Förderung von Schallschutzfenstern ausgeweitet

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Profil eines Schallschutzfensters

Schallschutzförderung künftig auch für neuere Wohngebäude/300.000 Euro stehen 2019 zur Verfügung

Der Ausschuss für Umweltschutz hat eine Ausweitung der Schallschutzförderung beschlossen. Künftig gilt diese demnach auch für neuere Wohnungen, deren Baugenehmigung bis zum 21. Juni 1990 erteilt wurde. An diesem Tag trat die Verkehrslärmschutzverordnung in Kraft. Seither sind beim Wohnungsbau die Anforderungen der Lärmvorsorge zu erfüllen. Insgesamt stehen im laufenden Jahr 300.000 Euro für die Förderung von Schallschutzfenstern zur Verfügung.

Das städtische Programm existiert seit dem Jahr 2004, um Anwohner stark lärmbelasteter Wohngebiete zu schützen. Anspruch auf Schallschutzförderung besteht, wenn die Lärmbelastung mindestens 70 Dezibel am Tag oder 60 Dezibel in der Nacht beträgt. Der Fördersatz liegt bei 225 Euro je Quadratmeter Fensterfläche für Wohnräume und weitere 225 Euro je Schlafraum. Badezimmer-, Treppenhaus- und Arbeitsküchenfenster werden nicht gefördert.

Weitere Informationen und die Antragsformulare gibt es unter www.duesseldorf.de/umweltamt/projekte/schallschutzfenster sowie beim Umweltamt unter der Telefonnummer 0211.89-25077.