Verfügungsfonds Anmietung

Verfügungsfonds Anmietung

Im Rahmen des ersten Förderaufrufs des Landes konnte sich die Stadt Düsseldorf auf der Grundlage des Rahmenplans Einzelhandel, dem gesamtstädtischen Entwicklungskonzept zum Thema Einzelhandel und der Handlungsräume der integrierten Quartiersentwicklung eine Förderung aus dem „Verfügungsfonds Anmietung“ für die zentralen Lagen Graf-Adolf-Straße / nördliche Friedrichstraße, Gumbertstraße und Heyestraße-Süd sichern. Bewilligt wurden finanzielle Mittel in Höhe von rund 250.100 Euro. Es stehen mit dem kommunalen Eigenanteil insgesamt rund 277.900 Euro zur Verfügung. Bis Ende 2023 werden die drei Geschäftslagen

  • Graf-Adolf-Straße / nördliche Friedrichstraße mit rund 116.600 Euro,
  • Gumbertstraße mit rund 115.200 Euro,
  • Heyestraße-Süd mit rund 46.000 Euro

aus dem „Verfügungsfonds Anmietung” gefördert.

Unterstützt wird in diesen Geschäftsstraßen die vergünstigte Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen. Gesucht werden neue Geschäfts- oder Konzeptideen, die den Geschäftslagen neue Perspektiven eröffnen können.

Mit dem 3. Förderaufruf konnte sich die Stadt Düsseldorf weitere 98.902 Euro Fördermittel für den „Verfügungsfonds Anmietung“ sichern. Mit dem städtischen Anteil von 10 Prozent stehen auch für die Geschäftslagen

  • Lichtenbroich 54.945 Euro und
  • Oberbilk 54.945 Euro

zur Verfügung. 

Herzlichen Dank für Ihre Bewerbungen und Projektideen!

Herzlichen Dank für Ihre Bewerbungen und Projektideen!

Der Aufruf zur Bewerbung für Ladenlokale in den Fördergebieten durch die Stadt Düsseldorf im Frühjahr 2021 war ein voller Erfolg. Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und die zahlreichen Bewerbungen. Leider standen trotz großer Anstrengungen nicht genügend Leerstände unter den Bedingungen des Förderprogramms zur Verfügung, um die Anzahl der Anfrage auch nur annähernd zu decken. Durch die inzwischen angestoßenen Zentrenmanagements erhoffen wir uns eine steigende Bereitschaft der Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer, der Stadt Düsseldorf Ladenlokale zur Untervermietung zu einem geminderten Mietpreis zu überlassen. Gefördert werden kann die Miete noch bis Ende 2023. Aus organisatorischen Gründen ist der Abschluss eines Mietvertrages bis spätestens Mitte 2023 anzustreben.