Bauwasserhaltung

Bauwasserhaltung

Eine Bauwasserhaltung (Grundwasserentnahme) dient dazu, eine Baugrube vorübergehend trockenzulegen. Wer deshalb beabsichtigt Grundwasser zu entnehmen, benötigt für die „Benutzung eines Gewässers“ eine wasserrechtliche Erlaubnis (§ 8 i. V. m. den §§ 9, 10 und 13 des Wasserhaushaltsgesetzes). Diese ist mit einem Formular (siehe unten) bei der Unteren Umweltschutzbehörde der Landeshauptstadt Düsseldorf zu beantragen.

Das geförderte Grundwasser darf dann in ein Oberflächengewässer oder in Ausnahmefällen in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, wenn die jeweiligen Anforderungen eingehalten werden. Falls erforderlich ist das Grundwasser vor der Einleitung abzureinigen. Soll das Wasser aus der Bauwasserhaltung in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden, ist dies als Gewässerbenutzung zusammen mit der Grundwasserförderung zu beantragen.

Eine Einleitung in den öffentlichen Kanal bedarf einer eigenständigen Erlaubnis des Stadtentwässerungsbetriebs. Diese ist dort gleichzeitig zu beantragen.

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