Berichtigung deutscher Personenstandseinträge

Gesetzestexte
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Berichtigung deutscher Personenstandseinträge

Einen Eintrag im Personenstandsbuch zu berichtigen heißt, dass der Eintrag von Anfang an fehlerhaft war und so bei objektiver Betrachtung nie hätte entstehen dürfen.

Eine Fortschreibung dagegen bedeutet, dass spätere Ereignisse den ursprünglich richtigen Sachverhalt verändert haben (z. B. Feststellung der Vaterschaft, Namensänderung des Kindes usw.).

Teilweise können Berichtigungen durch das Standesamt selber vorgenommen werden. Andere Berichtigungen können nur nach Vorlage einer rechtswirksamen gerichtlichen Anordnung erfolgen.

Voraussetzungen

  • Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Eintrags
  • Hinreichende Beweise der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig und kann mehrere Monate dauern.
Das Standesamt meldet sich unaufgefordert bei den Antragstellern.
Von Rückfragen bitten wir abzusehen.

Antrag

Die Beantragung einer Berichtigung kann nur schriftlich erfolgen. Weitere Angaben können Sie dem Antragsformular entnehmen.