Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes

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Das Umweltamt empfiehlt Betroffenen sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen.

Umweltamt empfiehlt Beteiligung

Um den Lärmschutz zu verbessern, entwirft das Eisenbahn-Bundesamt Lärmaktionspläne. Aktuell läuft die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Lärmaktionsplan A, und zwar bis Freitag, 25. August. Vom Bahnlärm Betroffene können sich unter www.laermaktionsplanung-schiene.de beteiligen.

Seit mehreren Jahren wird das Schienennetz aus Gründen des Umweltschutzes ausgebaut und intensiver genutzt. Dadurch wurde die Lärmbelastung teilweise erhöht. "Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes gibt den Menschen die Möglichkeit, auf Lärmbelastungen durch den Schienenverkehr aufmerksam zu machen. Durch eine hohe Teilnehmerzahl an der Umfrage lässt sich der Lärmschutz auch an Düsseldorfer Bahnstrecken des Bundes voranbringen", sagt Umweltdezernentin Helga Stulgies. "Deswegen empfehle ich jedem, der vom Lärm an Haupteisenbahnstrecken betroffen ist, sich zu beteiligen."

Alternativ zur Online-Beteiligung können Beiträge per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230, 14412 Potsdam geschickt werden. Bürger bekommen den vom Eisenbahn-Bundesamt vorbereiteten Fragebogen auch gedruckt, wenn sie ihn dort anfordern.

Das Eisenbahn-Bundesamt wird anschließend einen ersten Entwurf, den Lärmaktionsplan A, erstellen. Eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 24. Januar bis zum 7. März 2018 statt. Die Ergebnisse werden in den Lärmaktionsplan, Teil B, einfließen. Der bundesweite Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes soll Mitte des Jahres 2018 fertig sein.

Hintergrund der Lärmaktionsplanung
Die Lärmaktionsplanung beruht auf der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG), die 2005 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) im Teil "Lärmminderungsplanung" als Paragrafen 47a bis 47f in deutsches Recht übernommen wurde. In § 47d BImSchG ist die Aufstellung der Aktionspläne näher geregelt.

Als Umgebungslärm werden "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien" bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Nach EG-Umgebungslärmrichtlinie zählt dazu Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr entsteht, sowie Lärm, der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht.

Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, die nach § 47c BImSchG erstellt werden. Sie beinhalten die von Lärmquellen ausgehenden Belastungen und die Anzahl der davon betroffenen Menschen. Die Lärmkarten zu den Eisenbahnstrecken des Bundes sind zu finden unter www.laermaktionsplanung-schiene.de (Rubrik "FAQ"). Der direkte Link lautet:
http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba