Begründung zum Beschluss über die Ausweisung von Erhaltungsgebieten gemäß § 39 h BBauG

Redaktioneller Stand: Oktober 1997

Begründung zum Beschluss über die Ausweisung von Erhaltungsgebieten gem. § 39 h BBauG

1. Mit der Novellierung des BBauG vom 18.8.1976 wurde die rechtliche Möglichkeit eröffnet, in bestimmten Gebieten und bei Vorliegen besondere Gründe den Abbruch, den Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen zu versagen (§ 39 h BBauG). Davon soll mit der vorliegenden Satzung - zunächst einmal für eindeutig infrage kommende Gebiete - Gebrauch gemacht werden. In die Satzung sind diejenigen ebenfalls eindeutigen Erhaltungsgebiete nicht aufgenommen worden, für die konkrete Bebauungspläne mit Festsetzung nach § 39 h BBauG aufgestellt werden. Die Satzungsgebiete sind gekennzeichnet dadurch, dass sich in ihnen konzentrierte Gebäude befinden, die - entweder alleine oder im Zusammenhang mit anderen - das Ortsbild prägen oder die von städtebaulicher, insbesondere stadt- oder baugeschichtlicher sowie künstlerischer Bedeutung sind oder aber (auch gleichzeitig) Baudenkmäler darstellen. (Im Abschnitt 3 dieser Begründung wird auf die besonderen Gegebenheiten in den einzelnen Satzungsgebieten näher eingegangen.)

2. Die Versagung der Genehmigung von Anträgen auf Abbruch, Umbau oder Änderung von baulichen Anlagen soll sich (durch diese Satzung) auf die im § 2 (2) aufgeführten Gründe stützen. Ob die Vorraussetzungen für die Versagung vorliegen, ist jeweils im konkreten Einzelfall zu prüfen. Dabei muss nach allgemeiner Meinung der Fachliteratur ein Maßstab angelegt werden, der von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Grundwerten des Eigentumsrechtes und dem allgemeinen Wohl ausgehen sollte. Hierauf wird im Folgenden näher eingegangen.

2.1 Die Intention der Novellierung des Bundesbaugesetzes bezüglich der Einführung des § 39 h kann so angenommen werden, dass im Unterschied zu einer rein denkmalpflegerischen Erhaltung von Bausubstanz, die rechtlich der Regelungskompetenz der Länder unterliegt, hier die Erhaltung von Bausubstanz aus städtebaulichen Gründen ermöglicht werden sollte. Von diesem Unterschied muss ausgegangen werden, wenngleich beide Kompetenz-Materien viele Berührungspunkte haben oder gar sich überlappen.

2.2 Erhaltung aus Gründen des § 39 h (3) Nr. 1 BBauG

Die Substanzerhaltung im Hinblick auf die von einem oder mehreren Objekten ausgehende prägende Wirkung für das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild muss raumgestalterisch motiviert sein.

Die Auswahl der Gebiete ging von dem Grundgedanken aus, dass der Gesetzgeber offensichtlich eine besonders gewichtige Prägung, die über die nähere Umgebung des Objektes hinausgehen muss, vor Augen gehabt, weil er bemerkenswerterweise den Bezugsrahmen für die prägende Wirkung nicht etwa auf das Straßen- oder Platzbild, sondern auf das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild - die hat schließlich jedes Bauwerk - ausreicht, um ihr eine prägende Wirkung beizumessen, dass vielmehr eine Wirkung von solchem Gewicht vorliegen muss, die den Einsatz des Mittels der Beschränkung der Baufreiheit rechtfertigt. Aus diesem Grunde wurden nur Bereiche mit solchen baulichen Anlagen ausgewählt, die in ihrer (städtebaulich) prägenden Wirkung für das Ortsbild oder die Stadtgestalt von qualifizierter Bedeutung sind.

2.3 Erhaltung aus Gründen städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung (§ 39 h, Abs. 3 Nr. 2 BBauG)

In den Geltungsbereich wurden auch Bereiche mit geschlossener einheitlicher Bausubstanz und Bauten bestimmter Epochen einbezogen, weil ihnen eine städtebaulich - geschichtliche Bedeutung beigemessen wurde. Es kam hier nicht darauf an, ob von einzelnen Gebäuden oder von der Gesamtheit der Bauten eine qualifizierte Prägung des Ortsbildes oder der Stadtgestalt ausgeht; vielmehr soll mit ihrer Einbeziehung stadtbau-geschichtlich oder kulturgeschichtlich bemerkenswerte Bausubstanz wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung bewahrt werden.

Selbstverständlich ist auch hier - analog zu der Sachlage gem. Abschnitt 2.2 - nicht jedwede städtebauliche Bedeutung, sondern eine solche von Gewicht gemeint.
Von geschichtlicher und - oder künstlerischer Bedeutung sind im Allgemeinen auch Baudenkmäler; ja auch die städtebauliche Bedeutung eines Gebäudes kann Grund für die Einstufung als Baudenkmal sein. Hier treten deutlich Überschneidungen der Gesetzte von Bund und Land zutage.

Aufgrund des Denkmalschutzgesetzes des Landes NW vom 11.3.1980 können Baudenkmäler einen eigenen, unmittelbaren Schutz erhalten. Es sind deshalb für Bereiche mit Baudenkmälern oder gar für ein einzelnes stehendes Objekt keine Erhaltungsgebiete vorgesehen, wenn nicht gleichzeitig sonstige, aus Gründen des § 39 h (3) Nr. 1 und 2 erhaltenswerte Bausubstanz benachbart ist.

2.4 Die Auswahl der Gebiete (in Düsseldorf) ist schließlich mit Blick auf das Ziel der Stadterhaltung als Teil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung getroffen werden. Diese Entwicklung ist nach den Anforderungen an die "Stadtqualität" auszurichten, die nach den Erwartungen der heutigen Gesellschaft insbesondere von einer neuen Wertschätzung historischer Stadtstrukturen bestimmt werden. Deutlicher Ausdruck dieser Wertschätzung ist die Wiederentdeckung des besonderen Wohnwertes der Altbaugebiete.

Der Wohnwert erstreckt sich auf die optische, ästhetische und emotionale Wirkung des unwiederbringbaren Erscheinungsbildes sowohl der historischen Einzelgebäude als auch des Ortsbildes; nicht zuletzt aber auch auf die besondere Funktionsfähigkeit dieser Gebiete (z. B. Gründerzeitgebiete).

Ihre Erhaltung und Bewahrung ist deshalb aus Gründen der sinnvollen Stadtentwicklung geboten als auch eine Verpflichtung gegenüber der Stadtbaugeschichte.

3. Die Erhaltungsgebiete in den Stadtbezirken

Stadtbezirk 1, Teilgebiet 1:

Das Teilgebiet 1 liegt im Stadtteil Golzheim. Es handelt sich um ein intaktes Wohnquartier, das gekennzeichnet ist durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit unverfälschten Fassaden. Dieses Gebiet besitzt Stadtbildqualitäten durch seine Ensemblebereiche, welche die Stadtgestalt prägen und zudem von bauhistorischer und künstlerischer Bedeutung sind:

  1. Ensemblebereiche des Ziegelexpressionismus der 20er Jahre Ecke Uerdinger / Kaiserswerther Straße, entlang der Kaiserswerther Straße sowie rund um den Golzheimer Platz, der das Kernstück in dieser erhaltenswerten Stadtstruktur darstellt.
  2. Ensemble der an holländische Backsteinarchitektur angelehnten Hauszeile auf der Südseite der Straße "Am Binnenwasser" aus der Zeit der Jahrhundertwende.
  3. Die ebenfalls aus dieser Zeit stammende geschlossene Blockrandbebauung an der Cecilienallee und Homburger Straße mit durchweg übereinstimmenden Gebäude - und Geschoßhöhen auf annähernd gleichen Parzellen - breiten.

Jedes dieser 3 Bereiche prägt das Ortsbild besonders durch ihre Einheitlichkeit des Fassadenmaterials sowie der Gestaltungsmerkmale aus den jeweiligen Baustilen. Gerade die baulichen Anlagen der beiden erstgenannten Unterbereiche üben in wechselseitiger Ergänzung eine prägende Wirkung auf das Ortsbild aus; dies jedoch nicht nur durch das verwendete Baumaterial, sondern auch durch die Nutzungsart sowie Maßstäblichkeit.
Die Rheinuferstraßenbebauung ist gekennzeichnet durch Fassaden aus großformatigen Natursteinplatten. Die gestalterische Vielfalt der Fassaden einerseits und die überwiegende Verwendung gleichen Baumaterials andererseits geben diesem Rheinfrontabschnitt ihr besonderes, unverwechselbares Gepräge.

Stadtbezirk 1, Teilgebiet 2:

Dieses citynahe Quartier ist ein noch intaktes Wohngebiet im Stadtteil Golzheim zwischen Kennedydamm, Roß- und Klever Straße.

Eine Reihe von städtebaulichen Merkmalen sind hier anzutreffen, die für dieses Teilgebiet charakteristisch sind und von denen eine prägende Wirkung für das Stadtbild ausgehen.
Diese gilt es zu erhalten und durch sie ist die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für dieses Gebiet gerechtfertigt: Das Gebiet ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von erhaltenswerten Gebäuden, z. T. in ausgeprägten Ensemblebreichen.

Die erhaltenswerte Stadtstruktur ist geprägt durch das streng angelegt orthogonale Straßennetz mit seinen geschlossenen Blockrandbebauungen. Diese bestehen jedoch aus vielen Einzelparzellen. Die Individualität drückt sich dementsprechend auch in der vielfältigen Fassadengestaltung aus. Die Gebäude haben in den einzelnen Baublöcken durchweg gleiche Gebäude - und Geschosshöhen. Prägend für das Ortsbild sind weiterhin die den Häusern vorgelagerten Gärten sowie die typische Anordnung der Alleebäume.

Darüber hinaus enthält dieses Gebiet Bausubstanz aus der Gründerzeit, der Zeit um die Jahrhundertwende sowie der 20er Jahre mit baugeschichtlicher Bedeutung, die in Wechselbeziehung zu den übrigen Gebäuden steht und im Zusammenklang mit diesen das Ortsbild hier prägen.

Ganze Wohnblöcke, wie z. B. zwischen Bankstraße/ Lützowstraße/ Schwerinstraße und Mauerstraße stechen hervor durch einheitlichen Baustil sowie durch die Verwendung von gleichem Fassadenmaterial (z. B. Ziegel).

Stadtbezirk 1 Teilgebiet 3

Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um den ältesten Teil der Stadt, in dem zum Teil sogar noch die Erstbebauung aus dem 17. und 18. Jahrhundert besteht.

Besonders die Altstadt und Karlstadt sind durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit unverfälschten Fassaden gekennzeichnet. Die Stadtgestalt der Altstadt ist weitestgehend bestimmt durch ihre Kleinmaßstäblichkeit. Dieses gilt für die Anlage der Straße, die Parzellierung der Baublöcke sowie in der Fassadenabwicklung der Straßenfronten.
Sämtliche dieser Häuser prägen in ihrer auf den Mensch bezogenen Maßstäblichkeit und Feingliederigkeit den besonderen Stadtbildcharakter, den es zu erhalten gilt. Die angrenzende Karlstadt ist sowohl von ihrer Bausubstanz als auch in der Stadtanlage klassizistisch geprägt. Stadtbildbestimmend ist das orthogonal angelegt Straßennetz mit seinen eingefügten typischen Plätzen:
dem Karlsplatz und dem Schwanenmarkt. Die Gebäude in allen Baublöcken halten sich streng an die bestehende Baufluchten.

Prägend an den Bauten sind weiterhin horizontal betonten Fassadengliederungen der Straßenfronten mit ihren gleichen Gesimshöhen.

Der Bereich der Stadtmitte westlich der Königsallee ist durchsetzt mit einer hohen Anzahl von Gebäuden aus den Stilepochen des Neuklassizismus und des Jugendstils.
Besonders prägend für das Ortsbild sind hier im starkem Maß vorkommende Werksteinfassaden mit Kolossalordnung der Gebäude für Handel, Wirtschaft und Kultur.

Bedeutend für die Stadtgestalt sind die typischen Eckausbildungen (z. B. Türmchen).

Stadtbezirk 2, Teilgebiet 1

Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um eine Wohnsiedlung mit überwiegend dreigeschossigen Arbeitserdoppelwohnhäusern, die zwischen 1922 und 1938 von der Firma Rheinmetall und der Rheinwohnungsbau AG errichtet wurde.

Das Wohngebiet kennzeichnet eine halboffene Bauweise, die durch Freilassung der ungünstiger bebaubaren Eckgrundstücke entstand und deshalb Einblick von der Straße in die um fast ein Geschoss tiefer gelegenen, gemeinschaftlich genutzten Rasenflächen gestattet. Den Anfang der Siedlung an der Münsterstraße betont ein viergeschossiges Gebäude, das den Blick in die Liststraße leitet. An jeder Straßeneinmündung erfährt der Straßenraum eine optische Aufweitung durch versetzte Gebäudefluchten.

Die Liststraße wird geprägt durch eine Aneinanderreihung von schlichten, verputzten traufständigen Häusern ohne dekorative Gestaltungselemente. Kennzeichnend ist die Reduzierung auf die Gebrauchsform. Am Endpunkt der Häuserreihe zur nördlich tangierenden Liststraße vollzieht sich ein Zugeständnis an die Formensprache der zwanziger Jahre. Zwei geschwungene Ziergiebel dominieren über einen eingeschossigen, flach gedeckten Laden.

Die 1938 entstandene Bebauung zwischen Münsterstraße, Buddestraße und entlang der Maybachstraße ist geprägt durch wechselnde Haustypen und plastisch aus der Hausachse vortretende Treppenhaustürme mit abgerundeten Ecken. Die farbig behandelten Putzbauten, teilweise mit Sockel aus Ziegel- oder Naturstein, sowie hier plastisch gegliederten Gebäudefronten vermitteln ein freundliches, harmonisches Straßenbild.

