Technik | Förderhöhe | Anmerkungen |
Photovoltaikanlagen* | ab 1 kWp: 1.000,-€ Grundförderung zzgl. 200,-€ je kWp, max. 10.000,-€ | für Bestands- und Neubauten |
Steckersolar - Balkonanlagen | 50%, max. 600,-€ | für Bestands- und Neubauten |
Batteriespeicher | 250,- € je kWh Speicherkapazität, max. 10.000,-€ | für Bestands- und Neubauten; nicht für Balkonsolaranlagen |
Intelligente Messtechnik - Mieterstrom | 40 %, max. 4.000,-€ | nur Zwei- und Mehrfamilienhäuser |
Solarthermie für Warmwasserbereitung, 1-2 WE | 1.000,-€ | nur für Bestandsgebäude |
Solarthermie für Warmwasserbereitung, MFH | 100,- bis 150,-€/m² Kollektorfläche | nur für Bestandsgebäude |
Solarthermie für Heizungsunterstützung | 120,- bis 200,-€ /m² Kollektorfläche | nur für Bestandsgebäude |
Innovationsbonus PV + Wärmepumpe | + 30 % Zuschuss für PV + Speicher | nur für Bestandsgebäude |
Wandladestation (Elektromobilität) | 50 % Zuschuss, max. 2.000,-€/Ladepunkt** | für Bestands- und Neubauten |
PVT-Kollektoren | als innovative Sondermaßnahme | als Einzelfallentscheidung |
Hier geht es zu den Anträgen und Unterlagen
Wichtige Hinweise
Telefonische Erreichbarkeit
Telefonnummer: 0211 - 8921015
Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen des Förderprogramms zu nachfolgenden Sprechzeiten:
Montags bis Donnerstags von 8:00 bis 15:00 Uhr
Freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr
Hinweis zur Kombination von Bundesförderung und städtischer Förderung
In der Regel können die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und städtische Förderung aus dem Programm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten" miteinander kombiniert werden.
Folgende Besonderheit muss allerdings beachtet werden: Bei der Bundesförderung müssen vor einer Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden.
Die Verträge müssen eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthalten. Ein Rücktrittsrecht zu vereinbaren reicht nicht aus.
Auch in diesen Fällen können beide Förderprogramme kombiniert werden. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Antragstellung beim Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheids der Bundesförderung erfolgt.
Folgende Vorgehensweise ist dazu erforderlich:
- Anträge mit kombinierter Bundesförderung müssen innerhalb von 2 Wochen nach BAFA- / KfW-Eingangsbestätigung beim Amt für Umwelt und Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf eingereicht werden. Die BAFA- / KfW-Eingangsbestätigung ist den Anträgen beizufügen.
Bearbeitungszeiten
Die Nachfrage zu unserem Förderprogramm ist in den letzten Monaten sehr stark angestiegen. Wir freuen uns sehr, dass sich viele Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass es teilweise zu längeren Bearbeitungszeiten bei den Förderanträgen kommt.
Antrag auf Gewährleistung von Fördermitteln
Antragstellende müssen ca. 1 bis 2 Wochen auf die Vergabe der Fördernummer warten. Mit dieser Nummer kann die beantragte Maßnahme begonnen werden.
Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln
Unsere aktuelle Bearbeitungszeit für die Prüfung von Stecker-PV-Anlagen und Wallboxen beträgt in der Regel 3 Wochen.
Wärmepumpen werden innerhalb von 2 Monaten geprüft, Photovoltaik-Anlagen haben eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten. Für komplexe oder kombinierte Förderanträge benötigen wir noch bis zu 8 Monate.
Die Verwaltung arbeitet aber stetig an Optimierungsprozessen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. In diesem Zeitraum bitten wir von Rückfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer abzusehen.
Wir bitten die Wartezeit zu entschuldigen und um Ihr Verständnis.
Ablauf der Antragstellung
Beratung
Lassen Sie sich möglichst vorab unabhängig und fachlich beraten.
Angebote einholen / Checklisten beachten
Holen Sie bei verschiedenen Handwerkern Angebote ein. Beachten Sie bitte unsere Checklisten auf den entsprechenden Antragen. Dort finden Sie Angaben zu den Unterlagen, die wir benötigen.
