Oberbürgermeisterwahlen - Landeshauptstadt Düsseldorf

Stichwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters am 28. September 2025

Stichwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters am 28. September 2025

Am Sonntag, 28. September 2025, sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Stichwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters (OB) aufgerufen.

Online-Briefwahlantrag und Wahlraumfinder

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die zur Kommunalwahl am 14. September 2025 (Hauptwahl) im Düsseldorfer Wählerverzeichnis eingetragen waren.

 

Wahlerinnerungsschreiben

Alle Wahlberechtigten werden automatisch schriftlich an den Wahltag erinnert. Auf dem Wahlerinnerungsschreiben finden Sie unter anderem die Anschrift Ihres Wahlraums, in dem Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben können.
Eine Stimmabgabe ist am Wahlsonntag nicht im Amt für Statistik und Wahlen möglich!

 

Zuzug/Umzug/Fortzug

Wahlberechtigte bleiben im gleichen Stimmbezirk wahlberechtigt, wie zur Hauptwahl am 14. September 2025.
Bitte beachten Sie, dass sich im Einzelfall eine Änderung des Wahlraums ergeben kann.

 

Briefwahl

Wer am 28. September 2025 nicht persönlich in seinen Wahlraum gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Brief abzugeben.
Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

Wenn Sie nicht bereits im Zuge der Hauptwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für die OB-Stichwahl mit beantragt haben, um Ihre Wahl in den eigenen vier Wänden oder in einem beliebigen Wahlraum/Stimmbezirk in Düsseldorf durchzuführen, können Sie unser Online-Formular nutzen.

Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (formlos per E-Mail briefwahl@duesseldorf.de, per Fax oder per Brief) zusenden.
Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich.
Der persönlich zu stellende Antrag muss den Familiennamen und die Vornamen, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl des Hauptwohnsitzes in Düsseldorf und das Geburtsdatum enthalten.
Zusätzlich kann eine alternative Versandadresse angegeben werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss darüber hinaus die Berechtigung dazu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 26. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden.
Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Amt für Statistik und Wahlen keinen Einfluss hat.
Eine Zustellung bis zum nächsten Tag ist nicht sichergestellt!

Sollte Ihnen ein beantragter Wahlschein nicht zugestellt werden oder Sie haben ihn verloren, so kann Ihnen bis spätestens Samstag, 27. September 2025, 12 Uhr, nach einer entsprechenden Erklärung Ihrerseits ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Amt für Statistik und Wahlen in Verbindung. Falls bereits ein Wahlschein für Sie ausgestellt wurde, ist die Stimmabgabe nur noch mit diesem Wahlschein möglich. Im Wahlraum sind Sie ohne diesen Wahlschein nicht mehr wahlberechtigt.
Eine (alte) Wahlbenachrichtigung oder ein Wahlerinnerungsschreiben sind kein Wahlschein.

Den Wahlbrief senden Sie bitte rechtzeitig an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift.
Der Wahlbrief muss bis 16 Uhr (Achtung: nicht 18 Uhr!) am Wahlsonntag (28. September 2025) dort eingegangen sein.
Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht im Wahlraum abgegeben/entgegengenommen werden! Nutzen Sie an diesem Tag bis spätestens 16 Uhr bitte den Hausbriefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen auf der Mecumstraße 10 in Düsseldorf-Bilk.
Bis einschließlich Samstag (27. September 2025) vor der Wahl können auch die Briefkästen der Bürgerbüros oder Bezirksverwaltungsstellen der Stadt Düsseldorf genutzt werden.

Wahlbriefe für andere Gemeinden können in Düsseldorf nicht berücksichtigt werden.

 

Plötzliche Erkrankung

In Fällen plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 28. September 2025, 15 Uhr, beantragt werden.
Das Recht auf Ausstellung eines Wahlscheines muss in diesen Fällen nachgewiesen werden.
In Fällen plötzlicher Erkrankung sind daher eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung zur Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen für die wahlberechtigte Person erforderlich.
Die Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung ist unzulässig.

Bitte stimmen Sie sich unbedingt vor einer persönlichen Vorsprache im Amt für Statistik und Wahlen am Wahlsonntag mit uns ab (Hotline: 0211 8993368).

Öffnungszeiten an beiden Standorten

Öffnungszeiten an beiden Standorten

Ab dem 18. September 2025 können Sie Ihre Stimme für die OB-Stichwahl auch per Brief vor Ort im Amt für Statistik und Wahlen und im Wahlbüro am Hauptbahnhof abgeben. Sie benötigen lediglich einen Lichtbildausweis, nach Möglichkeit bringen Sie bitte auch Ihr Wahlerinnerungsschreiben oder Ihre Wahlbenachrichtigung zur Kommunalwahl am 14. September 2025 mit, wenn Sie diese noch vorliegen haben.

Sie finden das „Wahlamt“ auf der Mecumstraße 10 (Düsseldorf-Bilk). Sollten Sie mit dem Auto anreisen, können Sie aufgrund des begrenzten Parkraums zum Beispiel den kostenpflichtigen Parkplatz auf der Brinckmannstraße 5 nutzen. Das Gebäude ist nur wenige Gehminuten entfernt.
Das Wahlbüro am Hauptbahnhof befindet sich direkt gegenüber des Hintereingangs und ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. 

Amt für Statistik und Wahlen

Mecumstraße 10
40223 Düsseldorf-Bilk

Wahlbüro am Hauptbahnhof

Bertha-von-Suttner-Platz 1
40227 Düsseldorf

Öffnungszeiten vom 15. September bis 28. September 2025

Montag bis Mittwoch 8 - 16 Uhr
Donnerstag 8 - 18 Uhr
Freitag 8 - 15 Uhr

Für die Ersatzausstellung bereits beantragter, aber nicht zugestellter oder verlorener Briefwahlunterlagen:
Samstag, 27. September 2025, 8 - 12 Uhr (Nur auf der Mecumstraße 10)

Am Wahlsonntag, 28. September 2025, ist das Amt für Statistik und Wahlen auf der Mecumstraße 10 von 8 bis 15 Uhr nur für den Fall plötzlicher Erkrankung und anderer Ausnahmen geöffnet.
Im Amt für Statistik und Wahlen befindet sich kein Wahlraum. Eine Stimmabgabe ist dort nicht möglich.

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Gerne können Sie uns auch eine Nachricht unter wahlen@duesseldorf.de hinterlassen.

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