Bei dem Teilgebiet 1 handelt es sich um ein Beispiel einer städtischen Arbeitersiedlung, die durch eine zweckmäßige, funktionsgerechte und ökonomische Bauweise geprägt ist und den damals fortschrittlichen Anforderungen an gesunde Lebensverhältnisse entsprach und auch heute noch entspricht. Wegen der unverfälscht erhaltenen städtebaulichen und architektonischen Merkmale stellt diese Arbeitersiedlung eine erhaltenswerte historische Anlage dar, deren Wohnform, Maßstab und Erscheinungsbild von beispielhafter Bedeutung ist.

Stadtgebiet 2, Teilgebiet 2:

Bei dem im Osten, Süden und Westen von der Eisenbahn begrenzten Gebiet handelt es sich um ein dich bebautes und mit Gewerbe durchsetztes Wohngebiet aus der Gründerzeit.

Es überwiegen Miethäuser häufig mit mehrgeschossigen hinter Anbauten und mit verhältnismäßig kleinen Wohnungen.

Das Gebiet ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit noch unverfälschten Fassaden.
Die Gebäude sind städtebaulich eingebunden in die für das Gebiet charakteristische geschlossene Blockrandbebauung mit überwiegend gleichen Gebäudehöhen sowie annähernd gleichen Grundstückbreiten.

Die gestalterischen Merkmale der Gebäudefassaden stammen im wesentlichen aus den Stilepochen des Historismus mit Spätklassizismus, Neurenaissance, vereinzelt Neugotik und Neubarock, des Jugendstils sowie der Neuen Sachlichkeit und des Expressionismus der 20er-Jahre.

Für das Satzungsgebiet typisch ist auch das gleichzeitig Auftreten der historisierenden Stilarten an einem Bauwerk (Eklektizismus).

Die erhaltenswerten baulichen Anlagen wirken in ihrer Addition und wechselseitigen Ergänzung prägend auf das Ortsbild des Teilgebietes und des sogenannten Gründerzeitgürtels.

Die städtebaulichen Mittelpunkte des Teilgebietes sind die beiden dreieckigen Platzanlagen - Hermannplatz und Cranachplatz - jeweils im Schnittpunkt mehrerer Straßen.

Für das Gebiet charakteristisch ist die Lage der öffentlichen Gebäude wie Schulen, Krankenhäusern und Kloster im Inneren der Baublöcke oder als Bestandteil der geschlossenen Blockrandbebauung.

Die einzige Ausnahme hiervon bildet die Liebfrauenkirche als Solitärbau in der Achse der in diesem Abschnitt zum Platz aufgeweiteten Degerstraße.

Hervorragende Beispiele für die Stilrichtung der späten 20er-Jahre sind die 5- bis 7- geschossige Wohnanlage Grafenberger Allee zwischen Cranach- und Lindenstraße mit den dominierenden Eckbauten sowie der "Eulerhof" mit 225 Kleinstwohnungen, der zum Zeitpunkt seiner Errichtung durch eine Bürohausgesellschaft wegen seiner technischen und organisatorischen Neuerungen (Haustechnik, Warmwasser-Fernheizung, zentrale Wäscherei u. a.) als Musteranlage angesehen wurde.

In dem Teilgebiet liegt eine Anzahl von Gebäuden, die - wie in der Beethovenstraße - das historische "Stadthaus" darstellen und einen besonderen Aussagewert hinsichtlich der Baukultur zum Zeitpunkt ihres Entstehens haben.

Im Zusammenhang mit dem erhaltenen historischen Stadtgrundriss stellen die erhaltenswerten Gebäude und Gebäudegruppen eine erhaltenswerte historische städtebauliche Anlage dar und sind in Wohnnorm, Maßstab und Erscheinungsbild von beispielhafter Bedeutung im Stadtbezirk 2.

Darüber hinaus befindet sich in dem Teilgebiet 2 eine große Anzahl von Gebäuden, deren Fassadengestaltung das ästhetische Empfinden in der heutigen Zeit in besonderem Maße anspricht.

Stadtgebiet 2, Teilgebiet 3:

Bei dem im Norden von der Eisenbahn begrenzten Gebiet handelt es sich im ein abschnittsweise mit Gewerbe durchgesetztes Wohngebiet aus der Gründerzeit sowie den 20er- und 30er Jahren.

Es überwiegt der 3- und 4-geschossige Mietwohnungsbau.

Das Gebiet ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit noch unverfälschten Fassaden.
Die Gebäude sind städtebaulich eingebundenen in die für das Gebiet charakteristische geschlossene Blockrandbebauung mit durchwegs gleichen Gebäudehöhen sowie annähernd gleichen Grundstücksbreiten.

Die gestalterischen Merkmale der Gebäudefassaden stammen im Wesentlichen aus den Stilepochen des Historismus mit Spätklassizismus, Neurenaissance und vereinzelt Neubarock, des Jugendstils sowie der 20er und 30er Jahre.

Die erhaltenswerten baulichen Anlagen wirken in ihrer Addition und wechselseitigen Ergänzungen prägend auf das Ortsbild des Teilgebietes und des sogenannten Gründerzeitgürtels.

Für das Gebiet charakteristisch ist die Lage der öffentlichen Gebäude wie Schulen, Kirchen, Stadtbad, Feuerwehr im Inneren der Baublöcke oder als Bestandteil der geschlossenen Blockrandbebauung. Hervorragende Beispiele für die oben genannte Stilepoche sind die 1907 vom "Düsseldorfer Spar- und Bauverein" gebauten 3-geschossigen Arbeiterwohnhäuser mit Mansarddächern und an den Landhausstil anklingenden Fassadenelementen an der Ruhrtalstraße, die 1924/25 erbauten und 1952/53 nach teilweiser Zerstörung im 2. Weltkrieg im ursprünglichen Zustand wieder aufgebaute städtische Wohnungsanlage mit 28 dreigeschossigen Häusern und insgesamt 196 Wohnungen sowie 2 in die geschlossene Blockrandbebauung integrierten Läden an Albertstraße, Mettmanner Straße, Hubbelrather Straße und Höherweg sowie die 1939 von der Rheinwohnungsbau AG, Düsseldorf, errichtete 4-geschossige Wohnhausanlagen mit 95 Arbeiterwohnungen, beantragt als "Arbeiterwohnstätten im Rahmen des Vierjahresplanes", an der Gerresheimer Straße.

Im Zusammenhang mit dem erhaltenen historischen Stadtgrundriss stellen die erhaltenswerten Gebäude und Gebäudegruppen, insbesondere aus der 20er und 30er Jahren, eine erhaltenswerte historische städtebauliche Anlage dar und sind Wohnform, Maßstab und Erscheinungsbild von beispielhafter Bedeutung im Stadtbezirk 2

Stadtbezirk 3, Teilgebiet 1:

Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um ein intaktes Wohngebiet aus der Gründerzeit.

