Informationen zur Beherbergungssteuer

Informationen zur Beherbergungssteuer

Zum 01. Januar 2024 wurde die Beherbergungs­steuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf eingeführt. Besteuert wird die Erlangung einer Beherbergungs­leistung gegen Entgelt. Dabei ist es unerheblich, ob die Beher­bergung aus touristischen oder beruflichen Zwecken stattfindet.
Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwand­steuer, deren Erhebung in den einzelnen Bundes­ländern auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen basiert.
In Nordrhein-Westfalen ist den Gemeinden das Recht Steuern zu erheben, wie z.B.der Beherbergungs­steuer, durch das Kommunal­abgabengesetz NRW in Verbindung mit der Abgabenordnung und der jeweiligen örtlichen Satzung eröffnet.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Beherbergungs­steuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf ist die Beherbergungs­­steuersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 24.08.2023.

 

Satzung über die Erhebung einer Beherbergungs­steuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf

(Beherbergungssteuersatzung)­ vom 24.08.2023, ­veröffentlicht­ am 02. September 2023.

Beherbergungssteuersatzung

 

Hier können Sie die Beherbergungssteuer-Anmeldung online vornehmen.

 

Informationen für Gäste aus aller Welt /

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Häufig gestellte Fragen zur Beherbergungssteuer

Häufig gestellte Fragen zur Beherbergungssteuer

1. Was wird mit der Beherbergungssteuer besteuert?

2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Beherbergungssteuer?

3. Wer ist steuerpflichtig? 

4. Wann entsteht die Beherbergungssteuer? 

5. Was fällt unter einen Beherbergungsbetrieb? 

6. Wie wird die Steuer erhoben?

7. Wie hoch ist die Beherbergungssteuer? 

8. Für welche Beherbergungen fällt die Steuer an? 
 

9. Wie kann die eingenommene Beherbergungssteuer beim Steueramt Düsseldorf entrichtet werden?

10. Wer ist von der Zahlung der Beherbergungssteuer befreit? 

11. Müssen Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger auch die  Beherbergungs­steuer zahlen? 

12. Wie werden gesonderte Entgelte für mitreisende Tiere behandelt? 

13. Müssen die vom Gast gesammelten Belege mit Abgabe der  Steuer­anmeldung des Beherbergungs­betriebes ebenfalls beim  Steueramt eingereicht werden? 

14. Sind (kostenpflichtige) Stornierungen steuerpflichtig? 
 

15. Wie erfolgt die Steueranmeldung, wenn in meinem Beherbergungsbetrieb Flüchtlinge untergebracht sind?

16. Muss die Anmeldung der Beherbergungssteuer auch dann erfolgen, wenn keine Übernachtungen im abgelaufenen Quartal stattgefunden haben?

17. Können auch abgeänderte Formulare statt der von der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Verfügung gestellten Vordrucke im Sinne der Beherbergungssteuersatzung verwendet werden?

18. Was muss die Beherbergungs­betreiberin oder der  Be­herbergungs­betreiber machen, wenn sich der Ort oder die Betreiberin oder der Betreiber des Beherbergungs­betriebes ändert?

19. Welche Möglichkeit der Verifizierung gibt es, wenn die Beherbergungs­steuer online eingereicht werden möchte?

20. Wie ist die Beherbergungs­steuer umsatz­steuerlich zu behandeln? Ist sie Teil des Entgelts und damit umsatz­steuerrelevant  oder handelt es sich um einen durchlaufenden Posten?

21. Wie werden die Saisoncamper (können Ihren Stellplatz von März/April bis Ende Oktober nutzen) in Bezug auf die Beherbergungssteuer behandelt?
 

22. Ist die Steuer provisionspflichtig, wenn die Buchung über einen Dritten bspw. eine Agentur erfolgt?
 

23. Kann die Steuer im Voraus beim Online-Check-in bezahlt werden oder ist sie bei der Abreise fällig?
 

24. Wer trägt die Kosten der Gebühren für angebotene Zahlungsmittel in den Hotels?

25.Wie bekomme ich meine gezahlte Steuer erstattet? 

Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden, schreiben Sie uns:

beherbergungssteuer@duesseldorf.de 

Oder rufen Sie uns an: 

0211- 8929899

 

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