Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf"

Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf"

Warum ein Förderprogramm?

Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt bis 2035 klimaneutral zu werden. Der Wohngebäudebestand hat hier einen entscheidenden Anteil: Etwa ein Drittel des Energieverbrauchs entfällt auf die privaten Haushalte. Bei ca. 55.000 Wohngebäuden in Düsseldorf besteht ein Sanierungsbedarf. Daher werden im Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der Dekarbonisierung und dem Ausbau von erneuerbaren Energien gefördert. In den meisten Fällen ist die Förderung kumulierbar mit den Förderungen durch den Bund (BEG) oder vom Land NRW (progres.nrw). So können Sie oftmals mehrere Förderprogramme gleichzeitig für die Dämmung der Gebäudehülle, dem Einbau einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe beanspruchen.

Wichtige Hinweise

Bearbeitungszeiten

Die Nachfrage zu unserem Förderprogramm ist in den letzten Monaten sehr stark angestiegen. Wir freuen uns sehr, dass sich viele Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass es teilweise zu längeren Bearbeitungszeiten bei den Förderanträgen kommt.

Antrag auf Gewährleistung von Fördermitteln

Antragstellende müssen ca. 4-6 Wochen auf die Vergabe der vorläufigen Fördernummer warten. Mit dieser Nummer kann die beantragte Maßnahme begonnen werden.

Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln

Beim Auszahlungsantrag ist es leider zu einem großen zeitlichen Verzug gekommen. Aufgrund der enormen Nachfrage muss mit einer Bearbeitungszeit von mehr als 10 Monaten gerechnet werden.

Damit wir die Anträge möglichst effizient bearbeiten können, möchten wir Sie bitten, von telefonischen Rückfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!

Ablauf der Antragstellung

Beratung

Lassen Sie sich möglichst vorab unabhängig und fachlich beraten.

Angebote einholen / Checklisten beachten

Holen Sie bei verschiedenen Handwerkern Angebote ein. Beachten Sie bitte unsere Checklisten auf den entsprechenden Antragen. Dort finden Sie Angaben zu den Unterlagen, die wir benötigen.

Anträge stellen

Stellen Sie dann die Förderanträge, die für Sie in Frage kommen. Alle Antragsformulare finden Sie weiter unten auf dieser Webseite. NEU: Sie können uns die Anträge auch unterschrieben und eingescannt per Mail zusenden. Wir benötigen nicht mehr den Originalantrag auf dem postalischen Weg mit Ihrer Unterschrift.

Vorläufige Fördernummer

Aufgrund der aktuell sehr hohen Anzahl von neuen Förderanträgen vergeben wir ab sofort automatisch und für jeden neu eingereichten Antrag innerhalb von ca. 4 Wochen eine vorläufige Fördernummer. Nach Erhalt dieser Fördernummer kann auf eigenes Risiko sofort mit der Fördermaßnahme begonnen werden. Die Vergabe der Fördernummer ist unverbindlich, d.h. es ist mit ihr kein Anspruch auf eine spätere Förderbewilligung abzuleiten.

Auftrag erteilen

Erst nach dem Erhalt der vorläufigen Fördernummer dürfen Sie den Auftrag erteilen.

Antrag auf Auszahlung stellen

Nach der Maßnahme stellen Sie den Antrag auf Auszahlung. Bitte beachten Sie auch hier die entsprechenden Checklisten.

Bitte beachten

Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter. Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter der Telefonnummer der Serviceagentur Altbausanierung SAGA 0211 - 8921015 und unter klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de

Wandladestationen

Für Wandladestationen kann die Förderung der Stadt nicht gleichzeitig mit der Förderung der KfW in Anspruch genommen werden.

Fördermittelempfänger müssen sich also zwischen der städtischen Förderung und der Förderung durch die KfW entscheiden. Die KfW hat uns diese Informationen leider erst vor kurzem weitergegeben und ihre ursprüngliche Aussage diesbezüglich geändert.

Fördermittel des Bundes und der Stadt können aber bei den anderen Förderprogrammen durchaus kombiniert werden. So können beispielsweise für eine Dachdämmung sowohl Fördermittel des Bundes, als auch Fördermittel der Stadt gewährt werden.

Hydraulischer Abgleich

Am 24.8.2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) beschlossen.In dieser Verordnung werden Gebäudeeigentümer zu Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen verpflichtet. Die Verordnung ist am 1.10.2022 in Kraft getreten.

Maßnahmen, die in dieser Verordnung gefordert werden, können nicht vom Förderprogramm "klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" gefördert werden.

Folgende Maßnahmen bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen sind betroffen und können nicht mehr gefördert werden:

  • hydraulischer Abgleich in Nichtwohngebäuden ab 1000 Fläche
  • hydraulischer Abgleich von Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten

Der hydraulische Abgleich bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen für Wohngebäude mit maximal 5 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit maximal 1000 Fläche kann weiterhin gefördert werden. Heizungsanlagen auf Basis anderer Energieträger (z.B. Öl, Fernwärme) sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Weitere aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.