Es ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit unverfälschten Ansichten. Die städtebauliche Einbindung dieser Gebäude wird bestimmt durch ein orthogonales Straßennetz, geschlossene Blockrandbebauung, durchweg gleiche Gebäudehöhe sowie annähernd gleiche Parzellenbreite.

Die gestalterischen Merkmale der Gebäudeansichten begründen sich im Wesentlichen auf den Historismus.

Folgende Stilepochen treten hierbei auf:

- Spätklassizismus
- Neurenaissance
- Jugendstil
- vereinzelt Neubarock

(2. Hälfte des 19. Jahrhundert
(2. Hälfte des 19. Jahrhundert
(etwa 1890 - 1910)
(um 1900)

Typisch für das Satzungsgebiet ist auch die gleichzeitige Verwendung der historisierenden Stilarten an einem Bauwerk (Eklektizismus).

Diese baulichen Anlagen übern in wechselseitiger Ergänzung eine prägende Wirkung auf das Ortsbild des Teilgebietes 1 und des sogenannten Gründerzeitgürtels aus.

Der älteste Teil des Erhaltungsgebietes ist das Ensemble an der Weiherstraße. Über die ortsbildprägende Wirkung hinaus handelt es sich hier um baugeschichtlich wertvolle Substanz der Neurenaissance mit teilweise neubarockem Dekor. Der Landeskonservator erkennt dieses Ensemble als denkmalwert an.

Kernpunkt des Gebiets ist die kaufmännische Berufsschule mit dem angegliederten Friedensplatz. Dieser voluminöse Baukörper gliedert sich harmonisch in das Ensemble des Quartiers ein. Vom Landeskonservator als schützenswertes Denkmal eingestuft zeichnet sich das Bauwerk durch eine mit Werksteinen aufgelockerte Fassade im Jugendstil aus.

Die am Platzrand befindlichen historischen baulichen Anlagen sind wegen ihres Bezuges zu der oben genannten Berufsschule raumwirksame Träger für die Stadtgestalt des Friedensplatzes.

In dem Teilgebiet 1 befindet sich eine erhebliche Anzahl von Gebäuden, die das historische "Stadthaus" darstellen und einen besonderen Aussagewert hinsichtlich der Baukultur zum Zeitpunkt ihrer Errichtung besitzen.

Im Zusammenhang mit dem erhaltenen historischen Stadtgrundriss stellen sie das Fragment einer erhaltenswerten historischen städtebaulichen Anlage dar, deren Wirkung auf Wohnform, Maßstab und Erscheinungsbild der genannten Stadtviertel von beispielhafter und beispielgebender Bedeutung ist.

Darüber hinaus befindet sich in dem Teilgebiet 1 eine erhebliche Anzahl von Gebäuden, deren Fassadengestaltung das ästhetische Empfinden in besonderem Maße anspricht.

Stadtbezirk 3, Teilgebiet 2:

Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um ein intaktes Wohngebiet aus der Gründerzeit.

Es ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit unverfälschten Ansichten. Die städtebauliche Einbindung dieser Gebäude wird bestimmt durch geschlossene Blockrandbebauung, durchweg gleiche Gebäudehöhe sowie annähernd gleiche Parzellenbreite. Die gestalterischen Merkmale dieser Gebäudeansichten begründen sich im Wesentlichen auf den Jugendstil und Neubarock.

Diese bauliche Anlagen über in wechselseitiger Ergänzung eine prägende Wirkung auf das Ortsbild des Teilgebietes 2 und des sogenannten Gründerzeitgürtels aus.

Mittelpunkt des Gebietes ist der Fürstenplatz, dessen Platzrandbebauung wegen ihres Bezuges zur historischen Platzanlage raumwirksamer Träger für die Stadtgestalt des Fürstenplatzes ist.

In dem Teilgebiet 2 befindet sich eine erhebliche Anzahl von Gebäuden, die historische Wohnanlagen darstellen und einen besonderen Aussagewert hinsichtlich der Baukultur zum Zeitpunkt ihrer Errichtung besitzen.

Im Zusammenhang mit dem erhaltenen historischen Stadtgrundriss stellen sie das Fragment eine erhaltenswerten historischen städtebaulichen Anlage dar, deren Wirkung auf Wohnform, Maßstab und Erscheinungsbild der genannten Stadtviertel von beispielhafter und beispielgebender Bedeutung ist.

Darüber hinaus befindet sich in dem Teilgebiet 2 eine erhebliche Anzahl von Gebäuden, deren Fassadengestaltung das ästhetische Empfinden in besonderem Maße entspricht.

Stadtbezirk 3, Teilgebiet 3

Das Teilgebiet 3 umfasst die Wohnungsblockbebauung beiderseits der Düssel zwischen Merowinger - und Bachstraße.

Ortsbildprägend für diesen Bereich ist die Backsteinarchitektur der Wohnblocks, die etwa 1925 entstanden sind. Die teileweise begrünten Innenhöfe geben den Gebäudeblocks einen hohen Wohnwert.

Darüber hinaus befinden sich in diesem Teilgebiet eine erhebliche Anzahl von Gebäuden mit gut durchgebildeten Jugendstilfassaden.

Stadtbezirk 3, Teilgebiet 4

Teilgebiet 4 umfasst die Südostseite der Merkurstraße, die als geschlossene Bauzeile etwa 1913 entstanden ist. Die straßenseitigen Fassaden sind im typischen Jugendstil gestaltet.

Stadtbezirk 3, Teilgebiet 5

Die Hauszeile westliche der Aachener Straße, deren voluminöse Baukörper harmonisch gegliedert sind, spiegelt die Baukunst und Kultur der Gründerzeit (etwa Jahrhundertwende) wider. Das sich östlich der Aachener Straße bis Kinkelstraße anschließende Wohnungsquartier ist typisch für den genossenschaftlichen Wohnungsbau der 20er Jahre.

Stadtbezirk 4

Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um ein intaktes Wohngebiet, dass bezogen auf gesamtstädtische Verhältnisse hinsichtlich seines Wohnwertes überdurchschnittliche Attraktivität besitzt.

Es ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl erhaltenswerter Gebäude mit unverfälschten Ansichten. Es herrscht eine geschlossene Blockrandbebauung in 2- bis teilweisen 4-geschossiger Bauweise vor. Im östlichen Bereich des Gebietes spiegelt sich der Straßenverlauf weitgehend den bogenförmigen Halbinselcharakter des Ortsteils Oberkassel wieder, in dem der Rheinbogen im Straßenverlauf reflektiert wird. Der übrige Straßenverlauf ist teils orthogonal, teils schiefwinklig angeordnet. Das geschlossene Ortsbild wird durch einige städtebauliche interessante Platzanlagen aufgelockert (Belsenplatz, Barbarossaplatz, Drakeplatz, Salierplatz).

