Namensänderungen durch Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft (LP)
Ehename, LP-Name
Ehegatten/ Lebenspartner können einen gemeinsamen Ehe-/ Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Zum Ehe-/ Lebenspartnerschaftsnamen kann der Geburtsname eines der Ehegatten/ Lebenspartner oder der zur Zeit der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft geführte Name erklärt werden.
Wird kein Ehe-/ Lebenspartnerschaftsname bestimmt, so führen die Ehegatten/ Lebenspartner den zur Zeit der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Namen weiter.
Die Bestimmung des Ehe-/ Lebenspartnerschaftsnamens ist während des Bestehens der Ehe/ Lebenspartnerschaft unwiderruflich.
Doppelname
Der Ehegatte/ Lebenspartner, dessen Name nicht Ehe-/ Lebenspartnerschaftsname wird, kann durch Erklärung dem Ehe-/ Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschafts geführten Namen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehe-/ Lebenspartnerschaftsname nicht bereits aus mehreren Namen besteht.
Besteht der Name des Ehegatten/ Lebenspartners aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden.
Widerruf
Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens zum Ehe-/ Lebenspartnerschaftsnamen kann widerrufen werden.
Eine erneute Erklärung ist nicht zulässig.
Wiederannahme
Wird eine Ehe/ Lebenspartnerschaft durch Tod oder Scheidung/ Aufhebung aufgelöst, so behält der geschiedene oder verwitwete Ehegatte/ Lebenspartner den Ehe-/ Lebenspartnerschaftsnamen.
Durch Erklärung kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft geführte Name wieder angenommen werden. Die Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehe-/ Lebenspartnerschaftsnamen (siehe auch "Doppelname") ist auch nach Auflösung möglich.