So kommen Sie an die Fördermittel:
Grundsätzliches
Grundlage aller Anträge ist die Förderrichtlinie "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf"
Diese Schritte folgen dann:
- entsprechenden Antrag ausfüllen und mit den geforderten Anlagen beim Umweltamt einreichen,
- auf den Erhalt des Förderschreibens mit der Fördernummer warten,
- erst dann Aufträge erteilen und Maßnahmen durchführen,
- Belege und Nachweise zusammen mit dem Auszahlungsantrag beim Umweltamt einreichen,
- nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung der bewilligten Gelder.
Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Bitte lesen Sie aufmerksam die Förderrichtlinie durch. Bei vielen Anträgen sind Checklisten beigefügt, die Ihnen helfen sollen alle notwendigen Unterlagen beizulegen. Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter. Eine Terminvereinbarung zur Besprechung Ihres Förderantrags ist unter 0211-8925955 möglich.
ACHTUNG:
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung.
Förderrichtlinie
In der Förderrichtlinie können Sie genau nachlesen,
- welche Maßnahmen förderfähig sind
- wie hoch die Förderung ausfällt
- welche Bedingungen zu erfüllen sind
Der Text steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.
ACHTUNG:
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung.
Antrag Fernwärme
Gefördert wird der Neuanschluss an die Fernwärme bei Bestands- und Neubauten innerhalb des Stadtgebietes. Details sind in der Förderrichtlinie genannt. Wählen Sie den Antrag Fernwärme.
ACHTUNG:
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung.
Wärmeerzeugung / Durchlauferhitzer
Es werden der hydraulische Abgleich von Pumpenwarmwasserheizungen, der Austausch von Heizungsumwälzpumpen und der Austausch von Thermostatventilen und Thermostatköpfen gefördert. Auch der Austausch von elektrischen Durchlauferhitzern wird gefördert. Wählen Sie den Antrag Heizungsoptimierung.
ACHTUNG:
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung.
Antrag Wärmedämmung/Fenstererneuerung
Dämmung der Außenwand, Dämmung der Steil- und Flachdachfläche, Dämmung der Kellerdecke, Dämmung der obersten Geschossdecke und Fenstererneuerung (bei Bestandsbauten). Wählen Sie die Anträge Wärmedämmung oder Fenster.
Bei Dämmmaßnahmen im Bereich von Steildach und oberster Geschossdecke kann eine notwendige Entrümplung des Dachraumes mitgefördert werden. Details sind der Richtlinie zu entnehmen.
Wenn es im Rahmen eine Sanierungsprojektes zu sehr hohen Energieeinsparungen kommt und für mindestens 1 der durchgeführten Maßnahmen ein Förderantrag bewilligt wurde, können Sie einen zusätzlichen Zuschuss bekommen. Wählen Sie den Antrag Sonderförderung.
ACHTUNG:
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung.
Antrag Lüftungsanlage
Zum Zweck der kontrollierten (Wohn-)Raumlüftung werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad größer 80% gefördert. Wählen Sie den Antrag Lüftung.
ACHTUNG:
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung.
Antrag Solarthermie/PV/Stromspeicher
Gefördert wird der Einbau thermischer Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und zur Heizungsunterstützung. Gefördert wird auch die Neuinstallation von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 30 Kilowattpeak (kWp), sowie die Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden PV-Anlagen bis 30 kWP, welche nach dem 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden. Wählen Sie den Antrag Solarenergie.
ACHTUNG:
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung.
Weitere Anträge und Auszahlungsantrag
Außer den bereits genannten Anträgen, können Sie noch folgende Anträge stellen:
Antrag Rationelle Wärmeerzeugung (BHKW, Wärmepumpe)
Antrag Beratungsleistungen (Antragsbegleitung, SAGA-Sanierungsbegleitung, Thermografiegutachten)
Antrag Innovative Sondermaßnahmen
Antrag Passivhaus
Antrag Wandladestation für Elektroautos
Antrag Infrarotheizung
ACHTUNG:
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung. Einzige Ausnahme von dieser Regelung sind Antragsbegleitung und Thermografiegutachten. Diese können ausnahmsweise nach Abschluss des Vorhabens, jedoch spätestens 6 Monate nach Schlussrechnung beantragt und gefördert werden.
Nach Abschluss der Maßnahme können sie den Auszahlungsantrag stellen.
Downloadbereich 1
- PDF: Richtlinie ab 16.05.2020 (pdf, 4,71 MB)
- PDF: Karte Fernwärmeausbaugebiet (pdf, 9,3 MB)
- PDF: Antrag Fernwärme (pdf, 530 KB)
- PDF: Antrag Heizungsoptimierung (pdf, 532 KB)
- PDF: Antrag Wärmedämmung (pdf, 640 KB)
- PDF: Antrag Fenster (pdf, 653 KB)
- PDF: Antrag Sonderförderung (pdf, 530 KB)
- PDF: Antrag Lüftung (pdf, 528 KB)
- PDF: Infrarotheizung (pdf, 633 KB)
Downloadbereich 2
- PDF: Antrag Solarenergie (pdf, 544 KB)
- PDF: Antrag Rationelle Wärmeerzeugung (pdf, 534 KB)
- PDF: Antrag Beratungsleistungen (pdf, 91 KB)
- PDF: Antrag Sondermaßnahmen (pdf, 525 KB)
- PDF: Antrag Passivhaus (pdf, 507 KB)
- PDF: Antrag Wandladestation Elektroautos (pdf, 627 KB)
- PDF: Gesamtantrag (bei mehr als drei Maßnahmen, pdf, 685 KB)
- PDF: Auszahlungsantrag (pdf, 501 KB)
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