Wichtiger Hinweis:

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Für Vorsprachen im Standesamt ist immer ein Termin erforderlich!

Anerkennung ausländischer Scheidungen für den deutschen Rechtsbereich

Anerkennung ausländischer Scheidungen für den deutschen Rechtsbereich

Wird eine Ehe im Ausland geschieden oder in anderer Weise nach dort geltendem Recht aufgelöst, so bedarf es in den meisten Fällen einer Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich.

Zuständig hierfür sind die jeweiligen Landesjustizverwaltungen der Bundesländer, in denen ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Nordrhein-Westfalen ist das Oberlandesgericht Düsseldorf allein zuständig (weitere Informationen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten).

Standort

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Standesamt Düsseldorf

Inselstraße 17

40479 Düsseldorf

 

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