Richtlinien zur Benutzung des Burgplatzes der Landeshauptstadt Düsseldorf

vom 11. Februar 1998

Redaktioneller Stand: April 1999
  1. Als Veranstaltungsort an zentraler Stelle der Stadt sind auf dem Burgplatz Veranstaltungen möglich,
    - deren Resonanz weit über Düsseldorf hinausgeht,
    - die gesamtstädtischen Anspruch erheben,
    - die allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und
    - deren Anlaß für die Stadt von herausragender Bedeutung ist.
    Hierzu zählen bereits bestehende Aktivitäten wie z. B. die Jazz Rally, der Altstadt-Herbst und das Open-Air-Kino, aber auch neue - Veranstaltungen.

    Zwischen den einzelnen Nutzungen des Burgplatzes sollte ein zeitlicher Abstand von 3 Wochen liegen.

  2. Anträge für Veranstaltungen auf dem Burgplatz werden verwaltungsintern abgestimmt (Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Werbeamt, Feuerwehr und weitere Dienststellen).

    Vor Erteilung der jeweiligen Genehmigung werden geplante Veranstaltungen nach Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung dem Ordnungs- und Verkehrsausschuß zur Entscheidung vorgelegt. Dies erfolgt grundsätzlich in Form einer Auflistung jeweils am Ende des Vorjahres.
  3. Auflagen und Bedingungen für eine Veranstaltung werden in die Sondernutzungserlaubnis aufgenommen. Hier sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über den Immissionsschutz zu beachten. Genehmigungen werden die Auflage erhalten, daß - wenn die festgesetzten Schallpegelwerte wiederholt überschritten werden - dies mit einer finanziellen Sanktion geahndet werden kann.

    Der Veranstalter hat technische Vorkehrungen zu treffen, daß die im Einzelfall festgesetzten Lärmwerte nicht übertroffen werden (z. B. Schallpegelbegrenzer). Bei jeder Veranstaltung werden begleitende Kontrollmessungen seitens der Verwaltung durchgeführt.

  4. Anlieger des Burgplatzes und des Stiftsplatzes sind von den Veranstaltern rechtzeitig vor Aufbaubeginn schriftlich oder in anderer geeigneter Form über die geplante Veranstaltung zu informieren.
  5. Es müssen Toilettenwagen in ausreichender Zahl vorhanden sein.
  6. Getränke- bzw. Imbißstände müssen einen deutlichen Abstand zu den vorhandenen Gaststättenterrassen einhalten. Es ist Mehrweggeschirr zu verwenden.
  7. Auf- und Abbauzeiten werden festgelegt (z. B. keine entsprechenden Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen) und die dabei verwendeten Maschinen und Geräte müssen jeweils dem Stand der Technik entsprechen (Schalldämmung etc.).
  8. Lieferzeiten für Stände werden vorgegeben; ebenso für Abtransport von Leergut/Abfall o. ä..