Ehefähigkeitszeugnis
Will ein Deutscher im Ausland heiraten, so bedarf er dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit des deutschen und des anderen Partners. Bitte beachten Sie, dass hierfür die Vorlage von Urkunden beider Partner notwendig ist.
Gültigkeit der im Ausland geschlossenen Ehe
Deutsche Staatsangehörige können überall auf der Welt heiraten. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist grundsätzlich in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde.
Namensführung
Eine bei Eheschließung im Ausland erklärte Namensführung ist meistens auch in Deutschland gültig.Sie können auch nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland eine Namenserklärung beim Standesamt abgeben.
Wie wird die im Ausland geschlossene Ehe urkundlich nachgewiesen?
Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich.
Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen.