Maßnahmen zur Verringerung des Kfz – Verkehrs zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder nach § 48 Bauordnung NRW (Stellplatzsatzung)

vom 28.08.2019

 
Düsseldorfer Amtsblatt Nummer 37 vom 14.09.2019
Redaktioneller Stand: Oktober 2019

Anlage 4: Maßnahmen zur Verringerung des Kfz – Verkehrs

Maßnahme zur Verringerung des Kfz-Verkehrs Verringerung der Anzahl
der notwendigen Pkw-Stellplätze

Mobilitätsinformationen
Mobilitätsinformationen für Neunutzer der Bebauung, Abfahrtsmonitore

in zentraler Lage, Beratungsdienstleiter für Mobilität vor Ort

 

bis zu 10 %

Parkraumbewirtschaftung
Berechtigung zur Nutzung der Stellplätze werden zu Kosten von mindestens 20 € je Monat bei nicht überdachten und mindestens 40 € je Monat bei überdachten Stellplätzen ausgegeben. Tagesparkberechtigungen zu Kosten von mindestens 1/20 der Kosten für Monatsparkberechtigungen sind möglich. Kostenfreies Parken ist bis zu einer Dauer von drei Stunden möglich.

 

bis zu 10 %

ÖPNV-Vergünstigung
JobTicket, SemsterTicket, QuartiersTicket
bis zu 10 %
Fahrgemeinschaftsförderung
Nur für Nutzungen mit mehr als 50 Beschäftigten:
Die Beschäftigten werden regelmäßig zur Bildung von Fahrgemeinschaften motiviert und dabei – beispielsweise durch Vermittlung geeigneter Fahrgemeinschaftspartner – aktiv unterstützt. Die Stellplätze in geringster Entfernung zum Gebäudeeingang werden als  Fahrgemeinschaftsparkplätze ausgewiesen.

 

 

bis zu 10 %

Förderung Car-Sharing
Vorhalten einer Car-Sharing-Station oder Angebot einer Plattform für Car-Pooling
bis zu 10 %
Radverkehrsförderung
Verleih von Spezialrädern und Anhängern, Reparaturangebote, …

bis zu 10 %

Förderung Fahrradvermietsystem
Vorhalten einer Fahrradvermietstation auf Baugrundstück, Vergünstigung für Bewohner/Nutzer

bis zu 10 %

Mobilitätsstation

Beispiel: Ladesäulenstruktur

 

bis zu 10 %

Nachweis im Gesamtkonzept zur Nachhaltigkeit Ermäßigung darüber hinaus möglich (Einzelfallprüfung erforderlich)