Geschäftsordnung Nachhaltigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf für den Nachhaltigkeits-Beirat und die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung

vom 19.09.2019

 
Redaktioneller Stand: Januar 2020
(Ratsbeschluss vom 19.09.2019)

Präämbel

Die Agenda 2030 ist als weltweiter "Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand" Grundlage für die Umsetzung von Nachhaltigkeit, auch in Düsseldorf. Von den Vereinten Nationen wurde sie als Resolution "Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" im Jahr 2015 verabschiedet.

Kernstück sind 17 Nachhaltigkeits-Ziele – Sustainable Development Goals, SDG genannt. Diese allgemein abgefassten Ziele werden durch 169 Unterziele konkretisiert. Sie geben eine Leitperspektive für das, was bis zum Jahr 2030 erreicht werden soll.
Das Verständnis von Nachhaltigkeit basiert auf der Agenda 21 (Beschluss der Vereinten Nationen 1992 in Rio) und der Charta von Aalborg (1994, Ratsbeschluss vom 27.06.1996).
Der Rat der Stadt Düsseldorf hat sich mit Beschluss vom 17.11.2016 der Agenda 2030 angeschlossen und sich für die Gestaltung von Nachhaltigkeit in Düsseldorf im Sinne der SDG ausgesprochen. Das beinhaltet, neben der Umsetzung von Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung, einen Dialog der Akteure aus Zivilgesellschaft, Stadtverwaltung und Politik. Dieser soll Impulse für zukunftsfähige Entwicklungen geben und gemeinsame Lösungen befördern.
Diese Geschäftsordnung regelt die Rahmenbedingungen für die beiden zentralen Düsseldorfer Nachhaltigkeitsgremien, den Nachhaltigkeits-Beirat (aus dem Agenda Beirat entstanden) und die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung (ehemals Lenkungsgruppe der Lokalen Agenda 21). Getragen wird die Arbeit von dem gemeinsamen Interesse, Nachhaltigkeit in Düsseldorf zu befördern.
Der Düsseldorfer Prozess der Agenda 21 wird im Sinne der Agenda 2030 weiterentwickelt. Aus der Düsseldorfer Agenda 21 wird die Düsseldorfer Agenda 2030.

Inhalt
Präambel   
§ 1    Nachhaltigkeits-Beirat – Rolle und Aufgaben   
§ 2    Mitgliedschaft und Zusammensetzung des Nachhaltigkeits-Beirates   
§ 3    Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung – Rolle und Aufgaben   
§ 4    Mitgliedschaft in der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung   
§ 5    Vorsitz und Geschäftsführung des Nachhaltigkeits-Beirates und der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung   
§ 6    Sitzungen   
§ 7    Einladung und Tagesordnung   
§ 8    Stimmrechte und Beschlussfassung   
§ 9    Änderungen der Geschäftsordnung und Inkrafttreten   

 

§ 1    Nachhaltigkeits-Beirat – Rolle und Aufgaben

1.1    Der Nachhaltigkeits-Beirat ist Vernetzungsgremium zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung zu den Themen der Agenda 2030.
Er versteht sich als Plattform für interessenübergreifenden Austausch und frühzeitige Beteiligung der Mitglieder. Als Gremium von Multiplikator*innen, die das Thema Nachhaltigkeit aus ihrer Gruppe in den Beirat und aus dem Beirat in ihre Gruppe tragen, bietet er Raum für inhaltliche Diskussionen über Ideen und mögliche Umsetzungen im Kontext der SDG.
Der Nachhaltigkeits-Beirat hat empfehlenden Charakter.   

1.2    Der Nachhaltigkeits-Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:

1.2.1  Informationsaustausch unter den Mitgliedern über deren

  • Aktivitiäten zum Thema Nachhaltigkeit
  • aktuelle Ziele und Vorhaben
  • allgemeine Themen der Nachhaltigkeit

