Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden? - Die häufigsten Fragen

Wo bekomme ich eine Geburtsurkunde für mein Kind?

Die Geburt eines Kindes wird immer beim Standesamt am Geburtsort des Kindes beurkundet.

Was muss ich für eine Geburtsurkunde tun?

Wurde Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren, informiert uns dieses automatisch.

Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, welche Sie schnellstmöglich an uns übersenden müssen.

Einige Krankenhäuser bieten den Service an, dass Eltern die für das Standesamt erforderlichen Unterlagen dort einreichen können. Das erspart Ihnen die Übersendung und beschleunigt den Ablauf.

Falls Ihre Geburtsklinik Sie dabei nicht unterstützt oder Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie die Unterlagen mit der Post zusenden oder in den Briefkasten des Standesamtes werfen. Bitte reichen Sie Ihre Urkunden im Original und Pässe und Ausweise in Kopie ein.
 

Wie müssen die Unterlagen eingereicht werden?

 

Wir benötigen alle erforderlichen Unterlagen im Original, mit Ausnahme der Ausweise und Pässe, diese bitte nur in Kopie.
Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Einige Krankenhäuser bieten den Service an, dass Eltern die für das Standesamt erforderlichen Unterlagen dort einreichen können. Das erspart Ihnen die Übersendung und beschleunigt den Ablauf.

Falls Ihre Geburtsklinik Sie dabei nicht unterstützt oder Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie die Unterlagen mit der Post zusenden oder in den Briefkasten des Standesamtes in der Toreinfahrt rechts neben dem Haupteingang werfen.

Sollten weitere Unterlagen oder ein persönlicher Besuch von Ihnen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen.

Selbstverständlich erhalten Sie alle eingereichten Unterlagen nach der Bearbeitung zurück.

 

Wie kommt der Vater in die Urkunde?

Ist die Mutter verheiratet, wird der Ehemann automatisch als Vater eingetragen.

Ist die Mutter nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen, um in die Urkunde eingetragen werden zu können. Die Mutter muss zustimmen.

Das geht nur beim Jugendamt, Standesamt oder vor einem Notar. Sie können es vor oder nach der Geburt erledigen.
Beim Jugendamt oder vor einem Notar können Sie auch gleichzeitig die gemeinsame Sorge bestimmen. Beim Standesamt ist dies nicht möglich.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir derzeit aus organisatorischen Gründen Vaterschaftsanerkennungen nur im Zusammenhang mit der Beurkundung für in Düsseldorf geborene Kinder vornehmen können.

 

Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung
 

 

Erforderliche Unterlagen für die Vaterschaftsanerkennung

 

In besonderen Einzelfällen beraten wir Sie gerne.

Welche Urkunden werden zugeschickt?

Zunächst erhalten Sie automatisch gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe mit der Post.
Anschließend können Sie Stammbucheinlagen oder andere gebührenpflichtige Urkunden bequem online über unser Serviceportal beantragen.

Folgende Urkunden können beantragt werden:

  • DIN A 5 Urkunden für ein Stammbuch
  • Urkunden in der Standardgröße DIN A 4
  • mehrsprachige Urkunden für das Ausland oder Konsulat
  • Registerausdrucke, die für besondere Zwecke von Behörden angefordert werden

Wann sind die Urkunden fertig?

Das Standesamt kann erst tätig werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Sobald alle Unterlagen vorliegen, erstellen wir die Urkunden und senden diese mit der Post zu.

Was ist mit dem Einwohnermeldeamt und der Steuer-ID?

Wir melden Ihr Kind automatisch beim Einwohnermeldeamt an. Sie müssen nichts weiter veranlassen.

Die Steuer-Identifikationsnummer erhalten Sie automatisch vom BZSt (Bundeszentralamt für Steuern).

Wann wird ein Kind deutsch?

Sofern ein Elternteil am Tag der Geburt deutscher Staatsbürger ist, erhält das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber erhalten Sie keinen besonderen Nachweis vom Standesamt.

Sind die Eltern ausländische Staatsbürger, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn ein Elternteil

  • seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat

und

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt

Das Standesamt stellt in den entsprechenden Fällen automatisch nach Beurkundung der Geburt eine Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde, Sie müssen keinen Antrag stellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Prüfung mehrere Wochen dauern kann.

Sofern Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, werden Sie hierüber schriftlich informiert.

Bitte melden Sie die Geburt Ihres Kindes in jedem Fall auch bei Ihrem Heimatkonsulat, damit es dort ein Ausweisdokument erhalten kann.

Welche Unterlagen sind notwendig?

die Eltern miteinander verheiratet sind

Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.

 

In der Regel benötigen wir diese Dokumente:

  • Ausweis- oder Passkopien beider Elternteile (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Eheurkunde
  • Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Erklärung zum Namen eines Kindes

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

die Mutter ledig ist

Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.

