Sozialräumliche Gliederung

Sozialräumliche Gliederung

Die Sozialräumliche Gliederung der Stadt Düsseldorf ist ein räumliches Bezugssystem, das sowohl unterschiedlichen Planungszwecken dient, als auch zunehmend für analytische Aufgaben verwendet wird.

Entwickelt wurde die sozialräumliche Gliederung bereits 1997 vom Jugendamt Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und Wahlen. Zunächst wurde die Gliederung nur für Zwecke der Jugendhilfeplanung angewendet. Bis heute haben sich die Einsatzbereiche dieses Instrumentes innerhalb der Verwaltung stark ausgeweitet.

Der besondere Mehrwert der sozialräumlichen Gliederung liegt darin, dass sie, unabhängig von administrativen Raumeinheiten wie z.B. den Stadtteilen und Stadtbezirken, soziodemografisch und siedlungsstrukturell ähnliche Gebiete von einander abgrenzt und als Planungs- und Analyseräume definiert.

Kriterien zur Abgrenzung sind Informationen über die sozioökonomische Situation, über die Wohnsituation, über Bebauungsstrukturen sowie über die Entstehungsgeschichte von Siedlungen. Für die so bestimmten 179 Sozialräume ist ein umfassender Datenbestand angelegt worden, der nach und nach erweitert wird.

Veränderungen in der Bebauungs- und Bevölkerungsstruktur machen es notwendig, dass die sozialräumliche Gliederung regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben wird. Nach den ersten drei Fortschreibungen in den Jahren 2001, 2005 und 2011 liegt nun eine vierte Aktualisierung vor.

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