1.2.2  Vernetzung der Mitglieder untereinander zur Abstimmung und Planung von

  •  gemeinsamen Aktivitäten
  •  gemeinsamen Themen und Zielen

1.2.3   Gestaltung des Themas Nachhaltigkeit in Düsseldorf

  •  im Kontext der Agenda 2030 und des Konzeptes "Nachhaltigkeit gestalten", auf Vorschlag der Mitglieder, über
    • Debatten, die Anregungen für die eigene Arbeit der Mitglieder geben
    • eine gemeinsame Positionierung zu konkreten Themen
    • Vorschläge zur Realisierung von mehr Nachhaltigkeit in Düsseldorf
    • Umsetzung durch die einzelnen Mitglieder oder Dritte, die dafür gewonnen werden
  •  durch die Verleihung der Auszeichnung "Düsseldorfer-Nachhaltigkeits-Projekt"
    • für Projekte und Aktionen, die wesentlich zur Realisierung von Nachhaltigkeit in Düsseldorf beitragen, auf Antrag eines Mitgliedes oder Dritter. Die Beratung und Entscheidung orientiert sich am „Prüfraster Nachhaltigkeit“, das der Beirat entwickelt hat.
  •  über zeitlich wechselnde Schwerpunktthemen durch
    •  Beratung und Vorschläge für Schwerpunktthemen und den Prozess zur Themenfindung
    •  Empfehlung von Themen und deren Umsetzungsstrukturen an die Kleine Kommission
    •  Begleitung und Unterstützung der Umsetzung der Schwerpunktthemen durch Mitwirkung in den Strukturen und / oder flankierende eigene Aktivitäten zum Thema
  •  Informations- und  Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise durch
    •  Abgabe von konkreten Empfehlungen, Informationen oder Statements an die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung, Ämter der Verwaltung, zivilgesellschaftlicher Akteure und die Öffentlichkeit

§ 2    Mitgliedschaft und Zusammensetzung des Nachhaltigkeits-Beirates

2.1    Der Nachhaltigkeits-Beirat besteht aus Mitgliedern der

  •    Zivilgesellschaft (s. 2.2)
  •    Verwaltung (s. 2.3) und der
  •    Politik (s. 2.4)

2.2    Mitglieder der Zivilgesellschaft

Dem Nachhaltigkeitsbeirat gehören Vertreter*innen der Zivilgesellschaft an. Als Mitglieder benennt der Beirat Gruppen, Initiativen, Gemeinden, Verbände oder Einrichtungen in Düsseldorf, die für die Gestaltung von Nachhaltigkeit relevant sind.
Als Mitglieder gesetzt sind die folgenden Akteure, die seit Jahren den Agenda- und Nachhaltigkeits-Prozess tragen:

  •     Fachforum Lebensraum Stadt der Lokalen Agenda 21 der Stadt Düsseldorf
  •     Netzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung
  •     Eine-Welt-Forum Düsseldorf e. V.
  •     Katholische Kirche
  •     Evangelische Kirche
  •     Engagement Global gGmbH - Außenstelle Düsseldorf

Über die Mitgliedschaft weiterer gesellschaftlich relevanter Düsseldorfer Gruppen und Initiativen bis zu einer maximalen Anzahl von insgesamt 15 entscheidet der Nachhaltigkeits-Beirat.
Diese Mitgliedschaft gilt, wenn nichts anderes beschlossen ist, bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates, sie kann für weitere Perioden verlängert werden. In Absprache mit der jeweiligen Gruppierung wird jeweils eine Person sowie eine Stellvertretung benannt, die die Gruppierung im Beirat vertreten.
Die Mitglieder des Nachhaltigkeits-Beirates werden durch den Rat bestätigt.

2.3    Mitglieder der Verwaltung  

Für die Stadtverwaltung Düsseldorf sind folgende Ämter im Nachhaltigkeits-Beirat vertreten:

  •     Dezernat 08
  •     Umweltamt (Amt 19)
  •     Amt für Soziales (Amt 50)
  •     Jugendamt (Amt 51)
  •     Gesundheitsamt (Amt 53)
  •     Stadtplanungsamt (Amt 61)
  •     Wohnungsamt (Amt 64)
  •     Amt für Verkehrsmanagement (Amt 66)
  •     Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68)
  •     Wirtschaftsförderungsamt (Amt 80)

Mitglied im Beirat sind die Leiter*innen der Ämter oder von ihnen benannte Vertreter*innen.
Für jedes benannte Mitglied wird eine Stellvertretung benannt.
Das Gleichstellungsbüro kann in Angelegenheiten seines Aufgabenbereiches an den Sitzungen teilnehmen.
Der Beirat kann die Mitgliedschaft weiterer Ämter beschließen; auf eigenen Vorschlag oder auf Wunsch des jeweiligen Amtes.

