Wurden Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Geburt zusätzlich beim Standesamt Düsseldorf beurkunden lassen.
Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Sie können oft auch alles mit der Geburtsurkunde aus dem Ausland erledigen.
Vorteile
Der Eintrag in das deutsche Register kann jedoch von Vorteil sein. Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde erhalten. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit später.
Im Rahmen der Nachbeurkundung werden sowohl die Abstammung als auch die Namensführung der zu beurkundenden Person geklärt.