf ab, Innenstädte und Stadtteilzentren zu stärken und Städte dabei zu unterstützen, neue Ideen gegen Leerstand in zentralen Lagen zu entwickeln. Die Zentren sind nach dem Leitbild der europäischen Stadt multifunktionale Orte, für die der stationäre Einzelhandel eine wichtige Leitfunktion übernimmt.
Sie spielen als Identifikations- und Begegnungsorte für die Stadtentwicklungspolitik eine besondere Bedeutung. Seit einiger Zeit wird der Wandel im Einzelhandel durch die Zunahme der Umsätze im Onlinehandel bestimmt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben diese Entwicklung beschleunigt. Das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren soll den zunehmenden Leerständen in den zentralen Lagen entgegen wirken. Dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Fördersatz des Landes beträgt 90 Prozent. Der kommunale Eigenanteil umfasst 10 Prozent.
Die Stadt Düsseldorf hat sich auf der Grundlage des Rahmenplans Einzelhandel , dem gesamtstädtischen Entwicklungskonzept zum Thema Handel, erfolgreich für dieses Sofortprogramm mit den zentralen Lagen Graf-Adolf-Straße / nördliche Friedrichstraße, Gumbertstraße und Heyestraße-Süd beworben. Bewilligt wurden finanzielle Mittel in Höhe von rund 250.100 Euro aus dem Verfügungsfond Anmietung. Es stehen mit dem kommunalen Eigenanteil insgesamt rund 277.800 Euro zur Verfügung. Bis Dezember 2022 werden die drei Geschäftslagen
- Graf-Adolf-Straße / nördliche Friedrichstraße mit rund 116.600 Euro
- Gumbertstraße mit rund 115.200 Euro
- Heyestraße-Süd mit rund 46.000 Euro gefördert
Unterstützt wird in diesen Geschäftsstraßen die vergünstigte Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen. Gesucht werden neue Geschäfts- oder Konzeptideen, die den Geschäftslagen neue Perspektiven eröffnen können,sobald die Vorgaben aus der Schutzverordnung zur Corona-Pandemie eine Betriebsaufnahme zulassen.
Fördergegenstand ist somit die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen oder Räumen und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete bis zum Dezember 2022. Förderfähig sind die Ausgaben der Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen des kleinteiligen Einzelhandels und Dienstleistungsgewerbes bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 Quadratmetern. Bezugspunkt der Förderung ist die Kaltmiete aus der letzten Vermietung des entsprechenden Ladenlokals (Altmiete).
Förderfähig (Grafik zur Mietberechnung) ist eine Anmietung in Höhe von bis zu 70 Prozent der Altmiete. Diese auf maximal 70 Prozent reduzierte Miete muss sich auf die gesamte im letzten Mietvertrag angegebene Fläche des Ladenlokals beziehen, auch wenn diese über die förderfähige Mietfläche von 300 Quadratmetern hinausgeht. Bei der Weitervermietung der Ladenlokale darf die Altmiete durch die Stadt Düsseldorf um bis zu 80 Prozent reduziert werden.
Mit Blick auf die Nutzung und den Betrieb der Ladenlokale sollten Interessierte berücksichtigen, dass sich die Fördermöglichkeiten aus öffentlichen Mitteln ausschließlich auf die Bezuschussung von Kaltmieten (bis maximal 300 Quadratmeter Mietfläche) beschränken. Kosten für Renovierung, Ausstattung, Genehmigungen, Betrieb usw. sind im Rahmen des Sofortprogramms nicht förderfähig und müssen aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe von Fördermitteln von anderer Seite getragen werden.
Förderfähig sind neue Nutzungen, insbesondere frequenzbringende Angebote. Dies könnten beispielsweise Einzelhandels- oder Gastronomie-Startups, Dienstleistungen mit Publikumsverkehr, Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, Lieferservices oder Verteilstationen, Showrooms von regionalen Onlinehändlern, kulturwirtschaftliche Nutzungen, bürgerschaftliche und nachbarschaftliche Nutzungen (Räume für Initiativen etc.), Bildungsangebote und Kinderbetreuung oder Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen sein.
Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich mit Ihrem Konzept bewerben. Hierzu steht ein Bewerbungsformular zur Verfügung, das Sie ausgefüllt als Anlage bis zum 15. März 2021 an stadtzentren@duesseldorf.de senden.
Für Fragen stehen Ihnen untenstehende Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Nicht gefördert werden Umzüge von bereits bestehenden Unternehmen.