Anträge stellen
Stellen Sie dann die Förderanträge, die für Sie in Frage kommen. Alle Antragsformulare finden Sie weiter unten auf dieser Webseite. NEU: Sie können die Anträge sicher über den Formularserver der Landeshauptstadt Düsseldorf einreichen. Hierzu füllen Sie ein Online-Formular aus, können Anlagen hochladen und reichen den Antrag dann digital ein.
Fördernummer
Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Fördernummer - nach Erhalt dieser Fördernummer kann auf eigenes Risiko sofort mit der Fördermaßnahme begonnen werden. Die Vergabe der Fördernummer ist unverbindlich, d.h. es ist mit ihr kein Anspruch auf eine spätere Förderbewilligung abzuleiten.
Bundesförderung beantragen
Oftmals kann für dieselbe Maßnahme auch Förderung beim Bund beantragt werden. Hier gilt es folgendes zu beachten:
Bei der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG EM) müssen vor einer Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden. Es wird empfohlen, zunächst die städtische Förderung zu beantragen. Ist die Fördernummer bekannt gegeben, kann die Bundesförderung beantragt werden.
Auftrag erteilen
Erst nach dem Erhalt der Fördernummer dürfen Sie den Auftrag erteilen.
Antrag auf Auszahlung stellen
Nach der Maßnahme stellen Sie den Antrag auf Auszahlung. Bitte beachten Sie auch hier die entsprechenden Checklisten.
Bitte beachten
Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter. Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter der Telefonnummer der Serviceagentur Altbausanierung SAGA 0211 - 8921015 und unter klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de
Hydraulischer Abgleich
Am 24.8.2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) beschlossen.In dieser Verordnung werden Gebäudeeigentümer zu Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen verpflichtet. Die Verordnung ist am 1.10.2022 in Kraft getreten.
Maßnahmen, die in dieser Verordnung gefordert werden, können nicht vom Förderprogramm "klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" gefördert werden.
Folgende Maßnahmen bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen sind betroffen und können nicht mehr gefördert werden:
- hydraulischer Abgleich in Nichtwohngebäuden ab 1000 m² Fläche
- hydraulischer Abgleich von Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten
Der hydraulische Abgleich bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen für Wohngebäude mit maximal 5 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit maximal 1000 m² Fläche kann weiterhin gefördert werden. Heizungsanlagen auf Basis anderer Energieträger (z.B. Öl, Fernwärme) sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Weitere aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.
Kombination Wärmepumpe/PV Anlagen
Um die Innovationsförderung für die Installation einer Photovoltaik-Wärmepumpen-Kombination (siehe 5.10.1 der Richtlinie) zu erhalten, sollten die Anträge Photovoltaik und Wärmepumpe möglichst zeitgleich gestellt werden. Nachträgliche Ergänzungen bestehender Anträge müssen vor Beauftragung eines der Anlagenteile (PV-Anlage oder Wärmepumpe) erfolgen, da eine Beauftragung als Maßnahmenbeginn gilt. Bei den derzeitigen Bearbeitungszeiten von Antragstellung bis Förderzusage beträgt der Zeitraum für eine mögliche, nachträgliche Beantragung aktuell 6 Wochen.
Bei Fragen zur gemeinsamen oder nachträglichen Antragstellung und zum Ablauf sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Beratungsangebote
Eine Beratung im Rahmen der Planung von Sanierungsmaßnahmen ist dringend zu empfehlen! Eine fachliche Beratung dient als Grundlage für spätere Entscheidungen für Ihr Sanierungsvorhaben und hilft mögliche Fehler und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Zudem können z.B. nach der Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bei Maßnahmen an der Gebäudehülle höhere Bundeszuschüsse erzielt werden.
- Serviceagentur Altbausanierung - SAGA
- mobile Beratung durch das Klimamobil
- DÜSS - der Düsseldorfer Solarservice
- Verbraucherzentrale Energieberatung
- BAFA Energieberatung vor Ort - Individueller Sanierungsfahrplan iSFP
Was wird gefördert?
Balkonsolaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen
Um die Belastung durch gestiegene Stromkosten abzumildern, fördert die Landeshauptstadt unterstützt von der Bürgerstiftung Düsseldorf und der Deutschen Postcode Lotterie die Installation von Balkonsolaranlagen. Dies hat der Rat der Stadt am Donnerstag, 9. März 2023 beschlossen. Mit dem Zuschuss der Stadt in Höhe von 800 Euro und der zusätzlichen Förderung aus Mitteln der Postcode-Lotterie können Haushalte mit geringem Einkommen eine Balkonsolaranlage kostenlos anschaffen. Dafür ist allerdings eine zusätzliche (kostenlose) Energieberatung erforderlich. Es muss eine qualifizierte Energieberatung über eine aktive Energieberatung der Caritas oder einer anderen Verbraucherberatung, durch einen elektrischen Fachbetrieb oder durch Wohnungs- oder HauseigentümerInnen erfolgen. Diese Beratung schließt auch eine Prüfung der energetischen Eignung des geplanten Standortes ein. Darüber hinaus können insbesondere die Immobilienunternehmen auch andere unterstützende Beratungsmaßnahmen anbieten. So kann im Rahmen der Förderung ein doppelter Beitrag für den Klimaschutz in Düsseldorf erzielt werden. Zum Beispiel unterstützt das Team der Energiesparberatung der Caritas Düsseldorf, per E-Mail an energiesparservice@caritas-duesseldorf.de erreichbar, die Haushalte bei der Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" und der Umsetzung.
Fördervoraussetzung ist eine Genehmigung des Gebäudeeigentümers zur Installation und die Vorlage eines Grundsicherungsbescheides oder eines Düsselpasses. Die Antragstellung kann in diesem Fall über das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz oder über die Caritas erfolgen. Interessenten können sich unter folgenden Telefonnummern informieren: 0211-8921015 oder Caritas 0211-77921059.
Ohne Düsselpass kann – wie bisher – eine Förderung für eine Balkonsolaranlage bis zu 600 Euro gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt dann regulär über das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten". Entsprechende Anträge werden weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Balkonsolaranlagen, die gefördert werden sollen, dürfen erst gekauft werden, wenn den Antragstellern eine Fördernummer vorliegt. Ein Kauf der Anlage vor Erhalt der Fördernummer ist förderschädlich.
Batteriespeicher werden in Zusammenhang mit Steckersolar-Balkonanlagen nicht gefördert.
Gebäudehülle
Im Bereich der Gebäudeeffizienz/Gebäudehülle werden bei Sanierungen folgende Dämmungen gefördert:
Bauteil | Anforderung | Förderhöhe |
Außenwand | U-Wert: 0,20 W/m²k oder kleiner | 20,- bis 60,-€ /m² * |
Dach - Satteldach | U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner | 20,- bis 60,-€ /m² * |
Dach - Flachdach | U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner | 20,- bis 60,-€ /m² * |
Dach incl. Begrünung | U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner | 20,- bis 60,-€/m² + 40,-€/m² |
Oberste Geschossdecke | U-Wert: 0,14 W/m²k oder kleiner | 10,- bis 20,-€ /m² * |
Kellerdecke | U-Wert: 0,25 W/m²k oder kleiner | 10,- bis 20,-€ /m² * |
Fenster - Fenstertausch | Uw-Wert: 0,95 W/m²k oder kleiner | 50,- bis 150,-€ /m² ** |
druckfeste Fenster | Uw-Wert 1,1 W/m²k oder kleiner | 30 % Zuschuss*** |
* Die Förderhöhe richtet sich nach den Materialeigenschaften: Dämmstoffe und -systeme mit 'Blauer Engel' oder 'Natureplus' Zertifizierung werden besser gefördert als konventionelle Dämmstoffe - bitte Richtlinie beachten!
