Bestimmungen über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf

vom 16. Juni 1994

 
Redakttioneller Stand: Oktober 2021

(Zuletzt geändert durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.07.2021)


§ 1 Der Preis

Zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und zum Zeichen der Verbundenheit mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stiftet der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Förderpreis für Wissenschaften.

Der Förderpreis für Wissenschaften wird - beginnend mit dem Jahre 1985 - an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verliehen, die an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig sind, durch wissenschaftliche Arbeiten in ihrem Fach bedeutende Forschungsergebnisse erzielt haben und deren weitere Entwicklung eine Förderung verdient. Die Arbeiten können unter anderem Doktorarbeiten und Habilitationsschriften sein. Die Vergabe erfolgt im Wechsel an die Wirtschaftswissenschaftliche, Juristische, Mathematisch-Naturwissenschaftliche, Philosophische und Medizinische Fakultät.

Eine nochmalige Verleihung an dieselbe Wissenschaftlerin beziehungsweise denselben Wissenschaftler ist ausgeschlossen.

§ 2 Dotierung

Der Förderpreis für Wissenschaften ist mit einem Geldbetrag von 6.000,- Euro verbunden. Er darf nicht geteilt werden.

§ 3 Turnus

Der Förderpreis für Wissenschaften wird alle zwei Jahre verliehen.

§ 4 Verfahren

Die Entscheidung über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften erfolgt durch ein von der Heinrich-Heine-Universität eingesetztes Preisgericht. Das Preisgericht entscheidet unabhängig und abschließend über die Person, die den Förderpreis für Wissenschaften erhält.

Das Preisgericht wird von der Heinrich-Heine-Universität einberufen, besteht aus Professorinnen und Professoren der jeweils zuständigen Fakultät und tagt nichtöffentlich. Die Entscheidung wird der Landeshauptstadt Düsseldorf schriftlich mitgeteilt.

§ 5 Bekanntgabe

Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften in geeigneter Weise öffentlich bekannt.

§ 6 Verleihung des Preises

Die Verleihung des Förderpreises für Wissenschaften wird von der Oberbürgermeisterin beziehungsweise dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf oder einer von ihr beziehungsweise ihm zu benennenden Stellvertretung im Rahmen eines öffentlichen Festaktes vorgenommen. Die Preisträgerin beziehungsweise der Preisträger erhält eine Urkunde.