Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die am Wahltag
- Deutsche oder EU-Bürger sind,
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens dem 29. August 2025 ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb Düsseldorfs haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten automatisch in der Zeit vom 4. bis spätestens 24. August 2025 zugestellt. Sind Sie wahlberechtigt und haben keine Wahlbenachrichtigung im obigen Zeitraum erhalten, melden Sie sich bitte umgehend - gerne telefonisch (Hotline: 0211 8993368) - beim Amt für Statistik und Wahlen.
In der Wahlbenachrichtigung finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können. Eine Stimmabgabe ist am Wahlsonntag nicht im Amt für Statistik und Wahlen möglich!
Zuzug/Umzug/Fortzug
Bitte beachten Sie auch die Regelungen hinsichtlich Zuzug/Umzug/Fortzug. Informationen zur Ausübung des Wahlrechts bei einem Zuzug/Umzug/Fortzug können Sie hier demnächst als PDF-Datei herunterladen und einsehen.
Personen ohne festen Wohnsitz
Wahlberechtigte, die weder in Düsseldorf noch außerhalb für eine Wohnung gemeldet sind, sich aber am 3. August 2025 gewöhnlich in Düsseldorf aufhalten/aufgehalten haben, können sich in der Zeit vom 4. bis zum 24. August 2025 auf Antrag in das Düsseldorfer Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Der Antrag auf Eintragung ist beim zuständigen Amt für Statistik und Wahlen schriftlich oder persönlich zu den Öffnungszeiten zu stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift der/des Wahlberechtigten (beispielsweise die Anschrift der Unterkunft, in der sich diejenige/derjenige gewöhnlich aufhält) enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Entsprechende Formulare stehen zu gegebener Zeit im Amt für Statistik und Wahlen sowie in den bekannten Unterkünften für Personen ohne festen Wohnsitz bereit.
Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis
Sind Sie wahlberechtigt und irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden, so können Sie in der Zeit vom 25. bis 29. August 2025 Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Statistik und Wahlen einen auf Eintragung gerichteten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erheben. Die erforderlichen Beweismittel sind im Zweifel beizubringen.
Briefwahl
Wer am 14. September 2025 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Wenn Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen möchten, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden oder in einem beliebigen Wahlraum/Stimmbezirk Ihres Wahlbezirks durchzuführen, können Sie unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen voraussichtlich ab dem 4. August zur Verfügung steht.
Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel ausgefüllte Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos per E-Mail (briefwahl@duesseldorf.de), Fax oder Brief) zusenden.
Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich.
Der persönlich zu stellende Antrag muss den Familiennamen und die Vornamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Düsseldorf und das Geburtsdatum enthalten.
Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss darüber hinaus die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Amt für Statistik und Wahlen keinen Einfluss hat.
Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt!
Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden oder Sie haben ihn verloren, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 13. September 2025, 12 Uhr, nach einer entsprechenden Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Amt für Statistik und Wahlen in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Stimmabgabe nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt.
Eine Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein.
Den Wahlbrief mit den abgegebenen Stimmen für OB, Rat und BV senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift. Der Wahlbrief muss bis 16 Uhr (Achtung: nicht 18 Uhr!) am Wahlsonntag (14. September 2025) dort eingegangen sein.
Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben/entgegengenommen werden! Nutzen Sie an diesem Tag bis spätestens 16 Uhr bitte den Hausbriefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen auf der Mecumstraße 10 in Düsseldorf-Bilk.
Bis einschließlich Samstag (13. September 2025) vor der Wahl können auch die Briefkästen der Bürgerbüros oder Bezirksverwaltungsstellen der Stadt Düsseldorf genutzt werden.
Wahlbriefe für andere Gemeinden können in Düsseldorf nicht berücksichtigt werden.
Plötzliche Erkrankung und andere Ausnahmen
In Fällen plötzlicher Erkrankung und in Ausnahmefällen hinsichtlich nicht im Wählerverzeichnis eingetragener Personen (zum Beispiel wegen Einbürgerung oder der Feststellung des Wahlrechts im Einspruchsverfahren) können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 14. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden.
Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden.
In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die wahlberechtigte Person erforderlich.
Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig.
Bitte stimmen Sie sich unbedingt vor einer persönlichen Vorsprache im Amt für Statistik und Wahlen am Wahlsonntag mit uns ab (Hotline: 0211 8993368).