Seit 01.07.1998 ist der Begriff des "Aufgebotes" weggefallen. An seine Stelle ist die "Anmeldung der Eheschließung" getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Aufgebot wird die Anmeldung der Eheschließung nicht mehr für eine Woche öffentlich ausgehangen.
Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so besteht weiterhin, mit der Anmeldung der Eheschließung, die Pflicht der Standesbeamtin/ des Standesbeamten, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Für die Anmeldung der Eheschließung sind somit einige
wichtige Unterlagen erforderlich.
Nachfolgend möchten wir aber zunächst versuchen, Ihnen die uns am häufigsten gestellten Fragen, im Zusammenhang mit der Anmeldung der Eheschließung, zu beantworten: