Abfall- und Straßenreinigungsgebühren - was ist neu ab 2025?
Abfall- und Straßenreinigungsgebühren - was ist neu ab 2025?
Im Januar hat die Stadt Düsseldorf die Gebührenbescheide für Müllabfuhr und Straßenreinigung an die Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer oder ihre Bevollmächtigen bzw. Verwalter verschickt. Im Unterschied zu den Vorjahren erfolgt der Gebühreneinzug nicht mehr durch die beauftragte AWISTA, sondern ab 2025 durch die Stadt selbst, konkret durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Stadtkasse. Diese Umstellung ist eine Folge der Neuordnung der Abfallwirtschaft in Düsseldorf zum Jahreswechsel. Der neue Betrieb heißt AWISTA Kommunal.
Für die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke in Düsseldorf ändert sich dadurch der Zahlungsweg. Soweit die Zahlungen per Lasteneinzugsverfahren abgewickelt werden, müssen Kunden der Stadt dafür neue SEPA-Mandate erteilen.
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen und Änderungswünschen, nicht nur zu den SEPA-Mandaten, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kundenservice telefonisch leider zurzeit nur eingeschränkt erreichbar. Wir bitten die verzögerte Bearbeitung zu entschuldigen. Um dennoch auf die wichtigsten Fragen schnell reagieren zu können, haben wir hier eine Übersicht mit den Antworten erstellt.
Benachrichtigen Sie uns gerne über abfallgebuehren@duesseldorf.de, falls aus Ihrer Sicht wichtige Fragen und Antworten fehlen oder Antworten erweitert werden sollten. Herzlichen Dank!
Mehr Informationen zur neuen Düsseldorfer Abfallwirtschaft finden Sie hier (Abfall) und hier (Straßenreinigung).