Begründung zur Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten für die Grunddstücke. Staufenplatz 7, Ludenberger Str. 1-37, Pöhlenweg 1-5

Redaktioneller Stand: Februar 2012

Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst das geschlossene Gebäudeensemble Ludenberger Straße 1 bis 37 und Pöhlenweg 1 bis 5 (jeweils nur ungerade Hausnummern).

Bei den Gebäuden handelt es sich um Miethäuser mit zum Teil mehrgeschossigen hinteren Anbauten und überwiegend gewerblich genutzten hinteren Grundstücksflächen.
Das Ensemble entstand im Wesentlichen zwischen 1874 und 1906 in der Fortsetzung der Grafenberger Chaussee und etwa zeitgleich mit der "Wokerschen Villenkolonie" (vgl. Erhaltungsgebiet Stadtbezirk 7 Nr. 1). Als Folge der zunehmenden Bedeutung des Grafenberger Stadtwaldes als Ausflugsziel für die anwachsende Düsseldorfer Bevölkerung wurde in der Jahrhundertwende in dessen unmittelbarer Nähe eine Anzahl von Wirtshäusern errichtet. So wurde 1897 am Fuße des Grafenberger Waldes und am Beginn der Ludenberger Straße das "Jägerhaus" durch den Architekten P. P. Fuchs errichtet. Das Gebäude bildet noch heute durch den turmartigen Aufbau und die eigenwillige, rheinischer Burgenarchitektur nachempfundene Ausformung und Dimensionierung bestimmter Gebäudeteile ein den Staufenplatz prägendes und stadtgestalterisch bedeutsame Merkzeichen am Beginn der Ludenberger Straße. Das Gebäude ist ein Denkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz.

Nach 1897 wurden die Lücken zwischen dem "Jägerhaus" und den 1974/75 im spätklassizistischen Baustil (Historismus) errichteten Gebäuden geschlossen. Bis 1900 wurde die Fassadengestaltung noch durch spätklassizistische Dekorationselemente und den Fassadenaufbau mit strenger vertikaler Achsenund horizontaler Geschoßgliederung bestimmt. Diese Gebäude unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Gebäudehöhen und die Parzellenbreiten.

lle Gebäude, die nach 1900 errichtet wurden - etwas weniger als die Hälfte der Wohnhäuser im Satzungsgebiet - , zeigen an den Gebäudeansichten die gestalterischen Merkmale des Jugendstils. Sie weisen eine vielfältige Fassadengliederung insbesondere durch Giebel, Erker und unterschiedliche Fenstergrößen und Fensterformen auf. Stuckelemente und Zierat unterstreichen den individuellen Charakter der Wohngebäude dieser Zeit.

Insgesamt wurde in diesem Abschnitt der Ludenberger Straße ein städtebauliches Ensemble errichtet, das durch seine harmonische Gesamtwirkung und das unverfälschte Erscheinungsbild beispielhaft das Ortsbild prägt und Bestandteil der Bau- und Siedlungsgeschichte des Stadtteils Grafenberg darstellt.