** Materialanforderungen beachten: bei Holzrahmen heimische Hölzer oder Tropenhölzer mit FSC-Siegel, PVC-Kunststofffenster nur mit Rezyclatanteil von mind. 55 %
*** nur für Gebäude, die nachweislich in Gebieten mit Hochwasser- oder Starkregengefahr liegen (s. Richtlinie)
Anlagentechnik
So wird im Bereich der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser und Lüftung) gefördert:
Anlagenbereich | Förderhöhe | Anmerkungen |
Wärmepumpe (erstmaliger Einbau) | 4.250,-€ bis 6.500,-€ | nur für Bestandsgebäude, Vorlauftemperatur max. 55°C |
Lärmschutzhaube (mit Einbau Wärmepumpe) | 50 %, max. 500,-€ | nur für Bestandsgbeäude |
Fernwärme - Anschluss | 20 %, max. 10.000,-€ | nur für Bestandsgebäude |
Fernwärme - Hausanlage | 10 % | nur für Bestandsgebäude |
dezentrale Lüftungsanlagen mit WRG | 200,- €/ je Gerät, max. 1.000,-€/WE | nur für Bestandsgebäude |
zentrale Lüftungsanlagen mit WRG | 1.200,-€ / WE | nur für Bestandsgebäude |
Hydraulischer Abgleich* | 20 % Zuschuss, max. 4.000,-€/WE | nur für Bestandsgebäude |
Elektr. gesteuerte Heizkörperthermostate | 50 % Zuschuss | nur für Bestandsgebäude, max. 8 St. /WE |
Optimierung dezentrale Warmwasserversorgung - Durchlauferhitzer | 30 % Zuschuss | nur für Bestandsgebäude |
*bei Gasbeheizung: Gebäude mit max. 5 Wohneinheiten
Erneuerbare Energien und Elektromobilität
So wird im Bereich der erneuerbaren Energien (Photovoltaik und Solarthermie) und der Elektromobilität gefördert:
* Bonusförderung zusätzlich zur Förderung für Photovoltaik: - im Bereich Denkmal: 25 %, - im Bereich Fassadenphotovoltaik: 20 %, - für Cradle to Cradle Module: 20 %
** je Ladepunkt muss die Nutzung eines Elektroautos nachgewiesen werden
Sanierung zum Effizienzhaus und Passivhaus
So wird die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus oder Passivhaus gefördert:
Standard | Förderhöhe |
Effizienzhaus: Denkmal, 85, 70, 55, 40 | 10 % Zuschuss*, max. 12.000,-€/WE |
Effizienzhaus: Denkmal, 85, 70, 55, 40 EE oder NH - Klasse | 10 % Zuschuss*, max. 15.000,-€/WE |
Passivhaus: Standard EnerPHit | 10 % Zuschuss*, max. 12.000,-€/WE |
*auf förderfähige Kosten
Förderung Neubau - Effizienz- und Passivhaus
So werden im Neubaubereich Effizienzhäuser und Passivhäuser gefördert:
Standard | Förderhöhe |
Effizienzhaus 40, Passivhaus Classic, Passivhaus Plus, Passivhaus Premium | 10 % Zuschuss*, max. 10.000,-€/WE |
Effizienzhaus 40 QNG | 10 % Zuschuss*, max. 15.000,-€/WE |
* auf förderfähige Kosten
Weitere Förderungen und Förderprogramme
Die Antrags- und Sanierungsbegleitung im Bereich von wird ebenfalls gefördert:
Was | Förderhöhe | Anmerkungen |
Antragsbegleitung | 50 %, max. 300,-€ | nur Bestandsgebäude |
Baubegleitung Ein- und Zweifamilienhäuser* | 50 %, max. 2.500,-€ | nur Bestandsgebäude |
Baubegleitung Mehrfamilienhäuser* | 50 %, max. 1.000,-€/WE (max. 10.000,-€) | nur Bestandsgebäude |
Baubegleitung Denkmal - Ein- und Zweifamilienhäuser | bis 100 %, max. 5.000,-€ | nur Bestandsgebäude |
Baubegleitung Denkmal - Mehrfamilienhäuser | bis 100 %, max. 2.000,-€/WE (max. 10.000,-€) | nur Bestandsgebäude |
Thermografie | 50 %, max. 150,-€ | nur Bestandsgebäude |
*nur wenn keine BEG-Baubegleitung stattfindet
Weitere Förderprogramme die Sie unbedingt beachten sollten
Neben der städtischen Förderung durch das Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf gibt es noch weitere Zuschüsse über Förderprogramme des Bundes oder des Landes NRW, die Sie parallel in Anspruch nehmen können. Dadurch erhöht sich die Gesamtfördersumme noch einmal deutlich für Sie!
Folgende Programme sollten Sie beachten:
Gebäudehülle
Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln
Arbeitshilfen
Muster als Vorlagen
Weitere Informationen
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