Wichtig: Behälteraufstellung im Oktober 2020
Im Oktober 2020 wird einigen bisher nicht mit blauer Tonne ausgestatteten Grundstücken von Amts wegen eine gebührenfreie blaue Papiertonne bereitgestellt. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden mit einem Informationsschreiben per Post hierüber informiert. Die Papiertonne ist mit einem Hinweisaufkleber versehen, der Auskunft gibt, welchem Grundstück die Tonne zugeordnet ist.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Tonne ab sofort dauerhaft auf diesem Grundstück untergebracht wird. Die Tonne wird im Teilservice geleert. Das heißt, sie ist zur Leerung durch den/die Grundstückseigentümer/-in oder eine beauftragte Person (z.B. Mieter/-in oder Hausmeister/-in) an der Straße bereitzustellen und nach erfolgter Leerung unverzüglich wieder von der Straße zu entfernen. Auf Wunsch (Bestellung durch Grundstückseigentümer/-in) kann die Tonne im Vollservice geleert werden und gegebenenfalls aus dem Keller gezogen werden. Hierfür fallen allerdings Gebühren an.
Informationen zu den Leerungstagen erhalten Sie im elektronischen Abfallkalender der AWISTA GmbH unter:
www.awista.de/abfallkalender/
Informationen zum Hintergrund der Aufstellung:
Seit dem 01.01.2019 ist die Nutzung der Papiertonne für die Entsorgung von Altpapier für Wohngrundstücke in Düsseldorf verpflichtend. Es besteht gemäß § 4 Abfallentsorgungssatzung grundsätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang. Nur in Ausnahmefällen, die begründet werden müssen, kann gemäß § 4 Satz 4 Abfallentsorgungssatzung von der Aufstellung einer Papiertonne abgesehen werden.
Trotz mehrerer schriflicher Hinweise liegt für die nun betroffenen Grundstücke bisher weder eine Bestellung einer Papiertonne noch ein Befreiungsantrag vor.
Sollte die blaue Papiertonne auf dem betroffenen Grundstück unter keinen Umständen dauerhaft untergebracht werden können, haben Grundstückseigentümer erneut die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einzureichen.
Der Antrag ist schriftlich an die
Stadtverwaltung Düsseldorf
Amt 19/5.1
40200 Düsseldorf
einzureichen und mit einer Begründung sowie entsprechenden Belegen zu versehen. Mindestens erforderlich ist das Beifügen von Fotos des aktuellen Mülltonnenstandplatzes des Grundstücks. Sollten notwendige Belege fehlen, wird der Antrag nach Aktenlage entschieden.