 

In der Regel benötigen wir diese Dokumente:

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Sofern der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:
 

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

die Mutter geschieden ist

Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.

 

In der Regel benötigen wir diese Dokumente:

  • Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Eheurkunde
  • Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
  • Nachweis über die Scheidung
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • eventuell Nachweis über eine Namensänderung der Mutter
  • Erklärung zum Namen eines Kindes

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Sofern der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:
 

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

die Mutter verwitwet ist

Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.

 

In der Regel benötigen wir diese Dokumente:

  • Ausweis- oder Passkopie
  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehemannes
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • vollständig ausgefüllte Anlage zur Geburtsanzeige

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Sofern ein Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:
 

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

die Mutter noch verheiratet ist

Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.

 

In der Regel benötigen wir diese Dokumente:

  • Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Eheurkunde
  • Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
  • Geburtsurkunden beider Eheleute
  • Erklärung zum Namen eines Kindes

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Solange die Mutter noch nicht rechtskräftig geschieden ist, ist der Ehemann der rechtliche Vater des Kindes.
 

Sofern der tatsächliche Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, benötigen wir zusätzlich:
 

  • Ausweis- oder Passkopie (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
  • Geburtsurkunde des tatsächlichen Vaters
  • Nachweis über die beantragte Scheidung bei Gericht
  • Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
    (mit persönlicher Zustimmung des Ehemannes der Mutter)

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Der tatsächliche Vater kann erst in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist.

Vaterschaftsanerkennung (vor Geburt)

Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.

 

Für die Vaterschaftsanerkennung benötigen wir in der Regel neben den bereits genannten Dokumenten für die Mutter vom Vater zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Mutterpass

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Sofern Sie die Anerkennung der Vaterschaft und die gemeinsame Sorge gleichzeitig erklären wollen, ist dies nur beim Jugendamt oder Notar möglich.

Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung (bevor Urkunden ausgestellt wurden)

Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.

 

Für die Vaterschaftsanerkennung benötigen wir in der Regel neben den bereits genannten Dokumenten für die Mutter vom Vater zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Geburtsurkunde des Vaters

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Sofern Sie die Anerkennung der Vaterschaft und die gemeinsame Sorge gleichzeitig erklären wollen, ist dies nur beim Jugendamt oder Notar möglich.

Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung (nachdem Urkunden ausgestellt wurden)

Sie können sich eine für Sie individuelle Liste der erforderlichen Unterlagen erstellen.

 

Für die Vaterschaftsanerkennung benötigen wir in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde des Vaters

Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

Terminvereinbarung zur Vaterschaftsanerkennung
 

Wie kann mein Kind heißen?

Vorname(n)

Die sorgeberechtigten Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil bestimmen den oder die Vorname(n) des Kindes.

Soweit Sie Ihrem Kind mehrere Vornamen beilegen, setzen Sie bitte nur dann einen Bindestrich zwischen höchstens zwei Vornamen, wenn diese zu einem Vornamen verbunden werden sollen.
Nach der Beurkundung durch das Standesamt sind grundsätzlich keine Änderungen oder Ergänzungen mehr möglich.

Familienname nach deutschem Recht

Den Namen bestimmen Sie nach Geburt auf der Erklärung zur Namensführung. Diese erhalten Sie im Krankenhaus.
 

Die Eltern sind verheiratet und führen einen gemeinsamen Familiennamen:

Das Kind erhält diesen Familiennamen.


Die Eltern sind verheiratet führen aber keinen gemeinsamen Familiennamen:

Beim ersten Kind müssen die Eltern entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen soll. Diese Entscheidung gilt dann für alle weiteren gemeinsamen Kinder.


Die Mutter ist ledig:

Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes führt.


Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet und eine Vaterschaftsanerkennung liegt vor:

Das Kind erhält den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. Soll das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten, benötigen Sie einen Termin zur Namenserklärung.


Die Eltern sind nicht verheiratet, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung vor der Geburt liegen vor:

Beim ersten gemeinsamen Kind müssen die Eltern entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder den des Vaters bekommen soll. Diese Entscheidung gilt auch für alle nachfolgenden gemeinsamen Kinder, für die die Eltern auch die gemeinsame Sorge erklärt haben.
 

Die Eltern sind nicht verheiratet, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung nach der Geburt liegen vor:

Das Kind erhält zunächst den Familiennamen, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes führt. Soll das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten, benötigen Sie einen Termin zur Namenserklärung.
Bitte beachten Sie, dass die Namensänderung nur innerhalb von drei Monaten ab der Erklärung der Sorge möglich ist.
 

Terminvereinbarung zur Namenserklärung

Familienname nach ausländischem Recht

Bei der Namensgebung nach ausländischem Recht sind Abweichungen möglich. Wir beraten Sie bei Bedarf diesbezüglich gern.