Kombination Wärmepumpe/PV Anlagen

Um die Innovationsförderung für die Installation einer Photovoltaik-Wärmepumpen-Kombination  (siehe 5.10.1 der Richtlinie) zu erhalten, sollten die Anträge Photovoltaik und Wärmepumpe möglichst zeitgleich gestellt werden. Nachträgliche Ergänzungen bestehender Anträge müssen vor Beauftragung eines der Anlagenteile (PV-Anlage oder Wärmepumpe) erfolgen, da eine Beauftragung als Maßnahmenbeginn gilt. Bei den derzeitigen Bearbeitungszeiten von Antragstellung bis Förderzusage beträgt der Zeitraum für eine mögliche, nachträgliche Beantragung aktuell 6 Wochen. 

Bei Fragen zur gemeinsamen oder nachträglichen Antragstellung und zum Ablauf sprechen Sie uns gerne an. 

Weitere Beratungsangebote

Eine Beratung im Rahmen der Planung von Sanierungsmaßnahmen ist dringend zu empfehlen! Eine fachliche Beratung dient als Grundlage für spätere Entscheidungen für Ihr Sanierungsvorhaben und hilft mögliche Fehler und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Zudem können z.B. nach der Erstellung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bei Maßnahmen an der Gebäudehülle höhere Bundeszuschüsse erzielt werden.  

Bundesförderung für PV Anlagen

Für Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen und sich für die Kombination von PV Anlage, Speicher und Ladestation entscheiden, gab es ab dem 26.9.2023 das neue Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Um diese Förderung zu erhalten, müssen alle drei Komponenten – die Ladestation, die Photovoltaikanlage und der Stromspeicher – erstmalig fabrikneu unbenutzt und ungebraucht angeschafft werden.

Dieses Programm kann nicht mit unserem Förderprogramm kombiniert werden. Sie müssen sich für eine Förderung entscheiden.

Die Mittel aus diesem Programm sind erschöpft und es können keine neuen Anträge gestellt werden.

Weitere Infos finden Sie unter www.kfw.de/442

Was wird gefördert?

Balkonsolaranlagen für Haushalte mit geringem Einkommen

Um die Belastung durch gestiegene Stromkosten abzumildern, fördert die Landeshauptstadt unterstützt von der Bürgerstiftung Düsseldorf und der Deutschen Postcode Lotterie die Installation von Balkonsolaranlagen. Dies hat der Rat der Stadt am Donnerstag, 9. März 2023 beschlossen. Mit dem Zuschuss der Stadt in Höhe von 800 Euro und der zusätzlichen Förderung aus Mitteln der Postcode-Lotterie können Haushalte mit geringem Einkommen eine Balkonsolaranlage kostenlos anschaffen. Dafür ist allerdings eine zusätzliche (kostenlose) Energieberatung erforderlich. Es muss eine qualifizierte Energieberatung über eine aktive Energieberatung der Caritas oder einer anderen Verbraucherberatung, durch einen elektrischen Fachbetrieb oder durch Wohnungs- oder HauseigentümerInnen erfolgen. Diese Beratung schließt auch eine Prüfung der energetischen Eignung des geplanten Standortes ein. Darüber hinaus können insbesondere die Immobilienunternehmen auch andere unterstützende Beratungsmaßnahmen anbieten. So kann im Rahmen der Förderung ein doppelter Beitrag für den Klimaschutz in Düsseldorf erzielt werden. Zum Beispiel unterstützt das Team der Energiesparberatung der Caritas Düsseldorf, per E-Mail an energiesparservice@caritas-duesseldorf.de erreichbar, die Haushalte bei der Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" und der Umsetzung.

Fördervoraussetzung ist eine Genehmigung des Gebäudeeigentümers zur Installation und die Vorlage eines Grundsicherungsbescheides oder eines Düsselpasses. Die Antragstellung kann in diesem Fall über das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz oder über die Caritas erfolgen. Interessenten können sich unter unter folgenden Telefonnummern informieren: 0211-8921015 oder Caritas 0211-77921059.

Ohne Düsselpass kann – wie bisher – eine Förderung für eine Balkonsolaranlage bis zu 600 Euro gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt dann regulär über das Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten". Entsprechende Anträge werden weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Balkonsolaranlagen, die gefördert werden sollen, dürfen erst gekauft werden, wenn den Antragstellern eine Fördernummer vorliegt. Die Anlagen dürfen vorher noch nicht gekauft werden.