Das Ortsbild wird geprägt durch Bauten des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts in selten anzutreffender Geschlossenheit. Es hat somit auch al überregional bedeutendes Gebiet zu gelten. Das Zusammenwirken zahlreicher denkmalgeschützter und erhaltenswerter Gebäudeist besonders hervorzuheben. Die Bebauung gibt Beispiele verschiedenartigster Bauformen am mehrgeschossigen, zumeist dreigeschossigen, stark gegliederten Fassaden. Charakteristisch an vielen Eckgebäuden ist die stumpfe Ecke mit Giebel sowie der Wechsel von traufständigen Gebäuden oder Bauteilen mit giebelständigen Gebäuden und übergiebelten Risaliten, wobei zu beachten ist, dass die Straßenzüge großenteils entweder traufständig oder giebelständig angebaut sind.
Überwiegend findet man folgende Baustile bzw. Bauformen vor: Neugotik, Neubarock, Neurenaissance sowie Jugendstil.

Außerdem sind auch Gebäude mit expressionistischen Architekturformen der 20er Jahre zu verzeichnen. Enger zeitlicher Zusammenhang der weitgehend erhaltenen Bausubstanz, der wie vor beschriebenen Zeitepochen, topografisch bezogenes Straßennetz, Platzanlagen und Hauptachsen bilden einen schützenswerten Bereich, der in seiner städtebaulichen, geschichtlichen sowie künstlerischen Bedeutung auch aus überörtlicher Sicht erhaltenswert ist.

Stadtbezirk 6, Teilgebiet 1:

Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um ein intaktes, rein wohngenutztes Gebiet, das als Reichsheimstättensiedlung im Jahre 1928 entstanden ist.

Die Einheitlichkeit kommt in der Formensprache der Gebäude mit fast ausschließlich unverfälschten Fassaden zum Ausdruck. Die gleichhohen, mit Walmdächern abgedeckten und unterschiedlich langen Gebäudegruppen sind auf die gebogene Straßenführung der Hagenauer -, der Damaschke- und der Breisacher Straße abgestimmt.

Kernpunkt des Gebietes ist die durch Staffelung der Gebäudegruppen erzielten Platzbildungen in der Kehler Straße.

Maßstab und Erscheinungsbild der in privates und öffentliches Grün eingebetteten baulichen Anlagen vermitteln den besondern Wohnwert dieses Gebietes und bilden ein unverwechselbares städtebauliches Ensemble im Stadtteil Unterrath.

Stadtbezirk 6, Teilgebiet 2:

Bei dem als Siedlung an der Kürtenstraße bekannten Gebiet handelt es sich um eine intakte, rein wohngenutzte Kleinhaussiedlung, die in den Jahren 1929-31 geplant und gebaut wurde, Die Siedlung ist ein Beispiel vorbildlichen sozialen Wohnungsbaues für minderbemittelte und kinderreiche Familien.

Die Einheitlichkeit kommt in der Formensprache der einzelnen Baukörper zum Ausdruck, die als schmale Einfamilienhäuser in geschlossener Bauweise aneinandergereiht sind.
Die Baukörper folgen der gebogenen Straßenführung und mindern dadurch den Charakter eines langgestreckten Straßenraumes. Die Vorgärten und die hinter den Häusern liegenden schmalen Nutzgärten vermitteln den Charakter einer in Grün gebetteten Siedlung und damit deren besonderen Wohnwert.

In Maßstab und Erscheinungsbild der baulichen Anlagen bildet die Siedlung ein unverwechselbares Ensemble im Stadtteil Rath.

Stadtbezirk 7, Teilgebiet 1:

Nach 1870 entstanden in der Umgebung der Großstädte in günstiger verkehrlicher Anbindung Landhaus- und Villenviertel für den aufstrebenden Mittelstand. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Nachfrage nach Einzelhäusern mit Garten auch von den Baubehörden berücksichtigt, die nun durch die Festsetzung der "offenen Bauweise" das Entstehen von Villenvierteln förderten.

So wurde um Stadtbezirk 2 das sogenannte Grafenberger Viertel zwischen dem Zoologische Garten, der Grafenberger Chaussee und der Bahnlinie am Grafenberger Wald, der kurz vor der Jahrhundertwende von der Stadt erworben wurde, durch baupolizeiliche Bestimmungen als Villenviertel geplant. In östlicher Randlage dieses Viertels haben Fr. Woker und Sohn 300 bis zu 700 qm große Grundstücke erschlossen und mit der Auflage, dass nur zwei, ausnahmsweise drei Häuser mit Vorgärten aneinander gebaut werden durften, an private Bauherren veräußert.

Das Teilgebiet 1, genannt die "Wokersche Villenkolonie" schon im Stadtbezirk 7 gelegen, ist ein besonders hervorragendes baugeschichtliches Beispiel für eine Villen und Landhauskolonie der Jahrhundertwende und ein Dokument der Siedlungsgeschichte und er Wohntypologie des Stadtteils.
Die Gebäude wurden von verschiedenen Architekten - ganz dem Wohnideal "Landhaus mit Garten" der romantischen Architekturrichtung des ausgehenden 19. Jahrhunderts entsprechend - gebaut.
Die gestalterischen Merkmale der Gebäudefronten begründen sich im Wesentlichen auf den Historismus mit den Stilrichtungen, Neurenaissance, Neugotik, Neubarock und Jugendstil sowie die gleichzeitige Verwendung dieser Stilarten an einem Bauwerk (Eklektizismus). Die großzügige Dimensionierung der Gebäude sowie deren Dächer, Giebel, Türme und Risalite und die Materialwahl und Bauausführung vermitteln den Eindruck von Individualität, Wohlhabenheit und Qualität bei eher sparsamerer Verwendung von Schmuckelementen. Der Landhauscharakter herrscht vor. Fachwerkgiebel erinnern an ländliches Bauen; reichere Holzarchitekturen sind dem Stil der Fachwerkhäuser der Rhein- und Moseltäler entlehnt. Insgesamt wurde hier eine städtebauliche Anlage geschaffen, deren Wohnwert, Maßstab und Erscheinungsbild von beispielhafter und beispielgebender Bedeutung ist.

Das Teilgebiet 1 hat einen besonderen Aussagewert hinsichtlich der Bau- und Wohnkultur zum Zeitpunkt seiner Errichtung. Es ist ein bedeutsames ergänzendes Bindeglied zwischen den Stadtteilen Flingern / Düsseltal und der nun zeitlich sich anschließenden Entwicklungen und Erschließung von Gerresheim-Nord für den Einfamiliensiedlungsbau auf genossenschaftlicher Basis.

Stadtbezirk 7 ( zu den Teilgebieten 2 - 7)

Die Teilgebiete 2 - 7 dokumentieren querschnitthaft die Siedlungsentwicklung und den Siedlungsbau in Gerresheim zwischen 1864 und 1930. Jedes dieser Gebiete repräsentiert wesentliche Charakteristika des Siedlungsbaus seiner Zeit und zeigt beispielhaft die schichtenspezifischen Wohnformen der Bewohner des Stadtteils auf.

