Gebührentarife zur Gebührensatzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf

zuletzt geändert durch Satzung vom 07.09.2023 (https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html veröffentlicht am 23.09.2023 - Nachrichtlich Ddf. Amtsblatt Nr. 38 vom 23.09.2023); In-Kraft-Treten: 01.10.2023

 
Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 50/51 vom 24.12.2005
Redaktioneller Stand: September 2023
Gebührentarif
Diese Gebührentarife treten zum 01.10.2023 in Kraft.
1. Krankentransporteinsätze  
1.1 Beförderung einer Person innerhalb des Stadtgebietes  
1.1.1 Fahrt zur Abholstelle und Transport 345,13 EUR
1.1.2 Weiter- bzw. Rückfahrt
- mit dieser Gebühr sind die Kosten für die Wartezeit (höchstens 15 Minuten)  abgegolten -
345,13 EUR
1.1.3 Die weitere Wartezeit wird gemäß Ziffern 4.3 und 4.4 berechnet.  
1.2 Beförderung einer Person außerhalb des Stadtgebietes
Für die Fahrt außerhalb des Stadtgebietes ab Stadtgrenze zusätzlich zu der Gebühr nach Ziffern 1.1.1, 1.1.2 und ggf. 1.1.3 je Kilometer der Hin- und Rückfahrt
6,40 EUR
1.3 Beförderung mehrerer Personen
Bei gleichzeitiger Beförderung mehrerer Personen in einem Fahrzeug erhöht sich die Gebühr gemäß Ziffern 1.1.1 und 1.1.2 um 50 %. Diese erhöhte Gebühr wird von den beförderten Personen zu gleichen Anteilen erhoben.
 
     
2. Notfalleinsätze  
2.1. Beförderung einer Person innerhalb des Stadtgebietes  
2.1.1 Fahrt zur Abholstelle und Transport 940,23 EUR
2.1.2 Weiter- bzw. Rückfahrt - mit dieser Gebühr sind die Kosten für die Wartezeit (höchstens 15 Minuten) abgegolten - 940,23 EUR
2.1.3 Die weitere Wartezeit wird gemäß Ziffern 4.3 und 4.4 berechnet.  
2.2 Beförderung einer Person außerhalb des Stadtgebietes
für die Fahrt außerhalb des Stadtgebietes ab Stadtgrenze zusätzlich zu der Gebühr nach Ziffer 2.1.1, 2.1.2 und ggf. 2.1.3 je Kilometer der Hin- und Rückfahrt
 6,40 EUR
2.3 Beförderung mehrerer Personen
Bei gleichzeitiger Beförderung mehrerer Personen in einem Fahrzeug erhöht sich die Gebühr gemäß Ziffern 2.1.1 und 2.1.2 um 50 %. Diese erhöhte Gebühr wird von den beförderten Personen zu gleichen Anteilen erhoben.
 
     
3. Gebühren für notärztliche Leistungen  
3.1 Notarzteinsatzfahrzeug einschließlich Fahrzeugbesatzung 588,20 EUR
3.2 Notarztgebühr 375,80 EUR
3.3 Gebühr für ein Notarzteinsatzfahrzeug gesamt 964,00 EUR
3.4 Arztbegleitende Intensivverlegung im Rendezvous-System (inkl. Notarzteinsatzfahrzeug) 1.904,23 EUR
3.5 Arztbegleitende Intensivverlegung (ohne Notarzteinsatzfahrzeug) 1.316,03 EUR
3.6 Nachrichtlich:
Bei anschließender Beförderung wird die Notfalleinsatzgebühr erhoben.
 
3.7 Begleitung durch den Notarzt außerhalb des Stadtgebietes  
3.7.1 im Notarzteinsatzfahrzeug außerhalb des Stadtgebietes ab Stadtgrenze zusätzlich zu der Gebühr nach Ziffern 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5 und ggf. 2.1.1 je Kilometer der Hin-und Rückfahrt 6,40 EUR
3.7.2 außerhalb des Stadtgebietes ab Stadtgrenze für Notarzt-Personalkosten zusätzlich ab der 2. Einsatzstunde je Std. 89,81 EUR
     
4. Vorsorgliche Bereitstellung eines Krankenkraftwagens auf Anforderung  
4.1 Grundgebühr
Krankentransportwagen (erste Stunde)
345,13 EUR
4.2 Grundgebühr
Rettungswagen (erste Stunde)
940,23 EUR
4.3 jede weitere Stunde pro Fahrzeugbesatzung 166,60 EUR
4.4 für die letzte angefangene Stunde wird bis zu 30 Minuten der halbe Stundensatz, über 30 Minuten der volle Stundensatz berechnet  
     
5. Blutkonserven-, Medikamenten- und Organtransporte  
  Für diese Transporte werden Entgelte nach der Entgeltordnung für freiwillige Hilfeleistungen und Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf erhoben.  
     
6. Reisekosten  
  Sofern bei einem Krankentransport oder Notfalleinsatz Kosten für Verpflegung und/oder Übernachtung  anfallen, werden diese im Rahmen der jeweils gültigen Fassung des Landesreisekostengesetzes  
(LRKG) NW abgerechnet.