Begründung zur Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39h Bundesbaugesetz für ein Gebiet zwischen der Eisenstraße, der Bogenstraße, der Höhenstraße, der Kruppstraße und den Bundesbahnanlagen in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Redaktioneller Stand: Februar 2012

Begründung zu den Satzungen der Stadt Düsseldorf zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß § 39 h Absatz 3 Nr. 1 und 2 BBauGB für Teilbereiche des Stadtteils Oberbilk.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst drei Teilgebiete des Stadtteils Oberbilk (Gebiet zwischen Bahnbogen und Kölner Straße)

Geschichtliche Entwicklung des Stadtteils

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war der Stadtteil Oberbilk nur wenig bebaut. Die Flächen wurden im Wesentlichen landwirtschaftlich genutzt.

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts setzte im Zuge der Industrialisierung eine intensive Ansiedlung von Betrieben ein.

Schon 1860 war eine beträchtliche Stahlindustrie im Stadtteil vorhanden. Die bislang ansässigen Bauernhöfe wurden mehr und mehr verdrängt. Begünstigt wurde die Industrieansiedlung durch die Nähe zu den Eisenbahnlinien (Köln-Mindener und Bergisch-Märkische Eisenbahnen) und dem billigen Grund und Boden, der wenig fruchtbar war.

Die weitere Besiedlung erfolgte ohne besonderen Plan, die Bebauung orientierte sich an dem vorhandenen Wegenetz.

Von städtebaulicher Bedeutung war der 1885 aufgestellte Gesamtbebauungsplan für Düsseldorf" von Conrath, Meyer und Stübben. Dieser Plan sah unter anderem die Verlegung der Bahnanlage und Bahnhöfe sowie den Bau einiger Ringstraßen vor. Die Ringstraßen wurden nur zum Teil realisiert; einen Teilabschnitt dieser Ringstraßen bildet die Kruppstraße.

Das heutige Oberbilker Straßennetz war in diesem Bebauungsplan bereits projektiert.

Zusammen mit dem historischen Stadtgrundriss dokumentieren die erhaltenswerten Gebäude die städtebauliche und geschichtliche Entwicklung
und sind geprägt für die Gestalt des Stadtteils Oberbilk.

Die noch vorhandene historisch wertvolle Bausubstanz sollte deshalb erhalten bleiben. Bei weiterem Substanzverlust verlieren die individuellen Gebäude und Ensembles ihre stadtbildprägende Wirkung.

Einige Einzelgebäude und Gebäudegruppen sollen auf Vorschlag der Unteren Denkmalbehörde in die Denkmalliste eingetragen werden.

Im Hinblick auf die Umstrukturierung und die geplanten umfangreichen Neubaumaßnahmen im nördlichen Bereich des Stadtteils (Sanierungsgebiet Hbf. - Ost / Eisenstraße) und den Ausbau des Südparks gewinnen die Erhaltungssatzungen besondere Bedeutung.