In Gerresheim beginnt die intensive Siedlungstätigkeit mit der Gründung der Gerresheimer Glashütte 1864 durch Ferdinand Heye. Gleichzeitig wurden die ersten Arbeiterhäuser erbaut, da "der akute Arbeitermangel, die Mentalität der Glasmacher und die Produktionsverhältnisse enge Bindungen an das Werk durch mietfreie Wohnungen in geschlossenen Siedlungen erforderten. Die Häuser boten wesentlich bessere Wohnungsmöglichkeiten als allgemein die Arbeiter in Deutschland zu erwarten hatten."

Die erste nach 1864 erbaute Arbeitersiedlung in Gerresheim, eine der ältesten in Deutschland, die sogenannte "Alstadt" musste einem Parkplatz weichen. Die unmittelbar zeitlich darauf folgende "Neustadt" hat der Landeskonservator Rheinland u. a. wegen der baulichen Besonderheiten der Häuser und ihrer weit über das Stadtgebiet hinausreichenden Bedeutung als baulichen Zeugen der Arbeitswelt als Denkmal eingestuft und braucht deshalb nicht in die Erhaltungssatzung aufgenommen werden.

Die Teilgebiete 5 und 7 dokumentieren beispielhaft die Weiterentwicklung der oben aufgeführten Siedlungen. Sie sind wertvolle Zeitdokumente Gerresheims und geben dem südlichen Stadtteil sein unverwechselbares Ortsbild. Historisch gehören sie der Reihe von Arbeitersiedlungen an, die geprägt sind durch den sozialen, wohnungsreformerischen Weitblick einer industriellen Einzelpersönlichkeit.

Die Teilgebiete 2, 3, 4 und 6 sind Beispiele des privaten und genossenschaftlichen Wohnungsbaus zwischen der Jahrhundertwende und 1930 (Weltwirtschaftskrise). Die Siedlungen entstanden planmäßig und in formaler Anlehnung an die Idee der Gartenstadtbewegung. Den Teilgebieten 2, 4 und 6 gemeinsam ist der für die Zeit beispielhafte einheitliche architektonische Gestaltungskanon und das Anstreben einer optimalen Funktion bei ökonomischem Aufwand.

Stadtbezirk 7, Teilgebiet 5:

Das Teilgebiet 5 enthält Teile einer Arbeitersiedlung, die von der Gerresheimer Glashütte 1895 erbaut wurde. Kurz nach der Jahrhundertwende erfährt das Gebiet eine Abrundung durch privaten Mietwohnungsbau und private Infrastruktureinrichtungen.

Charakteristisch für die Arbeitersiedlung ist das einzeln stehende, fast schmucklose zweigeschossige Vierfamilienhaus, das nüchtern schematisierend um großzügig bemessene Höfe mit Rasenflächen und Nebengebäuden gruppiert ist. Die Siedlung kennzeichnet die strenge Anwendung der Axialität sowohl in der Anordnung der Häuser (Siedlungsgrundriss) als auch im Aufbau des Einzelhauses (Achsensymmetrie). Auffällig ist die Vermeidung einer hierarischen Ordnung innerhalb der Siedlung. Es wird eine Reduzierung auf die Gebrauchsform und Zweckrationalität dokumentiert, die jedoch trotz dem ökonomischen Umgang mit Mitteln durch die großzügig bemessenen Freiflächen den Wohn und Kommunikationsbedürfnissen der Bewohner in hohem Maße entspricht.

als städtebauliche Anlage ist die Siedlung beispielhaft. Sie dokumentiert Bau- und Zeitgeschichte des Stadtteils und ist wertvoller Bestandteil in der Entwicklungsreihe der Arbeitersiedlungen Gerresheims.

Das Teilgebiet erfährt nach der Jahrhundertwende eine Abrundung an der Nachtigall- und Heyerstraße in Form einer geschlossenen Blockrandbebauung. Verwendung finden historisierende Stilarten (Neubarock, Neurenaissance, Jugendstil). Die für diesen Zeitabschnitt beispielhafte Behandlung der Fassaden mit formalästhetischem Aufwand wird besonders in der unmittelbaren Nachbarschaft der auf die einfache Gebrauchsform reduzierten Wohnanlage überdeutlich.

Stadtbezirk 7, Teilgebiet 7:

Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um zwei Arbeitersiedlungen ganz unterschiedlicher Art. Die erste, um die Lippstadtstraße gelegene, wurde 1895 erbaut und entspricht in der formalen Strenge der Siedlung im Teilgebiet 5. Es fehlt jedoch die Axialität im städtebaulichen Konzept. Vorherrschend ist neben einem dreigeschossigen Reihenhaustyp der durch Bauwiche getrennte an einer Bauflucht gelegene Vierfamilien-Einzelhaustyp. Den Häusern sind gemeinschaftliche Rasenflächen zugeordnet.

Hierzu ganz im Gegensatz steht die 1926 gebaute sogenannte "Meistersiedlung". Sie bildet den Abschluss des traditionellen Arbeitersiedlungsbaus in Gerresheim und ist ein spätes Beispiel für die Gartenstadt-Kolonien, mit denen Erbauer wie Alfred Krupp um die Jahrhundertwende neue Maßstäbe im Arbeiterwohnungsbau setzten.

Im Gegensatz zu der bisher offenen Bauweise der Gerresheimer Arbeitersiedlungen grenzt sich diese Anlage durch die Form des geschlossenen Baublocks nach außen ab. Dieser hat einen unregelmäßigen, nur annähernd rechteckigen Zuschnitt. Ein zweiter Block blieb unvollendet. Charakteristisch ist die sorgfältige Planung und eigenwillige architektonische Gestaltung. Vielfältige Vor- und Rücksprünge gliedern die Gebäudefronten und den Straßenraum. Die Ziegelsteinhäuser mit hellen, dekorativen Putzflächen und die kleinteilige, individuelle Durchformung der Gebäude geben der Siedlung einen eher bürgerlichen Anstrich. Fachwerkziergiebel vermitteln dörfliche Idylle. Diese Siedlung ist als insgesamt unverfälscht erhaltenes städtebauliches Ensemble und als Dokument einer Arbeitersiedlung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung auch heut noch erhaltenswert und in dem Stadtteil von beispielhafter Bedeutung. Die unverwechselbare Physiognomie der Anlage bereichert im besonderen Maße den Ortsteil und dokumentiert im Zusammenhang mit einer ältern Siedlung eindrucksvoll die Stilrichtung der Zeit.

Stadtbezirk 7, Teilgebiet 2:

Bei dem abgegrenzten gebiet handelt es sich um eine Wohnsiedlung, die zwischen 1920 und 1928 entstanden und mehrere Straßenzüge umfasst. Sie wurde überwiegend durch den Provinzialverband Heimag und die Gem. Heimstätten AG Düsseldorf erbaut. Die Siedlung zeigt beispielhaft wesentliche städtebauliche und architektonische Gestaltungsmerkmale der 20er Jahre auf. Jede Straße erhält ein unverwechselbares Gesicht. Dem Gestaltungsprinzip der Gartenstadt-Kolonie folgend, werden in der Metzkauser Straße und in der Hasselbeckstraße Häuser rhythmisch wiederkehrend aus der Bauflucht herausgenommen. Dadurch entsteht z. B. in der Metzkauser Straße eine Folge von unterschiedlich breit begrenzter Straßenraum.
Die Hasselbeckstraße prägt eine geschlossene Reihenhausbebauung und ein vielgestaltiges, rhythmisierendes Zusammensetzten von baulichen Baukörpern. Hohe Giebel, Ziegelmauerwerk und die für die Zeit typische architektonische Betonung der Mittel- und Endhäuser einer Reihe vermitteln das Bild einer sorgfältig geplanten und ausgewogenen Gesamtform.
Alle anderen Straßenzüge kennzeichnet eine halboffene Bauweise mit überwiegend zweigeschossigen Hausgruppen aus meist 4 oder 6 Häusern. Die Haustypen wechseln straßenweise. Die Fassaden sind geprägt durch ein ausgewogenes Verhältnis von Putzflächen zu Wandöffnungen bei sparsamer Verwendung von dekorativen Elementen wie z. B. expressionistisch geformte Vordächer oder Dekorleisten zur Betonung der Hauseingänge.

Das Teilgebiet 2 ist beispielhaft für eine vorstädtische Kleinhaussiedlung mit schmalen, langen Nutzgärten. Sie entspricht prototypisch sowohl den damaligen, oft formulierten Anforderungen an dem Wohnungsbau aufgrund eines großen Wohnraummangels in den Großstädten als auch formal gestalterisch den Vorstellungen von Sachlichkeit und funktionsgerechtem Bauen ohne die künstlerische Wirkung zu vernachlässigen. Maßstab und Erscheinungsbild der Siedlung prägen beispielhaft und beispielgebend das Ortsbild.

Stadtbezirk 7, Teilgebiet 3:

Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um ein Wohngebiet, das im Wesentlichen zwischen 1909 (Eingemeindung Gerresheim nach Düsseldorf) und 1913 entstand. In den 20er Jahren wurde die durch den 1. Weltkrieg unterbrochene Bebauung des Gebietes überwiegend durch Baulückenfüllung fortgesetzt.

Das städtebauliche Konzept sah zwischen der Benderstraße und der Pfeifferstraße eine 2- bis 4-geschossige Reihenhausbebauung oder Reihenhausgruppen vor, während sich das Gebiet südlich der Pfeifferstraße als Ein- und Zweifamiliegruppenhaussiedlung im bescheidenen Stil der Villen- und Landhauskolonien entwickelte. Das Wohngebiet ist geprägt durch den individuellen Gestaltungswillen privater Bauherren der Mittelschicht, die eine schematisierende, typisierende Bauweise ablehnten.

Nur wenige Wohnhäuser der ersten Bauphase wurden mit historisierendem Dekor ausgestattet. Auch Jugendstilelemente wurden sparsam verwendet, obwohl der Einfluss des Jugendstils überall im Teilgebiet 3 spürbar ist. Deutlich ist eine Distanz zu der reichen Fassadenornamentik des bürgerlichen Miethauses, das zeitgleich in anderen Stadtteilen das Straßenbild beherrscht. Dies Wohngebiet wird geprägt durch die architektonische und handwerkliche Qualität der Einzelhäuser und den zugehörigen Gärten und Vorgärten. Giebel und Erker sind vorherrschende architektonische Gestaltungsmittel. Gelegentlich erinnern Fachwerkziergiebel oder Holzverschalungen an ländliche Bauweisen oder Türme an den romantischen Stil des ausgehenden 19. Jahrhunderts.

Die in den 20er Jahren eingefügten Wohnhausgruppen wurden so proportioniert und individuell geformt, dass trotz geänderter architektonischer Gestaltungsprinzipien die Einheitlichkeit der Straßenräume (trotz optischer Vielfalt) gewahrt blieb.

Das Teilgebiet 3 zeigt beispielhaft und beispielgebend auf, dass ein Wohngebiet trotz individueller Bauweise, Anwendung mehrerer Stil- und Gestaltungsrichtungen und unterschiedlich hohen ökonomischen Aufwand ein harmonisches Gesamtbild vermitteln kann. Leider hat das einfühlsame Füllend er Baulücken nicht immer beispielgebend die bauten der neusten Zeit in diesem Gebiet beeinflusst. Umso beispielhafter dokumentiert dieses Wohngebiet den auf ein harmonisches Ganzes ausgerichteten Bauwillen seiner Erbauer und Planer.

Innerhalb der Entwicklungsreihe der Wohnsiedlung in Gerresheim nimmt das Teilgebiet 3 als ergänzendes Beispiel einen besonderen Rang ein (Typologie). Wohnform, Maßstab und Erscheinungsbild des Gebietes besitzen zudem einen besonderen Aussagewert hinsichtlich der Baukultur zum Zeitpunkt ihrer Errichtung. Darüber hinaus befindet sich in dem Teilgebiet 3 eine erhebliche Anzahl von Gebäuden, deren Fassaden Gestaltung das ästhetische Empfinden in besonderem Maße anspricht.

Stadtbezirk 7, Teilgebiet 4:

Bei dem abgegrenzten Gebiet handelt es sich um ein Wohngebiet, das als Reichsheimstättensiedlung 1929/1930 mit 101 überwiegend zweigeschossigen Heimstätten entstanden ist. Die Siedlung liegt in exponierter Lage am westlichen oberen Rand der bergischen Niederterrasse. Die Straße "Am Zollhaus", die in gebogener Form der oberen Höhenlinie folgt, bildet das Rückgrat der Siedlung. Ihr folgt auf der Südwestseite eine achsensymmetrisch auf einen zentralen Platz ausgerichtete Reihenhausbebauung. Auf ihre Nordostseite stoßen 7 Reihenhauszeilen, die an Wohnwegen liegen.

Alle Häuser sind flachgedeckte Putzbauten mit teilweise plastisch betonten Eingängen aus Ziegelsteinen. Sie haben schmale, lange hintere Nutzgärten, die zusätzlich durch Fußwege erschlossen sind. Die in öffentliches Grün eingebettete Siedlung sowie die von privatem Grün umgebenen Reihenhauszeilen machen den besonderen Wohnwert der Siedlung aus.

Den städtebaulichen Mittelpunkt der Wohnanlage bildet ein langgestreckter Platz, der auf einen Aussichtspunkt mit Blick in das Rheintal führt. Den Platzbeginn betonen, ganz Formensprache der Zeit, zwei dreigeschossige Doppelhäuser.

Den Forderungen des Reichsheimstättengesetztes folgend stellt diese Siedlung beispielhaft einen Heimstättentyp für damals weniger begüterte, kinderreiche Familien dar. Dennoch stellt die Siedlung im Hinblick auf die gute Funktionsfähigkeit der Häuser, die Orientierung der Räume und die noch kurz vor dem allgemeinen Verbot gebaute Flachdachform, insbesondere in Gerresheim, etwas Besonderes dar.

