Gebührentarif zur Verwaltungsgebührensatzung

Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 20 vom 18.05.2002
Redaktioneller Stand: September 2019


zuletzt geändert durch Satzung vom 06.08.2019 (Ddf. Amtsblatt Nr. 33/34 vom 24. 08. 2019); In-Kraft-Treten: 25.08.2019

Tarif-
stelle
Gegenstand Betrag EUR
1 Schriftliche Auskünfte, Bescheinigungen, Genehmigungen, Erlaubnisse oder ähnliche Leistungen, soweit in den Tarifstellen 6, 7, 11, 12, 16 und 17 sowie 19 bis 25 nicht etwas anderes bestimmt ist, je Auskunft, Bescheinigung usw. 1,50
bis
75,00
2 Abschriften, Auszüge und Ausfertigungen, soweit in der Tarifstelle 12 nicht etwas anderes bestimmt ist, je angefangene Seite  
  bei einem Format bis DIN A 4 1,80
  bei einem größeren Format 3,60
  Für Abschriften und Auszüge, die einen besonderen Aufwand erfordern (fremdsprachliche oder schwer lesbare Texte, Tabellen u. ä.), wird die doppelte Gebühr erhoben.  
3 Ablichtungen, ausgenommen solche von kartographischen Karten und Plänen, soweit in den Tarifstellen 13 und 15 nicht etwas anderes bestimmt ist, je Seite  
  bei einem Format bis DIN A 4 0,50
  bei einem Format von DIN A 3 1,00
  bei einem größeren Format 1,50
4 Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens 1,50
5 Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen, Zeichnungen u. ä.) je Seite 2,50
6 Bewilligung von Fördermitteln nach den städt. Richtlinien zum Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen 0,4 % der bewilligten Zuschuss-
summe
7 Bescheid zur Zweckentfremdung von Wohnraum  
  Grundgebühr 100,00
bis
300,00
  Zusatzgebühr je Wohnung 50,00
8 Versand von Akten an Dritte durch das Amt für Einwohnerwesen und das Amt für Migration und Integration je durchgeführte Sendung 12,00
9 Bezahlung mit Bargeld im Amt für Einwohnerwesen und im Amt für Migration und Integration je Bezahlvorgang ab einer Höhe von 10 Euro 1,00
11 Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung nach der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Düsseldorf 76,00
12 Zusammenstellung von Phasenplanunterlagen für Lichtzeichenanlagen, je Vorgang 25,00 bis 50,00
13 Ausstellen einer Zweitausfertigung von Steuerbescheiden, Ersatz einer Hundesteuermarke nach Verlust 2,50
14 Bescheinigung in Steuersachen 10,00
15 a) Gewährung von Einsicht in Hausakten des Bauaufsichtsamtes,
je Einsichtnahme
5,00
  b) Ablichtungen oder Vervielfältigungen aus Hausakten des
Bauaufsichtsamtes bei einem Format bis DIN A 3, je Seite
2,00
16 Ablichtungen oder Vervielfältigungen aus dem Kanalbestandskartenwerk des Stadtentwässerungsbetriebs, je Seite  
  bei einem Format bis DIN A 4 2,50
  bei einem Format bis DIN A 3 3,00
17 Mikroverfilmung, 1 bis 10 Aufnahmen 2,50
je weitere Aufnahme 0,25
19 Entscheidung über die Zustimmung für die Beseitigung oder Einleitung von Niederschlagswasser nach § 4 Abs. 4 der Abwassersatzung 80,00
20 Entscheidung über die Erlaubnis bei Überschreitung der Einleitungsbeschränkungen nach § 7 Abs. 5 der Abwassersatzung 106,00
21 Entscheidung über die Erlaubnis bei Abweichungen von den Untersuchungsmethoden nach § 7 Abs. 6 der Abwassersatzung 80,00
22 Entscheidung über die Erlaubnis für die Einleitung gefährlicher Stoffe nach § 7 Abs. 8 der Abwassersatzung 106,00
23 Entscheidung über die Erlaubnis für die Einleitung von Grundwasser und Dränagewasser nach § 7 Abs. 9 der Abwassersatzung 106,00
24 Entscheidung über die Ausnahmegenehmigung für die Abwassereinleitung von einem Toilettenwagen in die öffentliche Abwasseranlage nach § 11 Abs. 2 der Abwassersatzung 25,50
25 Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 BauGB über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechts 65,00
26 Für Leistungen des Vermessungs- und Liegenschaftsamtes werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen - Verm. GebO NW (SGV NW 7134) - in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Sind Leistungen in der Verm. GebO NW nicht enthalten, gelten die Tarifstellen 1 bis 5.  
27 Bewilligung von Fördermitteln nach den städt. Eigentumsförderungsrichtlinien 350,00 Euro zzgl. 0,4 % der bewilligten Darlehens-
summe
28 Bewilligung von Fördermittel nach den städt. Grunderwerbsförderungsrichtlinien 0,6 % der bewilligten Darlehens-
summe
29 Bewilligung von Fördermittel nach den städt. Richtlinien für die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand 0,4 % der bewilligten Zuschuss-
summe, mindestens 60,00 Euro
30 Bewilligung von Fördermittel nach den städt. Wohnberatungsrichtlinien für die Förderung von
a) Wohnungsanpassungen, je Wohnung 0,4 % der bewilligten Zuschuss-
summe, mindestens 60,00 Euro
b) Umzügen, je Umzug 30,00 Euro
31 Bearbeitung eines Antrags auf Verlegung einer neuen bzw. Änderung einer vorhandenen Telekommunikationslinie gemäß § 50 Abs. 3 TKG  
  je laufender Meter Telekommunikationslinie 1,50
  mindestens je Antrag 75,00
32 Bearbeitung eines Antrags zur Realisierung kurzfristiger Maßnahmen in Verbindung mit der Verlegung einer neuen bzw. Änderung einer vorhandenen Telekommunikationslinie gemäß § 50 Abs. 3 TKG  
  je laufender Meter Telekommunikationslinie 2,00
  mindestens je Antrag 150,00
33 Nachträgliche Bearbeitung von Einzelanträgen für die Errichtung von Abzweigkästen (AZK) und Kabelverzweigerkästen (KVZ) mit Ausnahme von Hausanschlußmaßnahmen  
  je Einzelantrag 100,00
34 Bearbeitung eines Antrags zur Errichtung von Verteilerschränken  
  je Standort 75,00
  je Ortsbesichtigung 35,00