Elektroaltgeräte und Elektroschrott
Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte müssen separat von anderen Abfällen entsorgt werden, damit die Schadstoffe aus den Geräten gezielt beseitigt und verwertbare Anteile recycelt werden können. Die Hersteller von Elektrogeräten sind verpflichtet, für die Verwertung bzw. Beseitigung dieser Geräte zu sorgen.
Seit Mitte Juli 2016 sind alle stationären Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² dazu verpflichtet, Elektrokleingeräte unter 25 cm kostenlos in haushaltsüblichen Mengen zurückzunehmen. Größere Geräte müssen nur zurückgenommen werden, wenn ein neues artgleiches Gerät erworben wird. Auch Online- und Versandhändler, die eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräten haben, müssen für geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer sorgen. Dies schreibt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor.
Folgende Geschäfte (PDF-Datei 15 KB) in Düsseldorf nehmen - nach einer durchgeführten Test-Rückgabe - Elektroaltgeräte zurück. Die Liste kann jederzeit ergänzt werden. Kontakt unter:
Neben den Entsorgungsmöglichkeiten im Handel steht Ihnen ein umfangreiches städtisches Angebot zur Verfügung: