Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

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Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch zu einer Ehe. Im Gesetz heißt es: „Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.“ Dies muss auf dem Standesamt geschehen.

Die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft kann seit dem 01.10.2017 (ab Inkrafttreten des Gesetzes) beim Standesamt durchgeführt werden.

Wichtig dabei ist, dass für die Rechte und Pflichten der Partner nach der Umwandlung der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend ist.

Wer seine eingetragene Lebenspartnerschaft jedoch nicht umwandeln will, muss nichts tun. Sie bleibt dann weiterhin bestehen !

Einige weitere Informationen, die bei der Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe von Belang sind, haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet:

Erforderliche Unterlagen....wenn Lebenspartnerschaft in Deutschland begründet wurde

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine aktuelle (neu ausgestellte) beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (keine Lebenspartnerschaftsurkunde), erhältlich beim Standesamt, wo die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
  • ersatzweise eine aktuelle (neu ausgestellte) Lebenspartnerschaftsurkunde, erhältlich beim Standesamt, wo die Lebenspartnerschaft begründet wurde, sowie zusätzlich je eine aktuelle (neu ausgestellte) beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
    (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt
  • eine aktuelle (vor nicht mehr als 14 Tagen ausgestellte) Erweiterte Meldebescheinigung (früher: Aufenthaltsbescheinigung) des Meldeamtes (keine einfache Meldebescheinigung) mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit, der Religionszugehörigkeit und des Wohnsitzes.
    Die Anmeldung allein ist nicht ausreichend.
    Befindet sich der Hauptwohnsitz in Düsseldorf, ist die Erweiterte Meldebescheinigung beim Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung erhältlich.
  • bei Bedarf: eine schriftliche Vollmacht von demjenigen Partner, der verhindert ist, mit zum Standesamt zu kommen. Diese ist zu Hause auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben dem anderen Partner mit Ihren Unterlagen (inkl. Personalausweis oder Reisepass) zur Anmeldung mitzugeben.

Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

 

Erforderliche Unterlagen....wenn Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde

Wenn Ihre Lebenspartnerschaft

  • nicht im Bundesgebiet begründet wurde,

so sollten Sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Hierfür können Sie gerne ohne Termin in unseren freien Sprechzeiten  vorbeikommen. Die Vorlage eines gültigen Nationalausweises ist bei Vorsprache notwendig.

Von telefonischen und Mail-Anfragen bitten wir abzusehen.

Je nach persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle geforderten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.

Unterlagen in fremder Sprache sind ausnahmslos mit Übersetzungen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen.
Ermächtigte Übersetzer finden Sie unter www.dolmetscher-uebersetzer.nrw.de oder telefonisch unter 0211 49 71 555 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Der Standesbeamte muss - bei Auslandsbezug - das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen analog anzuwendenden Ehevoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Voraussetzungen eingegangen werden.

Verfahren

Die bis zum 30.09.2017 in Deutschland begründeten, bestandskräftigen Lebenspartnerschaften, sowie die bis dahin im deutschen Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundeten Lebenspartnerschaften, können auf Antrag (d.h. durch persönliche Anmeldung) in eine Ehe umgewandelt werden. Hierzu sind die vorgenannten Voraussetzungen zu erfüllen sowie die Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes notwendig.

Die Durchführung der Umwandlung kann seit dem 01.10.2017 erfolgen; der Antrag auf Umwandlung kann jederzeit gestellt werden.

Gebühren

Die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung ist grundsätzlich gebührenfrei.
 
Im Übrigen gilt, dass z.B. bei Ausstellungen von Personenstandsurkunden, bei Vornahme der Amtshandlung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes oder durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt Gebühren in der Höhe erhoben werden, wie schon bis dato bei Eheschließungen und Lebenspartnerschaftsbegründungen in diesen Fällen üblich.