2.4    Mitglieder der Politik

Die vom Stadtrat gewählten Mitglieder der Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung und jeweiligen Stellvertretungen gemäß § 4.1 sind ebenfalls Mitglieder des Nachhaltigkeits-Beirates.

2.5.    Temporäre Mitgliedschaft und Gäste

Der Nachhaltigkeits-Beirat kann insgesamt bis zu drei sachkundige Dritte (aus Zivilgesellschaft, Politik oder Verwaltung) - auf Zeit - zur Teilnahme an seinen Sitzungen einladen (temporäre Mitgliedschaft). Diese Mitgliedschaft ist jeweils an ein Projekt oder Thema gebunden.
Der Nachhaltigkeits-Beirat kann zusätzlich Gäste zu seinen Sitzungen einladen. Gäste haben Rederecht, aber kein Stimmrecht.

§ 3    Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung – Rolle und Aufgaben

3.1    Die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung versteht sich als Austauschgremium der Politik zu Themen der Agenda 2030. Sie bietet Raum für die Erörterung von Fragen, und Weiterentwicklung von Ideen sowie die Diskussion von Vorschlägen, sowohl zwischen den vertretenen Fraktionen als auch mit der Verwaltung.
Gleichzeitig befördert sie den Informationsaustausch zwischen dem Nachhaltigkeits-Beirat und dem Rat sowie den Fachausschüssen.

3.2    Die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung hat insbesondere folgende Aufgaben:

3.2.1    Einbringen von Themen in den Düsseldorfer Nachhaltigkeits-Prozess durch das

  • Initiieren von Debatten zu Nachhaltigkeits-Themen
  •  Aufgreifen und Weiterentwicklung von Anregungen und Hinweisen aus den Fachausschüssen und dem Rat in der Kleine Kommission
  •  Einbringen von Themen in den Nachhaltigkeits-Beirat
  •  Erstellen und Adressieren von Impuls- und Positionspapieren zu Rahmenbedingungen und konkreten Themen

3.2.2    Beschluss von Empfehlungen für

  • die Aufteilung der Haushaltsmittel, die gemäß Haushaltsplan für den Nachhaltigkeits-Prozess zur Verfügung stehen
  • Schwerpunktthemen (z. B. auf Empfehlung des Nachhaltigkeits-Beirates)
  • neue, größere Nachhaltigkeitsprojekte (z. B. auf Empfehlung des Nachhaltigkeits-Beirates)

3.2.3    Informieren über die wesentlichen aktuellen Themen, Beschlüsse der Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung, des Nachhaltigkeits-Beirates sowie herausragende Projekte zur Umsetzung von Nachhaltigkeit in Düsseldorf, dies erfolgt insbesondere durch

  •  Berichte
    • im Rat (mindestens einmal jährlich und nach Bedarf) sowie
    •  in den Fachausschüssen (anlassbezogen) durch die*den Vorsitzende*n bzw. die Stellvertretung    
  •  öffentliche Informationen (beispielsweise über das Internet) durch die Geschäftsstelle.

In jeder Sitzung wird Einvernehmen hergestellt, worüber in den politischen Gremien bzw. der Öffentlichkeit berichtet wird.

§ 4    Mitgliedschaft in der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung

zuletzt geändert durch Ratsbeschluss am 10. 12. 2020; In-Kraft-Treten: 11. 12. 2020

4.1    Die Fraktionen benennen zu Beginn jeder Wahlperiode des Rates 10 Mitglieder der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung. Fraktionen, die mit 10 oder mehr Personen im Stadtrat vertreten sind, haben das Recht jeweils 2 Mitglieder zu entsenden, andere Fraktionen haben das Recht, jeweils eine Person zu entsenden.
Benannt werden können Ratsmitglieder und Bürgermitglieder (die die Fraktion in Fachausschüssen vertreten). Bei der Benennung ist § 5 Abs. 1 zu beachten.  

Für jedes Mitglied wird von den Fraktionen eine Stellvertretung benannt.

Es wird ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern angestrebt.

4.2    Vertreter*innen der Ämter, die Mitglied im Nachhaltigkeits-Beirat sind (siehe § 2.3), gehören der Kleine Kommission als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder an.

§ 5    Vorsitz und Geschäftsführung des Nachhaltigkeits-Beirates und der Kleinen Kommission für nachhaltige Entwicklung

5.1    Die stimmberechtigten Mitglieder der Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung wählen aus ihrer Mitte ein Ratsmitglied als Vorsitzende*n und ein Ratsmitglied als Stellvertretung.
Die Wahl erfolgt jeweils für eine Wahlperiode des Rates.

5.2    Die*der Vorsitzende der Kleine Kommission übernimmt gleichzeitig den Vorsitz des Nachhaltigkeits-Beirates. Gleiches gilt für die Stellvertretung.

5.3    Die*der Vorsitzende repräsentiert den Nachhaltigkeits-Beirat und die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung nach außen und vertritt  ihre Beschlüsse.

5.4    Die Geschäftsführung für beide Gremien wird von der Geschäftsstelle Nachhaltigkeit wahrgenommen.

§ 6    Sitzungen

6.1    Der Nachhaltigkeits-Beirat tagt mindestens viermal jährlich.
Die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung tagt mindestens einmal jährlich.

6.2    Die Sitzungen des Nachhaltigkeits-Beirates und der Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung sind nicht öffentlich.
Das gilt auch im Hinblick auf Sitzungsunterlagen und Niederschriften, soweit nichts anders vereinbart wird.
In besonderen Fällen kann der Nachhaltigkeits-Beirat die Öffentlichkeit zulassen.

6.3    Veröffentlichungen, die im Namen der Düsseldorfer Agenda 2030, des Nachhaltigkeits-Beirates oder der Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung erfolgen, werden vorab im jeweiligen Gremium beraten und beschlossen.
Dasselbe gilt für die Veröffentlichung von wesentlichen Ergebnissen der Sitzungen.

§ 7    Einladung und Tagesordnung

7.1    Die Sitzungstermine des Nachhaltigkeits-Beirates werden vom Beirat im Voraus beschlossen. Die Festlegung erfolgt möglichst jeweils für ein Kalenderjahr, spätestens bei der vorherigen Sitzung.

7.2    Die Sitzungstermine für die Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung werden entweder der in der vorherigen Sitzung beschlossen oder nach Terminabfrage bei den Mitgliedern von der*dem Vorsitzenden festgelegt.

7.3    Die Einladung wird durch die*den Vorsitzende*n unter Beifügung der Tagesordnung ausgesprochen und von der Geschäftsstelle Nachhaltigkeit spätestens acht Kalendertage vor dem Sitzungstermin versandt.  

Der Einladung sind ggf. entsprechende Beratungsunterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen.
Die Einladung erfolgt schriftlich, der Versand per E-Mail genügt der Anforderung der Schriftform.

7.4    Zusätzlich zu den Mitgliedern erhalten die Stellvertreter*innen und die Fraktionsgeschäftsstellen der in der Kleine Kommission vertretenen Fraktionen sowie das Gleichstellungsbüro jeweils eine Kopie der Einladung per E-Mail.

§ 8    Stimmrechte und Beschlussfassung

8.1    Im Nachhaltigkeits-Beirat hat jedes Mitglied eine Stimme.
Wird eine Gruppe, Organisation oder ein Amt in einer Sitzung von mehreren Personen vertreten, haben diese gemeinsam eine Stimme.
Nicht stimmberechtigt sind Gäste des Nachhaltigkeits-Beirates (gemäß § 2.5).
Bei Beschlüssen des Beirates, Entscheidungen an die Kleine Kommission zu verweisen, haben die Vertreter*innen der Politik kein Stimmrecht.

8.2    In der Kleine Kommission für nachhaltige Entwicklung hat jedes  Mitglied der Politik (s. § 4.1) eine Stimme.
Die Vertreter*innen der Verwaltung (s. § 4.3) sind nicht stimmberechtigt.

8.3    Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

8.4    Die Regelungen zu Ausschließungsgründen bei Beratungen und Abstimmungen gemäß § 31 Gemeindeordnung NRW ("Befangenheit") gelten entsprechend.

§ 9    Änderungen der Geschäftsordnung und Inkrafttreten

9.1    Eine Änderung der Geschäftsordnung kann von jedem Mitglied beantragt werden. Für eine Änderung ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

9.2    Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf in Kraft.


-    vom Rat beschlossen am 19.09.2019 -