Sie repräsentiert wesentliche Charakteristika des Heimstättensiedlungsbaus und hat einen besonderen dokumentarischen Stellenwert innerhalb der Entwicklungsreihe der Siedlungen der 20er Jahre in Gerresheim.

Stadtgebiet 7, Teilgebiet 6:

Bei dem angegrenzten Gebiet handelt es sich um ein Wohngebiet, das im Wesentlichen zwischen 1927 und 1930 von dem Düsseldorfer Bauverein "Gartenstadt" errichtet wurde. Die Siedlung zeigt an zwei Bauphasen (1927/1929 und ab 1930) auf, dass wesentliche Gestaltungsprinzipien der 20er Jahre den Maximen der 30er Jahre - Einsparung und Reduzierung - zum Opfer fallen müssen. Die formale Reduzierung erstreckt sich insbesondere auf die städtebauliche Durchbildung des Straßenraumes und die architektonische differenzierte Behandlung der Gebäudefronten.

Der Baublock zwischen der Quadenhofstraße und der Lüdenscheider Straße (1927 - 1929) entstand in formaler Anlehnung an die Ideen der Gartenstadtbewegung. Die zweigeschossigen Reihenhäuser folgen der gebogenen Straßenführung der Hagener Straße. Die Fassaden kennzeichnet ein trotz kleinteiliger Gestaltung ausgewogenes Verhältnis von Putz und Fensterflächen zu Ziegelsteinflächen und Ziegelsteinrahmungen. Eine besondere Ausformung und Betonung erfahren die Haueeingänge, die plastische Stufenrahmungen aus Ziegelsteinen erhalten. Rund gemauerte Ziegelsteingeländer verbinden die einheitlich gestalteten und mit kubisch geschnittenen Hecken versehenen Vorgärten baulich mit den Gebäuden.

Die zweigeschossige Reihenhauszeile aus Putzbauten mit Ziegelsteingliederung ist achsensymmetrisch aufgebaut. Die Zeilenmitte wird durch zweigeschossige, das Zeilenende durch dreigeschossige Ziegelsteingebäude monumentalisierend betont.

Die Reihenhauszeilen an der Hagener Straße im östlichen Abschnitt aus den 30er Jahren enthalten zwei- und dreigeschossige Mietwohnungsbauten aus Ziegelsteinmauerwerk. Auffallend ist die jetzt sparsamere Verwendung von Gliederungsmitteln und das Fehlen eines eindeutig erkennbaren städtebaulichen Konzeptes (z. B. Achsensymmetrie, Mitten- und Endbetonung einer Hauszeile).

Das Teilgebiet 6 ist gekennzeichnet durch Wohnbereiche, die unverfälscht und beispielhaft städtebauliche und architektonische Merkmale aus der Zeit ihrer Errichtung aufzeigen. Die Vorgärten und die hinter den Häusern liegenden Nutzgärten sowie der unmittelbar angrenzende bewaldete Südhang der Gerresheimer Höhen vermitteln den Charakter einer in grün eingebetteten Siedlung und damit ihren besonderen Wohnwert. Maßstab und Erscheinungsbild der baulichen Anlagen wirken prägend auf das Ortsbild und sind beispielgebend für den Stadtteil.

Stadtbezirk 9, Teilgebiet 1:

Das Teilgebiet 1 umfasst das als "Grüne Siedlung" bezeichnete Wohngebiet nordöstlich der Nixenstraße.

Die Siedlung wurde überwiegend in den Jahren 1920 - 1930 gebaut und befindet sich in einem guten Zustand. Die geschlossene Siedlungsstruktur ist geprägt durch die wohlabgewogene Zuordnung von teils 1-, meist aber 2- bis 2 1/2 -geschossigen Miet und Einfamilienhäusern, letztere in Form von Reihen- und Doppelhäusern.
Die architektonische Durchbildung der Baukörper und Lochfassaden erfolgte in kleinmaßstäblicher Gliederung, dominierende Dachformen sind Mansarddächer in Kombination mit Sattel- und Walmdächern.

Aufgrund der in sich geschlossenen und einheitlichen Baustruktur weist die Siedlung in ihrer Gesamtheit eine ortsbildprägende Wirkung auf, die auch weiterhin erhalten werden soll.

Stadtbezirk 9, Teilgebiet 2:

Das Teilgebiet 2 umfasst die alte Ortslage von Himmelgeist entlang der Nikolausstraße.

Es handelt sich hier um ein Straßendorf, das gegen Ende des 18. Jahrhunderts im Bereich zwischen den beiden Hofanlagen (Nikolausstraße 87 und Kölner Weg 15 - Fronhof -; 13. Jahrhundert) und der Kirche (12. Jahrhundert) sowie dem Schloss Mickeln (13. Jahrhundert) entstand.
Der Bereich ist geprägt durch die typisch kleinbäuerliche Struktur der Gemüseanbaugebiete am Niederrhein mit schmalen und übertiefen Parzellen und einer giebel- sowie traufenständigen Bebauung aus 1- und 2-geschossigen Wohnhäusern mit zum Teil angelagerten Hofgebäuden.

Die Bebauung ist überwiegend mit Satteldächern versehen und weist kleinmaßstäbliche, geputzte Lochfassaden auf.

Ziel der Erhaltungssatzung in diesem Bereich ist die Erhaltung der für Dorflage aus dieser Zeit typischen Kleinmaßstäblichkeit. Diese Kleinmaßstäblichkeit der Baukörper selbst wie auch ihrer Stellung zum Straßenraum mit vielfachen Vor- und Rücksprüngen beinhaltet für den Stadtteil Himmelgeist eine ortsbildprägende Wirkung, die auch weiterhin erhalten werden soll.

Stadtbezirk 9, Teilbezirk 3:

Das Teilgebiet 3 untergliedert sich in die zwei unterschiedlich strukturierten Bereiche

a) Benrodestraße und Seitenstraßen und

b) Meliesallee.

Zu a)
Die Benrodestraße und die Querstraßen Kappeler Straße, Benrather Rathausstraße, Sophienstraße und Schloßparkstraße sind geprägt durch eine Bebauung aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts (1900-1920) mit den zu dieser Zeit auftretenden unterschiedlichen Stilrichtungen. Die Bebauung erfolgte geschlossen in relativ kurzer Zeit und stellt ein in sich typisches Beispiel für das rapide Wachstum des Ortsteils Benrath um die Jahrhundertwende dar. Der Bereich entfaltet in seiner Geschlossenheit eine ortsbildprägende Wirkung für den Kern von Benrath.

Zu b)
Die Meliesallee ist in ihrem gesamten Verlauf geprägt durch teils freistehende, teils als Doppelhaus errichtete Villenbauten unterschiedlicher Stilrichtungen (zum Teil Beginn des 20. Jahrhunderts) und verkörpert die Zuordnung des wohlhabenden Bürgertums zum Schloss Benrath. Aus der Bauweise und ihrer Zuordnung zum Schloss und den angrenzenden Parkanlagen ergibt sich eine wichtige ortsbildprägende Wirkung für den gesamten Schlossbereich.