Gebäudehülle

Im Bereich der Gebäudeeffizienz/Gebäudehülle werden bei Sanierungen folgende Dämmungen gefördert:

Bauteil Anforderung Förderhöhe
Außenwand U-Wert: 0,20 W/m²k oder kleiner 10,- bis 55,-€ /m² *
Dach - Satteldach U-Wert: 0,20 W/m²k oder kleiner 10,- bis 45,-€ /m² *
Dach - Flachdach U-Wert: 0,18 W/m²k oder kleiner 10,- bis 45,-€ /m² *
Oberste Geschossdecke U-Wert: 0,18 W/m²k oder kleiner 10,- bis 15,-€ /m² *
Kellerdecke U-Wert: 0,27 W/m²k oder kleiner 10,- bis 15,-€ /m² *
Fenster - Fenstertausch Uw-Wert: 1,1 W/m²k oder kleiner 70,- bis 140,-€ /m² **
druckfeste Fenster Uw-Wert 1,1 W/m²k oder kleiner 30 % Zuschuss***

* Die Förderhöhe richtet sich nach den Materialeigenschaften: Dämmstoffe und -systeme mit 'Blauer Engel' oder 'Natureplus' Zertifizierung werden besser gefördert als konventionelle Dämmstoffe - bitte Richtlinie beachten!

** Materialanforderungen beachten: bei Holzrahmen heimische Hölzer oder Tropenhölzer mit FSC-Siegel, PVC-Kunststofffenster nur mit Rezyclatanteil von mind. 55 %

*** nur für Gebäude, die nachweislich in Gebieten mit  Hochwasser- oder Starkregengefahr liegen (s. Richtlinie)

Anlagentechnik

So wird im Bereich der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser und Lüftung) gefördert:

Anlagenbereich Förderhöhe Anmerkungen
Wärmepumpe 3.500,- bis 4.500,-€ nur für Bestandsgebäude, Vorlauftemperatur max. 55 °C
Fernwärme 3.500,- bis 4.500,-€ für Bestands- und Neubauten
dezentrale Lüftungsanlagen mit WRG 200,- €/ je Gerät für Bestands- und Neubauten
zentrale Lüftungsanlagen mit WRG 800,- bis 1.200,-€ / WE für Bestands- und Neubauten
Heizungspumpen 50 % Zuschuss  nur für Bestandgebäude
Optimierung der Heizungsanlage 20 % Zuschuss nur für Bestandsgebäude
Optimierung dezentrale Warmwasserversorgung - Durchlauferhitzer 30 % Zuschuss nur für Bestandgebäude

 

 

Erneuerbare Energien und Elektromobilität

So wird im Bereich der erneuerbaren Energien (Photovoltaik und Solarthermie) und der Elektromobilität gefördert:

Technik Förderhöhe Anmerkungen
Photovoltaikanlagen 300,-€ je kWp, ab 11 kWp: 200,-€/kWp für Bestands- und Neubauten
Steckersolar - Balkonanlagen 50%, max. 600,-€ für Bestandsgebäude
Batteriespeicher 250,- € je kWh Speicherkapazität für Bestands- und Neubauten
Intelligente Messtechnik - Mieterstrom 40 % Zuschuss, max. 4.000,-€ nur Zwei- und Mehrfamilienhäuser
Solarthermie für Warmwasserbereitung 1.000,-€ nur für Bestandsgebäude
Solarthermie für Heizungsunterstützung 120,- bis 200,-€ /m² Kollektorfläche nur für Bestandgebäude
Innovationsbonus PV + Wärmepumpe + 30 % Zuschuss für PV + Speicher nur für Bestandsgebäude
Wandladestation (Elektromobilität) 50 % Zuschuss, max. 2.000,-€ für Bestands- und Neubauten
PVT-Kollektoren als innovative Sondermaßnahme als Einzelfallentscheidung

Förderung Neubau - Effizienz- und Passivhaus

So werden im Neubaubereich Effizienzhäuser und Passivhäuser gefördert:

Standard Förderhöhe Anmerkungen
Effizienzhaus 40, Passivhaus Classic 10 % Zuschuss nur Neubauten
Effizienzhaus 40 plus, Passivhaus Plus 12,5 % Zuschuss nur Neubauten
Passivhaus Premium 15 % Zuschuss nur Neubauten

 

Weitere Förderungen und Förderprogramme

Die Antrags- und Baubegleitung wird ebenfalls gefördert:

Was Förderhöhe
Antragsbegleitung 50 %, max. 300,-€
Baubegleitung 50%, max. 1.000,-€

Weitere Förderprogramme die Sie unbedingt beachten sollten

Neben der städtischen Förderung durch das Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf gibt es noch weitere Zuschüsse über Förderprogramme des Bundes oder des Landes NRW, die Sie parallel in Anspruch nehmen können. Dadurch erhöht sich die Gesamtfördersumme noch einmal deutlich für Sie! 

Folgende Programme sollten Sie beachten:

Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln

Adress- und Kontaktdaten

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

    Startseite
  • Abteilung
    Umweltplanung und Klimaschutz

  • Brinckmannstraße 7
    40225 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Tel. 0211 - 8921015
    Fax 0211 - 8929451

    E-Mail