Deutsche Staatsangehörigkeit für in Düsseldorf geborene Kinder ausländischer Eltern
Seit dem 01.01.2000 können Kinder ausländischer Eltern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit der Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Der Standesbeamte, der die Geburt Ihres Kindes beurkundet, prüft dies in Zusammenarbeit mit Ihrer Ausländerbehörde. Es bedarf nicht Ihres Antrages. Hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, werden Sie vom Geburtsstandesamt schriftlich verständigt.