Wer zeigt die Geburt an?
Zur Anzeige der Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- der Vater des Kindes, wenn er ebenfalls die elterliche Sorge hat
- die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
- der Arzt, der dabei zugegen war,
- jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterricht ist,
- die Mutter, sobald sie zu der Anzeige imstande ist.
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie.
Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, die Sie mit den nachfolgenden Unterlagen dem Standesamt vorlegen müssen.