Heiraten im Ausland

Heiraten im Ausland

Sie möchten im Ausland heiraten?

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Eheschließungsland geltenden Gesetzen geschlossen wurde. Außerdem müssen Sie beide ehefähig sein, also nach ihrem Heimatrecht heiraten dürfen. Es gelten daher also grundsätzlich die selben Voraussetzungen, wie bei einer Eheschließung in Deutschland.

Sollten einer von Ihnen (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, erkundigen Sie sich bitte zusätzlich bei Ihrer Auslandsvertretung, worauf Sie achten müssen.

Wir beraten Sie gerne.

Vor der Eheschließung, wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen und nach der Eheschließung, wenn Sie eine Namensänderung oder eine deutsche Heiratsurkunde wünschen.

Um Ihnen die Planung zu erleichtern, haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen für eine Eheschließung im Ausland zusammengestellt.

Kontakt bei Fragen zum Ehefähigkeitszeugnis

Kontakt bei Fragen zur deutschen Heiratsurkunde oder Namensänderung

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